4 Mose 6:4
So lange seine Weihezeit dauert, darf er gar nichts von dem essen, was aus dem Weinstock gewonnen wird, weder unreife Trauben, noch die Spitzen der Ranken.
4 Mose 6:5
Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
4 Mose 6:8-9
Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist er Jahwe geheiligt.
4 Mose 6:12-13
sich Jahwe für die früher von ihm gelobte Zeit weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen; die erste Weihezeit aber wird hinfällig, weil seine Weihe verunreinigt ward.
4 Mose 6:18-19
Sodann schere der Gottgeweihte vor der Thüre des Offenbarungszeltes sein geweihtes Haupt, nehme sein geweihtes Haupthaar und werfe es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt.
4 Mose 6:21
Das sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten, der ein Gelübde thut, - was er zufolge seiner Weihe Jahwe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er außerdem noch zu leisten vermag. Wie das Gelübde fordert, das er abgelegt hat, soll er verfahren, nach den für seine Weihe geltenden Bestimmungen.
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