2 Mose 12:10

Auch sollt ihr nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was davon bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr verbrennen.

2 Mose 23:18

Du sollst mir nicht zu gesäuerten Broten das Blut meines Opfers darbringen, und das Fett meines Festopfers soll nicht bis zum folgenden Tag aufbewahrt werden.

2 Mose 34:25

Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zu gesäuertem Brote schlachten, und das Opferfleisch des Passahfestes soll nicht bis zum andern Morgen aufbehalten werden.

2 Mose 29:34

Und wenn von dem Fleische des Einsetzungsopfers oder von dem Brote etwas übrig bleibt bis zum Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen: es darf nicht gegessen werden, denn es ist heilig.

3 Mose 22:30

An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe.

3 Mose 7:15-17

Das Fleisch des Heils-Dankopfers aber muß an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer gebracht wird; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.

5 Mose 16:4-5

Sieben Tage lang darf sich in deinem ganzen Bereiche kein Sauerteig bei dir vorfinden, und von dem Fleische, das du am ersten Tag am Abend opferst, darf nichts über Nacht bis zum Morgen bleiben.

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