Parallel Verses

German: Textbibel (1899)

nämlich, daß wir weder unsere Töchter den heidnischen Bewohnern des Landes zu Weibern geben, noch ihre Töchter an unsere Söhne verheiraten wollten;

German: Modernized

und daß wir den Völkern im Lande unsere Töchter nicht geben, noch ihre Töchter unsern Söhnen nehmen wollten;

German: Luther (1912)

und daß wir den Völkern im Lande unsere Töchter nicht geben noch ihre Töchter unsern Söhnen nehmen wollten;

New American Standard Bible

and that we will not give our daughters to the peoples of the land or take their daughters for our sons.

Querverweise

2 Mose 34:16

Auch würdet ihr ihre Töchter für eure Söhne freien; wenn dann ihre Töchter ihren Göttern dienend Abgötterei trieben, so würden sie auch deine Söhne zu der gleichen Abgötterei verführen.

5 Mose 7:3

Auch darfst du dich nicht mit ihnen verschwägern; weder darfst du deine Tochter einem ihrer Söhne zum Weibe geben, noch eine ihrer Töchter für deinen Sohn zum Weibe nehmen.

Esra 9:1-3

Als dies nun ausgeführt war, traten zu mir die Obersten und sprachen: Das Volk Israel und die Priester und die Leviten haben sich nicht von den heidnischen Bewohnern des Landes abgesondert, wie es wegen ihrer Greuel am Platze wäre, nämlich von den Kanaanitern, Hethitern, Pheresitern, Jebusitern, Ammonitern, Moabitern, Ägyptern und Amoritern;

Esra 9:12-14

So sollt ihr nun weder eure Töchter ihren Söhnen geben, noch ihre Töchter mit euren Söhnen verheiraten, und für alle Zukunft sollt ihr ihr Wohlergehen und ihren Vorteil nicht zu fördern suchen, damit ihr mächtig werdet und den Segen des Landes genießet und es für immer auf euere Kinder vererbet.

Esra 10:10-12

Da erhob sich Esra, der Priester, und sprach zu ihnen: Ihr habt euch vergangen und habt fremde Weiber heimgeführt, um die Schuld Israels noch zu vermehren.

Vers-Info

Stellen in diesem Kontext

29 schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen, an und nahmen Eid und Schwur auf sich, daß sie nach dem Gesetze Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, übermittelt ist, wandeln und alle Gebote, Ordnungen und Satzungen Jahwes, unseres Herrn, beobachten und halten wollten, 30 nämlich, daß wir weder unsere Töchter den heidnischen Bewohnern des Landes zu Weibern geben, noch ihre Töchter an unsere Söhne verheiraten wollten; 31 ferner, daß wir, wenn die Bewohner des Landes am Sabbat Marktwaren und allerlei Getreide zum Verkauf herbeibrächten, es ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten. Und im siebenten Jahre wollen wir das Land brach liegen lassen und auf jegliches Handdarlehen verzichten.

Lutherbibel 1912

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