Josua 20:9
Das waren die Städte, die für alle Israeliten und die Fremdlinge, die unter ihnen weilten, festgesetzt waren, daß alle die dorthin fliehen sollten, die einen Menschen unvorsätzlich töten würden, damit sie nicht durch den Bluträcher umgebracht würden, ehe sie vor der Gemeinde gestanden hätten.
4 Mose 35:15
Den Israeliten, sowie dem Fremden und dem Beisassen unter euch, sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit jeder dorthin ziehe, der unvorsätzlich einen Menschen getötet hat.
Josua 20:4
Und zwar soll er in eine dieser Städte fliehen, an den Eingang des Stadtthors treten und seine Angelegenheit den Vornehmsten der betreffenden Stadt vortragen. Sodann sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm Raum gewähren, daß er bei ihnen wohnen bleibe.
Josua 20:6
Und er soll in selbiger Stadt bleiben, bis er zum Behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat - bis zum Tode des Hohenpriesters, der zu dieser Zeit vorhanden sein wird. Alsdann mag der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus, die Stadt, aus der er geflohen war, zurückkehren.
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