1 Wenn ihr das Land zum Erbbesitze verlost, sollt ihr Jahwe eine Hebe davon abgeben, eine heilige Gabe vom Lande, 25000 Ellen lang und 20000 Ellen breit; das soll nach seinem ganzen Umfange ringsum heilig sein.

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilet, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit. Der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.

1 “And when you divide by lot the land for inheritance, you shall offer an allotment to the Lord, a holy portion of the land; the length shall be the length of 25,000 cubits, and the width shall be 20,000. It shall be holy within all its boundary round about.

2 Und von dem sollen auf das Heiligtum entfallen 500 Ellen im Geviert ringsum, und fünfzig Ellen soll sein Bezirk ringsum betragen.

2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert (Ruten) ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen.

2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. {~}

2 Out of this there shall be for the holy place a square round about five hundred by five hundred cubits, and fifty cubits for its open space round about.

3 Von diesem Ausmaße sollst du abmessen einen Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite; darauf soll das Heiligtum, das Hochheilige, zu stehen kommen.

3 Und auf demselben Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen und das Allerheiligste.

3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.

3 From this area you shall measure a length of 25,000 cubits and a width of 10,000 cubits; and in it shall be the sanctuary, the most holy place.

4 Das ist eine heilige Gabe vom Lande; den Priestern, die das Heiligtum zu bedienen haben, die herannahen dürfen, um Jahwe zu bedienen, soll es gehören, und zwar soll es ihnen als Raum für Häuser dienen, indem es als heiliger Raum zum Heiligtume gehört.

4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.

4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.

4 It shall be the holy portion of the land; it shall be for the priests, the ministers of the sanctuary, who come near to minister to the Lord, and it shall be a place for their houses and a holy place for the sanctuary.

5 Und ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite soll den Leviten, die den äußeren Dienst am Tempel besorgen, als Grundbesitz zufallen, zwanzig Städte zum Bewohnen.

5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil zu zwanzig Kammern.

5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen. {~}

5 An area 25,000 cubits in length and 10,000 in width shall be for the Levites, the ministers of the house, and for their possession cities to dwell in.

6 Und zum Bodenbesitze der Stadt sollt ihr 5000 Ellen in der Breite und eine Länge von 25000 Ellen, entsprechend der Länge der heiligen Hebe, bestimmen. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören.

6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend (Ruten) breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem abgesonderten Platz des Heiligtums.

6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.

6 “You shall give the city possession of an area 5,000 cubits wide and 25,000 cubits long, alongside the allotment of the holy portion; it shall be for the whole house of Israel.

7 Für den Fürsten aber sollt ihr Landbesitz bestimmen auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Bodenbesitzes der Stadt, vor der heiligen Hebe und vor dem städtischen Bodenbesitz, sowohl auf der Westseite als auf der Ostseite, und in der Länge entsprechend einem der Landanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten zwischen dem Platz der Priester und zwischen dem Platz der Stadt, gegen Abend und gegen Morgen; und sollen beide gegen Morgen und gegen Abend gleich lang sein.

7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. {~} {~}

7 “The prince shall have land on either side of the holy allotment and the property of the city, adjacent to the holy allotment and the property of the city, on the west side toward the west and on the east side toward the east, and in length comparable to one of the portions, from the west border to the east border.

8 des Landes. Das soll ihm als Grundbesitz in Israel gehören, damit meine Fürsten mein Volk fortan nicht mehr vergewaltigen, sondern das übrige Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Hause Israel lassen für ihre Stämme.

8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

8 This shall be his land for a possession in Israel; so My princes shall no longer oppress My people, but they shall give the rest of the land to the house of Israel according to their tribes.”

9 So spricht der Herr Jahwe: Laßt's nun genug sein, ihr Fürsten Israels: Gewaltthat und Bedrückung schafft hinweg und übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit. Hört auf, mein Volk zu berauben! ist der Spruch des Herrn Jahwe.

9 Denn so spricht der HERR HERR: Ihr habt es lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; laßt ab vom Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der HERR HERR.

9 Denn so spricht der HERR HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der HERR HERR.

9 ‘Thus says the Lord God, “Enough, you princes of Israel; put away violence and destruction, and practice justice and righteousness. Stop your expropriations from My people,” declares the Lord God.

10 Ihr sollt richtige Wage, richtiges Epha und richtiges Bath führen.

10 Ihr sollt recht Gewicht und rechte Scheffel und recht Maß haben.

10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben.

10 “You shall have just balances, a just ephah and a just bath.

11 Das Epha und das Bath sollen einheitlich geregelt sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Chomer faßt und das Epha den zehnten Teil des Chomer beträgt. Nach dem Chomer soll die Regelung erfolgen.

11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath das zehnte Teil vom Homer habe und das Epha auch das zehnte Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.

11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.

11 The ephah and the bath shall be the same quantity, so that the bath will contain a tenth of a homer and the ephah a tenth of a homer; their standard shall be according to the homer.

12 Und der Sekel soll 20 Gera betragen; fünf Sekel sollen fünf und zehn Sekel sollen zehn sein, und zu fünfzig Sekeln sollt ihr die Mine rechnen.

12 Aber ein Sekel soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel.

12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.

