1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

1 Und Jahwe redete mit Mose auf dem Berge Sinai also:

1 The Lord then spoke to Moses at Mount Sinai, saying,

2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern,

2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seine Feier dem HERRN feiern,

2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, so soll das Land Jahwe eine Ruhezeit halten.

2 “Speak to the sons of Israel and say to them, ‘When you come into the land which I shall give you, then the land shall have a sabbath to the Lord.

3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein;

3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein.

3 Sechs Jahre hindurch magst du dein Feld besäen und sechs Jahre hindurch deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einheimsen.

3 Six years you shall sow your field, and six years you shall prune your vineyard and gather in its crop,

4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.

4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seine große Feier dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.

4 Aber das siebente Jahr soll für das Land eine Zeit unbedingter Ruhe sein, eine Ruhezeit für Jahwe. Da darfst du dein Feld nicht besäen, noch deinen Weinberg beschneiden;

4 but during the seventh year the land shall have a sabbath rest, a sabbath to the Lord; you shall not sow your field nor prune your vineyard.

5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.

5 Was aber von ihm selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Feierjahr ist des Landes.

5 den Nachwuchs deiner vorigen Ernte darfst du nicht einernten und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks nicht lesen - es soll ein Ruhejahr sein für das Land.

5 Your harvest’s aftergrowth you shall not reap, and your grapes of untrimmed vines you shall not gather; the land shall have a sabbatical year.

6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir,

6 Sondern die Feier des Landes sollt ihr darum halten, daß du davon essest, dein Knecht, deine Magd, dein Taglöhner, dein Hausgenoß, dein Fremdling bei dir,

6 Was das Land in der Ruhezeit freiwillig trägt, soll euch zur Nahrung dienen - dir, deinem Sklaven und deiner Sklavin, sowie deinem Lohnarbeiter und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;

6 All of you shall have the sabbath products of the land for food; yourself, and your male and female slaves, and your hired man and your foreign resident, those who live as aliens with you.

7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein.

7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande. AlLE Früchte sollen Speise sein.

7 auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Lande soll alles, was es trägt, zur Nahrung dienen.

7 Even your cattle and the animals that are in your land shall have all its crops to eat.

8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.

8 Und du sollst zählen solcher Feierjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählet werden und die Zeit der sieben Feierjahre mache neunundvierzig Jahre.

8 Weiter sollst du sieben Ruhejahre zählen - siebenmal sieben Jahre - so daß die Zeit der sieben Ruhejahre neunundvierzig Jahren gleichkommt.

8 ‘You are also to count off seven sabbaths of years for yourself, seven times seven years, so that you have the time of the seven sabbaths of years, namely, forty-nine years.

9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. {~} {~}

9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monden, eben am Tage der Versöhnung.

9 Dann aber sollst du im siebenten Monat, am zehnten des Monats die Lärmposaune erschallen Iassen; am Sühntage sollt ihr überall in eurem Lande die Posaune erschallen lassen

9 You shall then sound a ram’s horn abroad on the tenth day of the seventh month; on the day of atonement you shall sound a horn all through your land.

10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; {~} {~}

10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.

10 und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.

10 You shall thus consecrate the fiftieth year and proclaim a release through the land to all its inhabitants. It shall be a jubilee for you, and each of you shall return to his own property, and each of you shall return to his family.

11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen;

11 Denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr; ihr sollt nicht säen, auch, was von ihm selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen.

11 Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.

11 You shall have the fiftieth year as a jubilee; you shall not sow, nor reap its aftergrowth, nor gather in from its untrimmed vines.

12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.

12 Denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.

12 Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.

12 For it is a jubilee; it shall be holy to you. You shall eat its crops out of the field.

13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

13 In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen.

13 ‘On this year of jubilee each of you shall return to his own property.

14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,

14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,

14 Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten kaufst, so sollt ihr nicht einer den andern übervorteilen.

14 If you make a sale, moreover, to your friend or buy from your friend’s hand, you shall not wrong one another.

15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.

15 sondern nach der Zahl vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.

15 Mit Rücksicht auf die Anzahl der Jahre seit dem letzten Halljahre sollst du deinem Nächsten abkaufen, und mit Rücksicht auf die Anzahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

15 Corresponding to the number of years after the jubilee, you shall buy from your friend; he is to sell to you according to the number of years of crops.

16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen.

16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf ringern; denn er soll dir's, nachdem es tragen mag, verkaufen.

16 Für eine größere Zahl von Jahren hast du einen entsprechend höheren Kaufpreis zu zahlen, wie für eine geringere Zahl von Jahren einen entsprechend geringeren; denn eine Anzahl von Ernten verkauft er dir.

16 In proportion to the extent of the years you shall increase its price, and in proportion to the fewness of the years you shall diminish its price, for it is a number of crops he is selling to you.

17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

17 So übervorteiLE nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

17 So übervorteilt nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gotte, denn ich bin Jahwe, euer Gott.

17 So you shall not wrong one another, but you shall fear your God; for I am the Lord your God.

18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget.

