'Sündopfers' in der Bibel
Und Aaron soll auf seinen Hörnern versöhnen einmal im Jahr mit dem Blut des Sündopfers zur Versöhnung. Solche Versöhnung soll jährlich einmal geschehen bei euren Nachkommen; denn das ist dem HERRN das Allerheiligste.
Und alles Fett des Sündopfers soll er heben, nämlich das Fett am Eingeweide,
Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.
und soll ihre Hand auf des Sündopfers Haupt legen und schlachten an der Stätte des Brandopfers.
und lege seine Hand auf des Sündopfers Haupt und schlachte es zum Sündopfer an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet.
Und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer.
Säge Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers: An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN; das ist das Allerheiligste.
Und dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
Und Mose suchte den Bock des Sündopfers und fand ihn verbrannt. Und er ward zornig über Eleazar und Ithamar, Aarons Söhne, die noch übrig waren, und sprach:
Und also soll er denn den Farren seines Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus versöhnen; und soll ihn schlachten.
Den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, welcher Blut in das Heiligtum zu versöhnen gebracht wird, soll man hinausführen vor das Lager und mit Feuer verbrennen, beide ihre Haut, Fleisch und Mist.
So sollen sie nun für den Unreinen nehmen der Asche dieses verbrannten Sündopfers und fließend Wasser drauf tun in ein Gefäß.
Und sollst den Farren des Sündopfers nehmen und ihn verbrennen an einem Ort im Hause, das dazu verordnet ist, außer dem Heiligtum.
Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des innern Vorhofs.