'Vom' in der Bibel
Das Übrige aber vom Speisopfer soll Aarons und seiner Söhne sein. Das soll das Allerheiligste sein von den Feuern des HERRN.
Will er aber kein Speisopfer tun vom Gebackenen im Ofen, so nehme er Kuchen von Semmelmehl ungesäuert mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen.
Ist aber dein Speisopfer etwas vom Gebackenen in der Pfanne, so soll's von ungesäuertem Semmelmehl, mit Öl gemenget, sein.
Und der Priester soll von dem Zerstoßenen und vom Öl mit dem ganzen Weihrauch anzünden zum Gedächtnis. Das ist ein Feuer dem HERRN.
gleichwie er's hebet vom Ochsen im Dankopfer; und soll's anzünden auf dem Brandopferaltar.
Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Bluts vom Farren in die Hütte des Stifts bringen
Wenn es aber eine SeeLE vom gemeinen Volk versiehet und sündiget, daß sie irgend wider der Gebote des HERRN eines tut, das sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
Aber all sein Fett soll er abreißen, wie er das Fett vom Schaf des Dankopfers abgerissen hat, und soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Und soll also der Priester versöhnen seine Sünde, die er getan hat, so wird's ihm vergeben.
Es soll einer heben seine Hand voll Semmelmehls vom Speisopfer und des Öles und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HERRN.
Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage seiner Salbung: das zehnte Teil Epha vom Semmelmehl des täglichen Speisopfers, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends.
Und wenn eine SeeLE etwas Unreines anrühret, es sei ein unreiner Mensch, Vieh, oder was sonst greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers isset, das dem HERRN zugehöret, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz aber essen sollt ihr's nicht.
Denn wer das Fett isset vom Vieh, das dem HERRN zum Opfer gegeben ist, dieselbe SeeLE soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo ihr wohnet.
Was aber überbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer verbrennen.
Aber das Fett vom Ochsen und vom Widder, den Schwanz und das Fett am Eingeweide und die Nieren und das Netz über der Leber,
Und Mose redete mit Aaron und mit seinen übrigen Söhnen, Eleazar und Ithamar: Nehmet, das überblieben ist vom Speisopfer an den Opfern des HERRN und esset es ungesäuert bei dem Altar; denn es ist das Allerheiligste.
Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir also gegangen, wie du siehest; und ich sollte essen heute vom Sündopfer? Sollte das dem HERRN gefallen?
Wenn aber der Grind weiter frißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen und rein gesprochen ist, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen;
danach an demselben Ort etwas weiß auffähret oder rötlich Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
Wenn aber der Priester siehet, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Werft oder vom Eintracht.
und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.
Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.
auf daß man wisse, wenn etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.
Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch vom Fluß eitert oder verstopft ist.
Und soll einen Napf voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HERRN stehet, und die Hand voll zerstoßenes Räuchwerks und hinein hinter den Vorhang bringen;
und das Räuchwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, daß der Nebel vom Räuchwerk den Gnadenstuhl bedecke, der auf dem Zeugnis ist, daß er nicht sterbe.
Und soll des Bluts vom Farren nehmen und mit seinem Finger gegen den Gnadenstuhl sprengen vorne an; siebenmal soll er also vor dem Gnadenstuhl mit seinem Finger vom Blut sprengen.
Und wenn er herausgehet zum Altar, der vor dem HERRN stehet, soll er ihn versöhnen und soll des Bluts vom Farren und des Bluts vom Bock nehmen und auf des Altars Hörner umher tun.
Und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und ihn reinigen und heiligen von der Unreinigkeit der Kinder Israel.
Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel, oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut isset, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volk rotten.
Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel oder ein Fremdling unter euch, der ein Tier oder Vogel fähet auf der Jagd, das man isset, der soll desselben Blut vergießen und mit Erde zuscharren.
Und welche SeeLE ein Aas, oder was vom Wilde zerrissen ist, isset, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.
daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und unreine Vögel von den reinen, und eure Seelen nicht verunreiniget am Vieh, an Vögeln und an allem, das auf Erden kreucht, das ich euch abgesondert habe, daß es unrein sei.
Doch soll er das Brot seines Gottes essen, beide von dem heiligen und vom allerheiligsten.
Danach sollt ihr zählen vom andern Tage des Sabbats, da ihr die Webegarbe brachtet, sieben ganzer Sabbate;
So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monden, wenn ihr das Einkommen vom Lande eingebracht habt, das Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist es Sabbat, und am achten Tage ist es auch Sabbat.
und lästerte den Namen und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose (seine Mutter aber hieß Selomith, eine Tochter Dibris, vom Stamm Dan)
sondern nach der Zahl vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.
daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt.
Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.
Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.