5 Mose 16:4

Sieben Tage lang darf sich in deinem ganzen Bereiche kein Sauerteig bei dir vorfinden, und von dem Fleische, das du am ersten Tag am Abend opferst, darf nichts über Nacht bis zum Morgen bleiben.

2 Mose 12:10

Auch sollt ihr nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was davon bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr verbrennen.

2 Mose 34:25

Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zu gesäuertem Brote schlachten, und das Opferfleisch des Passahfestes soll nicht bis zum andern Morgen aufbehalten werden.

2 Mose 13:7

Ungesäuerte Brote sollen die sieben Tage hindurch gegessen werden, und es darf sich kein gesäuertes Brot und kein Sauerteig bei dir vorfinden in deinem ganzen Bereich.

2 Mose 12:15

Sieben Tage hindurch sollt ihr ungesäuertes Brot essen; bereits am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig von eueren Wohnungen fern halten; denn wer irgend gesäuertes Brot genießt vom ersten Tag an bis zum siebenten, der soll weggetilgt werden aus Israel.

2 Mose 12:8

Das Fleisch aber sollen sie in derselben Nacht essen und zwar gebraten; ungesäuerte Brote nebst bitteren Kräutern sollen sie dazu essen.

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