Hesekiel 48:14

Davon dürfen sie nichts verkaufen, noch vertauschen, noch darf der beste Teil des Landes in anderen Besitz übergehen, denn er ist Jahwe heilig.

3 Mose 27:28

Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.

2 Mose 22:29

Deinen Überfluß und das Beste deines Kelterertrags sollst du nicht vorenthalten. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

3 Mose 23:20

Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters.

3 Mose 25:34

Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.

3 Mose 27:9-10

Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.

3 Mose 27:32-33

Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein.

Hesekiel 48:12

ihnen soll es als zur Hebe gehöriges Stück von der Landhebe, als Hochheiliges, gehören neben dem Bezirke der Leviten;

Maleachi 3:8-10

Darf denn ein Mensch Gott betrügen, daß ihr mich betrügt? Ihr fragt: Wobei haben wir dich denn betrogen? Bei dem Zehnten und dem Hebeopfer!

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