Parallel Verses

German: Modernized

Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.

German: Luther (1912)

Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein. {~}

German: Textbibel (1899)

Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein.

New American Standard Bible

'Now if a woman has a discharge of her blood many days, not at the period of her menstrual impurity, or if she has a discharge beyond that period, all the days of her impure discharge she shall continue as though in her menstrual impurity; she is unclean.

Querverweise

Matthäus 9:20

Und siehe, ein Weib, das zwölf Jahre den Blutgang gehabt, trat von hinten zu ihm und rührete seines Kleides Saum an.

Markus 5:25

Und da war ein Weib, das hatte den Blutgang zwölf Jahre gehabt

Lukas 8:43

Und ein Weib hatte den Blutgang zwölf Jahre gehabt; die hatte alle ihre Nahrung an die Ärzte gewandt und konnte von niemand geheilet werden.

3 Mose 15:19-24

Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.

Markus 7:20-23

Und er sprach: Was aus dem Menschen gehet, das macht den Menschen gemein.

Lutherbibel 1912

made available in electronic format by Michael Bolsinger.

n/a

New American Standard Bible Copyright ©1960, 1962, 1963, 1968, 1971, 1972, 1973, 1975, 1977, 1995 by The Lockman Foundation, La Habra, Calif. All rights reserved. For Permission to Quote Information visit http://www.lockman.org