4 Mose 9:12

Sie dürfen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm brechen; nach allen Satzungen, die für das Passah gelten, sollen sie es feiern.

2 Mose 12:10

Auch sollt ihr nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was davon bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr verbrennen.

2 Mose 12:46

In einem Hause soll es verzehrt werden; man darf nichts von dem Fleisch aus dem Hause hinaustragen. Keinen Knochen sollt ihr an ihm brechen.

2 Mose 12:43

Da sprach Jahwe zu Mose und Aaron: Dies ist die Satzung in Bezug auf das Passah: kein Fremder darf es mitessen.

Johannes 19:36

Denn es geschah dieses, damit die Schrift erfüllt würde: Es soll ihm kein Bein zerschlagen werden.

4 Mose 9:3

Am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend sollt ihr es feiern zur festgesetzten Zeit; nach allen den Satzungen und allen den Ordnungen, die dafür gelten, sollt ihr es feiern.

Treasury of Scripture Knowledge did not add

n/a