'Kommt' in der Bibel
Wenn sich der gesalbte Priester vergeht, und so Schuld auf das Volk kommt, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, Jahwe einen fehllosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.
oder wenn er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung kommt, mit irgend welcher Unreinigkeit, infolge derer einer unrein sein kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, -
AlLE Speise, die man isset, so solches Wasser drein kommt, ist unrein; und aller Trank, den man trinket, in allerlei solchem Gefäß, ist unrein.
Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
Und alles Kleid und alles Leder, an das solcher Same kommt, muß gewaschen werden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.
Wenn ihr ins Land kommt und allerlei Bäume pflanzet, davon man isset, sollt ihr derselben Vorhaut beschneiden und ihre Früchte. Drei Jahre sollt ihr sie unbeschnitten achten, daß ihr nicht esset.
Wird sie aber eine Witwe, oder ausgestoßen, und hat keinen Samen und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, als da sie noch eine Magd war. Aber kein Fremdling soll davon essen.
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land kommt, das ich euch geben werde, und werdet es ernten, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen.
Des zehnten Tages in diesem siebenten Monden ist der Versöhnetag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammen kommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern.
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seine Feier dem HERRN feiern,
daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt.
Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.
Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
Und sollt von dem Firnen essen, und wenn das Neue kommt, das Firne wegtun.
Im Halljahr aber kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hatte, dem es als Erbbesitz gehörte.
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