12 Bibelvers über Ehefrauen, Pflichten von
Die wichtigsten Verse
und schwöre mir bei dem HERRN, dem Gott des Himmels und der Erde, daß du meinem Sohn kein Weib nehmest von den Töchtern der Kanaaniter, unter welchen ich wohne;
Da Esau vierzig Jahre alt war, nahm er zum Weibe Judith, die Tochter Beris, des Hethiters; und Basmath, die Tochter Elons, des Hethiters. Die machten beide Isaak und Rebekka eitel Herzeleid.
Da rief Isaak seinem Sohn Jakob und segnete ihn; und gebot ihm und sprach zu ihm: Nimm nicht ein Weib von den Töchtern Kanaans;
Doch auch ihr, ja ein jeglicher habe lieb sein Weib als sich selbst; das Weib aber fürchte den Mann.
Der Mann leiste dem Weibe die schuldige Freundschaft, desselbigengleichen das Weib dem Manne. Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desselbigengleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib. Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn aus beider Bewilligung eine Zeitlang, daß ihr zum Fasten und Beten Muße habet; und kommet wiederum zusammen; auf daß euch der Satan nicht versuche um eurer Unkeuschheit willen.
Und zum Weibe sprach er: Ich will dir viel Schmerzen schaffen, wenn du schwanger wirst; du sollst mit Schmerzen Kinder gebären; und dein Wille soll deinem Mann unterworfen sein, und er soll dein HERR sein.
Desselbigengleichen sollen die Weiber ihren Männern untertan sein, auf daß auch die, so nicht glauben an das Wort, durch der Weiber Wandel ohne Wort gewonnen werden,
Eure Weiber lasset schweigen unter der Gemeinde; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie reden, sondern untertan sein, wie auch das Gesetz sagt.
sittig sein, keusch, häuslich, gütig, ihren Männern untertan, auf daß nicht das Wort Gottes verlästert werde.
Denn ein Weib, das unter dem Manne ist, dieweil der Mann lebet, ist sie gebunden an das Gesetz; so aber der Mann stirbt, so ist sie los vom Gesetz, das den Mann betrifft. Wo sie nun bei einem andern Manne ist, weil der Mann lebet, wird sie eine Ehebrecherin geheißen; so aber der Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz, daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wo sie bei einem andern Manne ist.