29 Bibelverse über Gelübde ablegen

Die wichtigsten Verse

Prediger 5:4-8

Wenn du Gott ein Gelübde thust, so säume nicht, es zu erfüllen, denn er hat kein Wohlgefallen an den Thoren; was du gelobst, erfülle. Besser, du gelobst nicht, als daß du gelobst und nicht erfüllst. Gestatte deinem Munde nicht, deinen Leib in Schuld zu bringen, und sage nicht vor dem Boten Gottes: es war eine Übereilung! Warum soll Gott zürnen über dein Gerede und das Werk deiner Hände verderben?mehr lesen
Denn bei vielem Träumen und Reden giebt es auch viel Eitles. Fürchte vielmehr Gott! Wenn du Bedrückung des Armen und Entziehung von Recht und Gerechtigkeit in der Landschaft siehst, so wundere dich nicht über die Sache; denn ein Hoher wacht über den andern und ein Höchster über sie alle.

4 Mose 30:2

Wenn jemand Jahwe ein Gelübde thut oder einen Eid schwört, durch den er sich selbst zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen, genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln.

Psalmen 22:25

Von dir geht mein Lobpreis aus in großer Versammlung; meine Gelübde will ich bezahlen angesichts derer, die ihn fürchten.

Psalmen 66:13

Ich will mit Brandopfern zu deinem Tempel kommen, will dir meine Gelübde bezahlen,

Psalmen 116:14

Meine Gelübde will ich Jahwe bezahlen und zwar angesichts seines ganzen Volks.

Psalmen 116:18

Meine Gelübde will ich Jahwe bezahlen und zwar angesichts seines ganzen Volks,

5 Mose 23:23

Was du einmal ausgesprochen hast, sollst du halten und dementsprechend handeln, wie du Jahwe, deinem Gotte, freiwillig gelobt, und was dein Mund ausgesprochen hat.

Matthäus 5:33

Wiederum habt ihr gehört: es ist den Alten gesagt: du sollst nicht falsch schwören, du sollst aber dem Herrn deine Schwüre abtragen.

Hiob 22:27

Flehst du zu ihm, so erhört er dich, und deine Gelübde kannst du bezahlen.

Psalmen 76:11

Gelobt und bezahlt Gelübde Jahwe, eurem Gott! Alle um ihn her müssen dem Furchtbaren Gaben bringen,

Nahum 1:15

Schon erscheinen auf den Bergen die Füße des Freudenboten, der Frieden verkündigt. Feiere, Juda, deine Feste, bezahle deine Gelübde, denn fortan wird der Heillose dich nicht mehr durchziehn - er ist gänzlich hinweggetilgt!

5 Mose 23:21

Wenn du Jahwe, deinem Gotte, ein Gelübde thust, so zögere nicht, es zu erfüllen; denn sonst wird es Jahwe, dein Gott, von dir fordern, und du wärest eines Vergehens schuldig.

Prediger 5:4

Wenn du Gott ein Gelübde thust, so säume nicht, es zu erfüllen, denn er hat kein Wohlgefallen an den Thoren; was du gelobst, erfülle.

Jesaja 19:21

Und Jahwe wird sich den Ägyptern offenbaren, und die Ägypter werden Jahwe jenes Tages erkennen und ihn mit Schlachtopfern und Speisopfern verehren und Jahwe Gelübde thun und sie auch einlösen.

Psalmen 65:1

Dem Musikmeister. Ein Psalm Davids. Ein Lied. 2 Dir gebührt Lobpreis, o Gott, auf Zion, und dir bezahle man Gelübde!