12 The shekel shall be twenty gerahs; twenty shekels, twenty-five shekels, and fifteen shekels shall be your maneh.

13 Dies ist die Hebe, die ihr abgeben sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich das sechste Teil eines Epha von einem Homer Weizen und das sechste Teil eines Epha von einem Homer Gerste.

13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.

13 “This is the offering that you shall offer: a sixth of an ephah from a homer of wheat; a sixth of an ephah from a homer of barley;

14 Und die Bestimmung in betreff des Öls lautet: ein Zehntel Bath von jedem Kor; zehn Bath machen ein Kor.

14 Und vom Öl sollt ihr geben einen Bath, nämlich je den zehnten Bath vom Kor und den zehnten vom Homer; denn zehn Bath machen einen Homer.

14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. {~} {~}

14 and the prescribed portion of oil (namely, the bath of oil), a tenth of a bath from each kor (which is ten baths or a homer, for ten baths are a homer);

15 Ferner ein Schaf von der Herde, von je zweihundert, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speisopfer und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um ihnen Sühne zu schaffen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.

15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der HERR HERR.

15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der HERR HERR.

15 and one sheep from each flock of two hundred from the watering places of Israel—for a grain offering, for a burnt offering and for peace offerings, to make atonement for them,” declares the Lord God.

16 Das ganze Volk soll zu dieser Hebe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.

16 Alles Volk im Lande soll solch Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.

16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.

16 “All the people of the land shall give to this offering for the prince in Israel.

17 Dem Fürsten aber sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und den Neumonden und den Sabbaten bei allen Festversammlungen des Hauses Israel. Er soll herrichten lassen das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer, um dem Hause Israel Sühne zu schaffen.

17 Und der Fürst soll sein Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer opfern auf die Feste, Neumonden und Sabbate und auf alle hohen Feste des Hauses Israel, dazu Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

17 It shall be the prince’s part to provide the burnt offerings, the grain offerings and the drink offerings, at the feasts, on the new moons and on the sabbaths, at all the appointed feasts of the house of Israel; he shall provide the sin offering, the grain offering, the burnt offering and the peace offerings, to make atonement for the house of Israel.”

18 So spricht der Herr Jahwe: Im ersten Monat, am ersten des Monats, sollst du einen fehllosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen.

18 So spricht der HERR HERR: Am ersten Tage des ersten Monden sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Wandel sei, und das Heiligtum entsündigen.

18 So spricht der HERR HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen. {~}

18 ‘Thus says the Lord God, “In the first month, on the first of the month, you shall take a young bull without blemish and cleanse the sanctuary.

19 Und der Priester soll etwas von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Pfoste des Tempels und an die vier Ecken der Einfriedigung des Altars und an die Pfoste des Thors des inneren Vorhofs thun.

19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des innern Vorhofs.

19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs.

19 The priest shall take some of the blood from the sin offering and put it on the door posts of the house, on the four corners of the ledge of the altar and on the posts of the gate of the inner court.

20 Und ebenso sollst du thun im siebenten Monat, am ersten Tage des Monats, wegen derer, die sich etwa aus Irrtum oder Unwissenheit verfehlt haben, und sollt so den Tempel entsündigen.

20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monden, wo jemand geirret hat oder verführet ist, daß ihr das Haus entsündiget.

20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt.

20 Thus you shall do on the seventh day of the month for everyone who goes astray or is naive; so you shall make atonement for the house.

21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats sollt ihr das Passahfest feiern; sieben Tage hindurch sollen ungesäuerte Brote gegessen werden.

21 Am vierzehnten Tage des ersten Monden sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuert Brot essen.

21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen.

21 “In the first month, on the fourteenth day of the month, you shall have the Passover, a feast of seven days; unleavened bread shall be eaten.

22 Und der Fürst soll an jenem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Farren als Sündopfer herrichten lassen.

22 Und am selbigen Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.

22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.

22 On that day the prince shall provide for himself and all the people of the land a bull for a sin offering.

23 Und die sieben Festtage hindurch soll er an jedem der sieben Tage als Brandopfer für Jahwe sieben Farren und sieben Widder ohne Fehl, sowie täglich einen Ziegenbock als Sündopfer herrichten lassen.

23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun, je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Wandel seien, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.

23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. {~} {~} {~}

23 During the seven days of the feast he shall provide as a burnt offering to the Lord seven bulls and seven rams without blemish on every day of the seven days, and a male goat daily for a sin offering.

24 Und als Speisopfer soll er je ein Epha auf den Farren und ein Epha auf den Widder herrichten lassen und Öl, je ein Hin auf das Epha.

24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha einem Widder opfern und je ein Hin Öls zu einem Epha.

24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha.

24 He shall provide as a grain offering an ephah with a bull, an ephah with a ram and a hin of oil with an ephah.

25 Im siebenten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Hauptfeste soll er sieben Tage lang ebensoviel herrichten lassen, sowohl Sündopfer, als Brandopfer, als Speisopfer und Öl.

25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monden soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.

25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.

25 In the seventh month, on the fifteenth day of the month, at the feast, he shall provide like this, seven days for the sin offering, the burnt offering, the grain offering and the oil.”

Lutherbibel 1912

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