18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr danach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget.

18 Darum sollt ihr nach meinen Satzungen thun und meine Rechte beobachten und nach ihnen thun, damit ihr sicher im Lande wohnt.

18 ‘You shall thus observe My statutes and keep My judgments, so as to carry them out, that you may live securely on the land.

19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt.

19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darinnen wohnet.

19 Da wird dann das Land seine Frucht hergeben, daß ihr euch satt essen könnt und sicher darin wohnt.

19 Then the land will yield its produce, so that you can eat your fill and live securely on it.

20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:

20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:

20 Und falls ihr sprächet: Was sollen wir essen im siebenten Jahre, wenn wir nicht säen und uns keine Früchte einsammeln dürfen?

20 But if you say, “What are we going to eat on the seventh year if we do not sow or gather in our crops?”

21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen,

21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß er soll dreier Jahre Getreide machen,

21 So wisset: Ich werde im sechsten Jahre meinen Segen zu euren Gunsten aufbieten, daß es für alle drei Jahre den nötigen Ertrag abwerfen soll.

21 then I will so order My blessing for you in the sixth year that it will bring forth the crop for three years.

22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.

22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt.

22 Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.

22 When you are sowing the eighth year, you can still eat old things from the crop, eating the old until the ninth year when its crop comes in.

23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

23 Grund und Boden darf nicht endgiltig verkauft werden, denn mein ist das Land; denn ihr seid nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.

23 ‘The land, moreover, shall not be sold permanently, for the land is Mine; for you are but aliens and sojourners with Me.

24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

24 Daher sollt ihr in dem Lande, das ihr zu eigen habt, überall eine Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten.

24 Thus for every piece of your property, you are to provide for the redemption of the land.

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.

25 Wenn dein Bruder verarmet und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.

25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.

25 ‘If a fellow countryman of yours becomes so poor he has to sell part of his property, then his nearest kinsman is to come and buy back what his relative has sold.

26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse,

26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's ein Teil löse,

26 Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf,

26 Or in case a man has no kinsman, but so recovers his means as to find sufficient for its redemption,

27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.

27 so soll man rechnen von dem Jahr, da er's hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme.

27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme.

27 then he shall calculate the years since its sale and refund the balance to the man to whom he sold it, and so return to his property.

28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.

28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.

28 Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.

28 But if he has not found sufficient means to get it back for himself, then what he has sold shall remain in the hands of its purchaser until the year of jubilee; but at the jubilee it shall revert, that he may return to his property.

29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.

29 Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag.

29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.

29 ‘Likewise, if a man sells a dwelling house in a walled city, then his redemption right remains valid until a full year from its sale; his right of redemption lasts a full year.

30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. {~} {~}

30 Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer ewiglich behalten und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgehen im Halljahr.

30 Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.

30 But if it is not bought back for him within the space of a full year, then the house that is in the walled city passes permanently to its purchaser throughout his generations; it does not revert in the jubilee.

31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden.

31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soll man dem Felde des Landes gleich rechnen und soll los werden und im Halljahr ledig ausgehen.

31 Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.

31 The houses of the villages, however, which have no surrounding wall shall be considered as open fields; they have redemption rights and revert in the jubilee.

32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. {~}

32 Die Städte der Leviten und die Häuser in den Städten, da ihre Habe innen ist, mögen immerdar gelöset werden.

32 Was aber die Häuser der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihr Eigentum sind -, so steht den Leviten jederzeit die Wiedereinlösung zu.

32 As for cities of the Levites, the Levites have a permanent right of redemption for the houses of the cities which are their possession.

33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. {~}

33 Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

33 Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.

33 What, therefore, belongs to the Levites may be redeemed and a house sale in the city of this possession reverts in the jubilee, for the houses of the cities of the Levites are their possession among the sons of Israel.

34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

34 Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.

34 But pasture fields of their cities shall not be sold, for that is their perpetual possession.

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,

35 Wenn dein Bruder verarmet und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir.

35 Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe.

35 ‘Now in case a countryman of yours becomes poor and his means with regard to you falter, then you are to sustain him, like a stranger or a sojourner, that he may live with you.

36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne.

36 Und sollst nicht Wucher von ihm nehmen noch Übersatz, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne.

36 Du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gotte, daß dein Bruder seinen Unterhalt neben dir habe.

36 Do not take usurious interest from him, but revere your God, that your countryman may live with you.

37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun.

37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Wucher tun, noch deine Speise auf Übersatz austun.

37 Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben, noch deine Nahrungsmittel um Wucher.

37 You shall not give him your silver at interest, nor your food for gain.

38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführet hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euch das Land Kanaan zu verleihen, um euer Gott zu sein.

38 I am the Lord your God, who brought you out of the land of Egypt to give you the land of Canaan and to be your God.

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

39 Wenn dein Bruder verarmet neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen,

39 Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst thun lassen.

39 ‘If a countryman of yours becomes so poor with regard to you that he sells himself to you, you shall not subject him to a slave’s service.

40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.

40 sondern wie ein Taglöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.

