27 Bibelverse über Ehe kontrolliert
Die wichtigsten Verse
Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses. Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes, noch seines Knechts, noch seiner Magd, noch seines Ochsen, noch seines Esels, noch alles, das dein Nächster hat.
Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weib. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Ochsen, Esel noch alles, was sein ist.
Niemand soll seines Vaters Weib nehmen und nicht aufdecken seines Vaters Decke.
Du sollst auch deines Weibes Schwester nicht nehmen neben ihr, ihre Scham zu blößen, ihr zuwider, weil sie noch lebet.
Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen, und sie beide auch, daß kein Laster sei unter euch.
Es gehet ein gemein Geschrei, daß Hurerei unter euch ist, und eine solche Hurerei, da auch die Heiden nicht von zu sagen wissen, daß einer seines Vaters Weib habe.
Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, das ist eine schändliche Tat; sie sollen ohne Kinder sein, darum daß er hat seines Bruders Scham geblößet.
Denn Johannes hatte zu ihm gesagt: Es ist nicht recht, daß du sie habest.
Johannes aber sprach zu Herodes: Es ist nicht recht, daß du deines Bruders Weib habest.
Das ist's, das der HERR gebeut den Töchtern Zelaphehads und spricht: Laß sie freien, wie es ihnen gefällt, allein daß sie freien unter dem Geschlecht des Stamms ihres Vaters, auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einem Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stamms seines Vaters. Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stamms ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seines Vaters Erbe behalte,mehr lesen
und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel. Wie der HERR Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelaphehads, Mahela, Thirza, Hagla, Milka und Noa, und freieten die Kinder ihrer Vettern, des Geschlechts der Kinder Manasses, des Sohns Josephs. Also blieb ihr Erbteil an dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.
und sprach: Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und werden die zwei ein Fleisch sein?
Da sprachen die Jünger zu ihm: Stehet die Sache eines Mannes mit seinem Weibe also, so ist's nicht gut ehelich werden.
Den Ehelichen aber gebiete nicht ich, sondern der HERR, daß das Weib sich nicht scheide von dem Manne.
Sie sollen keine Hure nehmen, noch keine Geschwächte, oder die von ihrem Manne verstoßen ist; denn er ist heilig seinem Gott.
Eine Jungfrau soll er zum Weibe nehmen. Aber keine Witwe noch Verstoßene, noch Geschwächte, noch Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zum Weibe nehmen,
Aber keine Witwe noch Verstoßene, noch Geschwächte, noch Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zum Weibe nehmen,
Und sollen keine Witwe noch Verstoßene zur Ehe nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel, oder eines Priesters nachgelassene Witwe.
Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um Ehebruch), der macht, daß sie die Ehe bricht; und wer eine Abgeschiedene freiet, der bricht die Ehe.
Es soll aber ein Bischof unsträflich sein, eines Weibes Mann, nüchtern, mäßig, sittig, gastfrei, lehrhaftig,
wo einer ist untadelig, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder habe, nicht berüchtiget, daß sie Schwelger und ungehorsam sind.
Die Diener laß einen jeglichen sein eines Weibes Mann, die ihren Kindern wohl vorstehen und ihren eigenen Häusern.
Laß keine Witwe erwählet werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib,
Ein Weib ist gebunden an das Gesetz, solange ihr Mann lebet; so aber ihr Mann entschläft, ist sie frei, sich zu verheiraten, welchem sie will; allein, daß es in dem HERRN geschehe.
Denn ein Weib, das unter dem Manne ist, dieweil der Mann lebet, ist sie gebunden an das Gesetz; so aber der Mann stirbt, so ist sie los vom Gesetz, das den Mann betrifft.
Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.
Wenn jemand neulich ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.
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