4 Mose 6:1-21

Und Jahwe redete mit Mose also: Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib das Gelübde eines Gottgeweihten ablegen will, um sich so Jahwe zu weihen, so muß er sich des Weins und berauschenden Getränks enthalten. Auch Essig von Wein oder berauschendem Getränke darf er nicht trinken; er darf keinerlei aus Trauben bereitete Flüssigkeit trinken, noch frische oder getrocknete Trauben essen.mehr lesen
So lange seine Weihezeit dauert, darf er gar nichts von dem essen, was aus dem Weinstock gewonnen wird, weder unreife Trauben, noch die Spitzen der Ranken. Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen. Die ganze Zeit hindurch, während der er sich Jahwe geweiht hat, darf er zu keiner Leiche hineingehen. Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht an ihnen verunreinigen, denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte. Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist er Jahwe geheiligt. Falls aber jemand ganz plötzlich in seiner Gegenwart stirbt, und er so sein geweihtes Haupt verunreinigt, so hat er sein Haupt an dem Tag, an welchem er wieder rein wird, zu scheren: am siebenten Tag hat er es zu scheren. Am achten Tag aber bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben hin zum Priester vor die Thüre des OffenbarungszeItes. Und der Priester richte die eine her zu einem Sündopfer, die andere zu einem Brandopfer und schaffe ihm Sühne dafür, daß er sich durch die Verunreinigung an der Leiche versündigt hat; sodann soll er am gleichen Tage sein Haupt aufs neue für geheiligt erklären, sich Jahwe für die früher von ihm gelobte Zeit weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen; die erste Weihezeit aber wird hinfällig, weil seine Weihe verunreinigt ward. Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten: wenn die von ihm gelobte Weihezeit um ist, soll man ihn vor die Thüre des Offenbarungszeltes bringen. Als seine Opfergabe aber hat er Jahwe ein fehlloses, einjähriges Lamm zum Brandopfer und ein fehlloses, einjähriges weibliches Lamm zum Sündopfer, sowie einen fehllosen Widder zum Heilsopfer darzubringen, ferner einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Feinmehl, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern. Und der Priester bringe sie vor Jahwe und richte das Sündopfer und das Brandopfer für ihn her. Den Widder aber richte er her als Heilsopfer für Jahwe, samt dem Korbe mit dem Ungesäuerten; auch das Speisopfer und das Trankopfer richte der Priester für ihn her. Sodann schere der Gottgeweihte vor der Thüre des Offenbarungszeltes sein geweihtes Haupt, nehme sein geweihtes Haupthaar und werfe es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt. Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen aus dem Korb und einem ungesäuerten Fladen und gebe es dem Gottgeweihten in die Hände, nachdem derselbe sein geweihtes Haar abgeschoren hat. Sodann webe es der Priester vor Jahwe als Webe, es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe, außer der Webebrust und der Webekeule. Darnach darf der Gottgeweihte Wein trinken. Das sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten, der ein Gelübde thut, - was er zufolge seiner Weihe Jahwe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er außerdem noch zu leisten vermag. Wie das Gelübde fordert, das er abgelegt hat, soll er verfahren, nach den für seine Weihe geltenden Bestimmungen.

Sprüche 20:25

Ein Fallstrick ist's für den Menschen, unbedacht "geweiht"! zu rufen und erst nach dem Geloben zu überlegen.

