Hesekiel 46:17
Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenket, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr, und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben.
3 Mose 25:10
Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
Matthäus 25:14-29
Gleichwie ein Mensch, der über Land zog, rief seinen Knechten und tat ihnen seine Güter ein.
Lukas 19:25-26
Und sie sprachen zu ihm: HERR, hat er doch zehn Pfund.
Galater 4:30-31
Aber was spricht die Schrift? Stoß die Magd hinaus mit ihrem Sohn! Denn der Magd Sohn soll nicht erben mit dem Sohn der Freien.
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