Römer 7:2
Die verheiratete Frau ist gesetzlich an den lebenden Mann gebunden; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie ausgethan aus dem Mannesrecht.
1 Korinther 7:39
Eine Ehefrau ist gebunden, so lange ihr Mann lebt; stirbt er, so hat sie die Freiheit zu heiraten, wen sie will, nur im Herrn.
1 Mose 2:23-24
Da sprach der Mensch: Diese endlich ist Gebein von meinem Gebein und Fleisch von meinem Fleisch; die soll Männin heißen, denn einem Mann ist sie entnommen!
4 Mose 30:7-8
und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu an dem Tag, an welchem er es erfahren hat, so haben ihre Gelübde Giltigkeit, und ihre Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, haben Giltigkeit.
1 Korinther 7:4
Die Frau hat nicht über ihren Leib zu verfügen, sondern der Mann; und ebenso auch der Mann nicht über den seinigen, sondern die Frau.
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