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'Erlaßjahr' in der Bibel

Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HERRN.

Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialstück sei, das da spreche: Es nahet herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zum HERRN rufen, so wirst du es Sünde haben;

und Mose gab ihnen folgende Anweisung dabei: Nach Ablauf von sieben Jahren, im Erlaßjahr, am Laubhüttenfeste,

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