'Unrein' in der Bibel
Es waren aber Männer vorhanden, die durch eine Leiche unrein geworden waren, so daß sie an selbigem Tage das Passah nicht feiern konnten. Da traten sie an selbigem Tage vor Mose und Aaron,
und eben diese Männer sprachen zu ihm: Wir sind durch eine Leiche unrein; warum sollen wir verkürzt werden, daß wir die Opfergabe für Jahwe nicht zur festgesetzten Zeit inmitten der Israeliten darbringen dürfen?
Sage den Israeliten und sprich: Wenn irgend jemand von euch oder von euren Nachkommen unrein sein sollte durch eine Leiche oder sich auf einer weiten Reise befinden sollte, so soll er doch Jahwe Passah feiern.
Sodann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib. Darnach darf er ins Lager kommen; doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend.
Auch derjenige, der sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Und derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Es soll aber den Israeliten und dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten:
Wer einen Toten, irgendwelche menschliche Leiche, berührt, der wird für sieben Tage unrein.
Ein solcher soll sich damit entsündigen am dritten Tag und am siebenten Tage, so wird er rein werden. Entsündigt er sich aber nicht am dritten Tag und am siebenten Tage, so bleibt er unrein.
Jeder, der einen Toten, die Leiche eines gestorbenen Menschen, berührt und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jahwes, und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus Israel. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt ward, bleibt er unrein; seine Unreinigkeit haftet an ihm nach wie vor.
Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: jeder, der das Zelt betritt, und jeder, der sich in dem Zelte befindet, wird für sieben Tage unrein.
Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein mit einer Schnur befestigter Deckel liegt, wird unrein.
Ebenso wird jeder, der auf freiem Felde mit einem Ermordeten oder Gestorbenen oder einem Gerippe oder Grabe in Berührung kommt, für sieben Tage unrein.
Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus der Volksgemeinde; denn er hat das Heiligtum Jahwes verunreinigt: es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein.
Dies soll euch als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten. Und wer das Reinigungswasser sprengt, hat seine Kleider zu waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, wird unrein bis zum Abend.
Und alles, was der unrein Gewordene berührt, wird unrein; ebenso wird jeder, der ihn berührt, unrein bis zum Abend.
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