Nehemia 5:18

und was für jeden einzelnen Tag zugerichtet zu werden pflegte - ein Stier, sechs auserlesene Schafe und Geflügel -, das wurde auf meine Kosten zugerichtet, und überdies je innerhalb zehn Tagen ein großes Quantum von allerlei Wein. Bei alledem habe ich die dem Statthalter gebührende Kost nicht beansprucht, denn die Fronpflicht lastete schwer auf diesem Volke.

1 Könige 4:22-23

Es belief sich aber der Speisebedarf Salomos täglich auf dreißig Kor Feinmehl und sechzig Kor gewöhnliches Mehl,

Nehemia 5:14-15

Übrigens habe ich von dem Tage an, an dem er mich beorderte, ihr Statthalter im Lande Juda zu sein - vom zwanzigsten Jahre bis zum zweiunddreißigsten Jahre des Königs Arthahsastha, also zwölf Jahre lang -, samt meinen Brüdern die dem Statthalter gebührende Kost nicht bezogen,

Psalmen 37:21

Der Gottlose borgt und bezahlt nicht, aber der Fromme ist mildthätig und giebt.

Psalmen 37:26

Alle Zeit ist er mildthätig und leiht, und seine Nachkommen werden zum Segen.

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