4 Mose 30:3-16

Und wenn eine Frauensperson Jahwe ein Gelübde thut und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so lange sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist, und ihr Vater erfährt von ihrem Gelübde und der Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, und schweigt dazu, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jederlei Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit. Wenn aber ihr Vater am gleichen Tag, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so haben alle ihre Gelübde und die Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, keine Giltigkeit, und Jahwe wird ihr vergeben, da ihr Vater ihr gewehrt hat.mehr lesen
Falls sie sich aber verheiraten sollte, während noch Gelübde auf ihr lasten oder ein unbedacht ausgesprochenes Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat, und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu an dem Tag, an welchem er es erfahren hat, so haben ihre Gelübde Giltigkeit, und ihre Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, haben Giltigkeit. Wenn aber ihr Mann am gleichen Tag, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so macht er das Gelübde, das auf ihr lastet, und das unbedacht ausgesprochene Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat, ungiltig, und Jahwe wird ihr vergeben. Das Gelübde einer Witwe aber und einer von ihrem Manne Verstoßenen - alles, wodurch sie sich selbst verpflichtet hat, - hat Giltigkeit für sie. Wenn sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde thut oder sich selbst durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet, und ihr Mann davon erfährt, aber dazu schweigt und ihr nicht wehrt, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jede Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit. Wenn aber ihr Mann am gleichen Tag, an welchem er von ihnen erfährt, sie ungiltig macht, so hat nichts von dem Giltigkeit, was sie ausgesprochen hat, seien es nun Gelübde oder die Verpflichtung zu einer Enthaltung; ihr Mann hat sie ungiltig gemacht, darum wird Jahwe ihr vergeben. Jedes Gelübde und jede eidliche Angelobung einer Enthaltung zum Behufe der Selbstkasteiung kann ihr Mann giltig und kann ihr Mann ungiltig machen. Und zwar, wenn ihr Mann von einem Tage zum andern dazu schweigt, so macht er alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die ihr obliegen, giltig; dadurch, daß er an dem Tag, an welchem er von ihnen erfuhr, dazu schwieg, hat er sie giltig gemacht. Sollte er sie aber ungiltig machen, nachdem er schon einige Zeit darum gewußt hat, so lädt er die Verschuldung, die daraus für sie erwächst, auf sich. Das sind die Satzungen, welche Jahwe Mose anbefohlen hat, damit sie gelten zwischen einem Mann und seinem Weibe, sowie zwischen einem Vater und seiner Tochter, so lange Sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist.

Matthäus 15:5

Ihr aber saget: wer zu Vater oder Mutter spricht: Opfergabe soll sein, was du von mir haben könntest,

Markus 7:11

Ihr aber sagt: wenn ein Mensch zu Vater oder Mutter sagt: Korban, das heißt: eine Opfergabe, soll sein, was du von mir zu Nutzen nimmst,

3 Mose 22:18-19

Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt - irgend welche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie Jahwe als Brandopfer darbringen wollen -, sollt ihr sie so darbringen, daß sie euch wohlgefällig mache: ein fehlloses, männliches Tier von den Rindern, den Lämmern oder den Ziegen.

3 Mose 22:23

Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.

Maleachi 1:14

Vielmehr: Verflucht ein Betrüger, der, wenn er in seiner Herde ein männliches Tier hat und ein Gelübde that, dem Herrn dann ein schäbiges Muttertier opfert! Denn ein großer König bin ich, spricht Jahwe der Heerscharen, und gefürchtet ist mein Name unter den Nationen!

3 Mose 7:16

Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde oder ist es eine freiwillige Leistung, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer dargebracht wird; doch mag, was davon übrig geblieben ist, am folgenden Tage gegessen werden.

3 Mose 27:2-33

Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand Jahwe ein Gelübde abträgt, und zwar ein solches von Personen nach dem Schätzungswert, so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen. Ist es jemand von fünf bis zu zwanzig Jahren,mehr lesen
so soll der Schätzungswert der männlichen Person zwanzig Sekel, der weiblichen zehn Sekel betragen. Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen. Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel. Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen. Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten. Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein. Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen, und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schätzungswerte, den der Priester festsetzt, soll es verbleiben. Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen. Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen. Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm. Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen. Weiht er sein Feld vom Halljahr ab, so soll es nach dem Schätzungswerte zu stehen kommen. Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen. Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm. Löst er das Feld nicht ein, verkauft aber trotzdem das Feld an einen anderen, so kann es nicht wiederum eingelöst werden, sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu. Weiht er dagegen Jahwe ein von ihm erkauftes Feld, welches nicht zu seinem erblichen Grundbesitze gehört, so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten. Im Halljahr aber kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hatte, dem es als Erbbesitz gehörte. Alle Schätzungen haben nach heiligem Gewichte zu geschehen; zwanzig Gera machen einen Sekel. Jedoch Erstgeburten unter dem Vieh, die als erstgeborne Jahwe verfallen, darf niemand weihen; es sei Rind oder Schaf - es gehört Jahwe. Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen. Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig. Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden. Alle Zehnten vom Boden, von der Saatfrucht, wie von den Baumfrüchten, gehören Jahwe, sind Jahwe geheiligt. Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen. Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein. Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden.

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