Hesekiel 48:14
Davon dürfen sie nichts verkaufen, noch vertauschen, noch darf der beste Teil des Landes in anderen Besitz übergehen, denn er ist Jahwe heilig.
3 Mose 27:28
Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.
2 Mose 22:29
Deinen Überfluß und das Beste deines Kelterertrags sollst du nicht vorenthalten. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
3 Mose 23:20
Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters.
3 Mose 25:34
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.
3 Mose 27:9-10
Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.
3 Mose 27:32-33
Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein.
Hesekiel 48:12
ihnen soll es als zur Hebe gehöriges Stück von der Landhebe, als Hochheiliges, gehören neben dem Bezirke der Leviten;
Maleachi 3:8-10
Darf denn ein Mensch Gott betrügen, daß ihr mich betrügt? Ihr fragt: Wobei haben wir dich denn betrogen? Bei dem Zehnten und dem Hebeopfer!
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