40 Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen.

40 He shall be with you as a hired man, as if he were a sojourner; he shall serve with you until the year of jubilee.

41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. {~}

41 Dann soll er von dir los ausgehen und seine Kinder mit ihm; und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.

41 Dann aber soll er samt seinen Kindern frei von dir ausgehen und zu seinem Geschlechte zurückkehren und wieder zu seinem väterlichen Besitztume kommen.

41 He shall then go out from you, he and his sons with him, and shall go back to his family, that he may return to the property of his forefathers.

42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.

42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.

42 Denn meine Knechte sind sie, die ich aus Ägypten weggeführt habe; sie dürfen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.

42 For they are My servants whom I brought out from the land of Egypt; they are not to be sold in a slave sale.

43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

43 Und sollst nicht mit der Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gotte.

43 You shall not rule over him with severity, but are to revere your God.

44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind, {~} {~}

44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,

44 Und wenn du Sklaven und Sklavinnen haben willst: Von den Völkern, die euch rings umgeben, - von denen mögt ihr Sklaven und Sklavinnen kaufen.

44 As for your male and female slaves whom you may have—you may acquire male and female slaves from the pagan nations that are around you.

45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben{~}

45 von den Gästen, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen: dieselben sollt ihr zu eigen haben

45 Auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, mögt ihr welche kaufen, sowie aus ihrer Sippschaft, die sich bei euch befindet, die in eurem Lande geboren ist; sie sollen euer Besitztum sein,

45 Then, too, it is out of the sons of the sojourners who live as aliens among you that you may gain acquisition, and out of their families who are with you, whom they will have produced in your land; they also may become your possession.

46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. {~}

46 und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, soll keiner des andern herrschen mit der Strenge.

46 und ihr mögt sie auf eure Kinder nach euch vererben, daß sie ihr Eigentum seien, und mögt sie so dauernd zu Sklaven haben. Aber über eure Brüder, die Israeliten, - da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen.

46 You may even bequeath them to your sons after you, to receive as a possession; you can use them as permanent slaves. But in respect to your countrymen, the sons of Israel, you shall not rule with severity over one another.

47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,

47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt, und dein Bruder neben ihm verarmet und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,

47 Und wenn ein Fremdling oder Beisaß neben dir zu Besitz gelangt, dagegen dein Bruder neben ihm verarmt und sich einem Fremdling oder Beisassen oder einem Abkömmling von der Sippschaft eines Fremdlings neben dir verkauft,

47 ‘Now if the means of a stranger or of a sojourner with you becomes sufficient, and a countryman of yours becomes so poor with regard to him as to sell himself to a stranger who is sojourning with you, or to the descendants of a stranger’s family,

48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,

48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder los zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,

48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, wieder ausgelöst werden können. Einer seiner Brüder mag ihn auslösen,

48 then he shall have redemption right after he has been sold. One of his brothers may redeem him,

49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. {~} {~}

49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn, oder sonst sein nächster Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine selbst Hand so viel erwirbt, so soll er sich lösen.

49 oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn auslösen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte mag ihn auslösen; oder, wenn er selbst wieder zu Besitz gelangt, so mag er sich auslösen.

49 or his uncle, or his uncle’s son, may redeem him, or one of his blood relatives from his family may redeem him; or if he prospers, he may redeem himself.

50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.

50 Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.

50 Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.

50 He then with his purchaser shall calculate from the year when he sold himself to him up to the year of jubilee; and the price of his sale shall correspond to the number of years. It is like the days of a hired man that he shall be with him.

51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist.

51 Sind noch viel Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, danach er gekauft ist.

51 Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.

51 If there are still many years, he shall refund part of his purchase price in proportion to them for his own redemption;

52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. {~}

52 Sind aber wenig Jahre übrig bis an das Halljahr, so soll er auch danach wieder geben zu seiner Lösung und soll sein Taglohn von Jahr zu Jahr mit einrechnen.

52 Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.

52 and if few years remain until the year of jubilee, he shall so calculate with him. In proportion to his years he is to refund the amount for his redemption.

53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

53 Und sollst nicht lassen mit der Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

53 Gleich einem, der Jahr um Jahr für Lohn arbeitet, soll er bei ihm sein; du darfst nicht ruhig mit ansehen, daß er mit Härte über ihn herrscht.

53 Like a man hired year by year he shall be with him; he shall not rule over him with severity in your sight.

54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.

54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr los ausgehen und seine Kinder mit ihm.

54 Falls er aber nicht in dieser Weise ausgelöst wird, so soll er samt seinen Kindern im Halljahre frei ausgehen.

54 Even if he is not redeemed by these means, he shall still go out in the year of jubilee, he and his sons with him.

55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführet habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

55 Denn die Israeliten gehören mir als Knechte zu; meine Knechte sind sie, der ich sie aus Ägypten weggeführt habe, ich, Jahwe, ihr Gott!

55 For the sons of Israel are My servants; they are My servants whom I brought out from the land of Egypt. I am the Lord your God.

Lutherbibel 1912

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