18 Bibelverse über Vergütung

Die wichtigsten Verse

2 Mose 21:26-27

Wenn jemand seinem Sklaven oder seiner Sklavin ins Auge schlägt so daß dasselbe unbrauchbar wird, so soll er ihn zur Entschädigung für das Auge freilassen. Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.

2 Mose 21:32

Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, so sollen dem Eigentümer derselben dreißig Sekel Silber bezahlt, das Rind aber gesteinigt werden.

2 Mose 21:33-34

Wenn jemand eine Cisterne offen läßt oder wenn jemand eine Cisterne gräbt, ohne sie zuzudecken, und ein Rind oder ein Esel hineinfällt, so soll der Besitzer der Cisterne den Besitzer desselben mit Geld entschädigen; das tote Tier aber soll ihm selbst gehören.

2 Mose 21:35-36

Wenn jemandes Rind das Rind eines andern totstößt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös dafür unter sich teilen; auch das tote sollen sie unter sich teilen. Wenn es aber bekannt war, daß das Rind schon längst stößig war, und sein Besitzer es nicht sorgfältig gehütet hat, soll er als Ersatz für jenes Rind ein Rind hergeben, das tote aber soll ihm zufallen.

2 Mose 22:1

Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Stück Rinder für ein Rind und vier Stück Schafe für ein Schaf als Buße entrichten;

2 Mose 22:7-9

Wenn einer dem andern Geld oder Kostbarkeiten zum Aufbewahren übergeben hat, und dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird, so muß der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, das Doppelte als Ersatz entrichten. Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit entschieden werde, daß er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe. Bei irgend einem Eigentumsverbrechen, mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel, ein Schaf, ein Obergewand oder überhaupt etwas abhanden Gekommenes, von dem einer behauptet: das ist es! soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden, und wenn ihn Gott für schuldig erklärt, soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten.

2 Mose 22:5-6

Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten. Wenn Feuer auskommt und das Gestrüpp ergreift, hernach aber ein Getreidehaufen oder das in Halmen stehende Korn oder überhaupt Ackerfrüchte verbrennen, so muß der, welcher den Brand verursacht hat, vollen Ersatz leisten.

2 Mose 22:10-15

Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf, überhaupt irgend ein Stück Vieh zum Hüten übergiebt, und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird, ohne daß es jemand sieht, so soll ein Eid bei Jahwe den Handel entscheiden, ob er sich etwa an dem Eigentume des anderen vergriffen hat; wenn der Besitzer diesen annimmt, braucht jener keinen Ersatz zu leisten. Wenn es ihm gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer ersetzen.mehr lesen
Wenn es von einem wilden Tiere zerrissen worden ist, und er es zum Beweise beibringen kann, braucht er für das Zerrissene keinen Ersatz zu leisten. Wenn einer von dem anderen ein Stück Vieh entleiht, und dasselbe Schaden nimmt oder umkommt, ohne daß sein Besitzer zugegen gewesen ist, so muß es jener ersetzen. Wenn aber der Besitzer zugegen gewesen ist, braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er aber ein Löhner, so kommt es auf seinen Lohn.

3 Mose 6:1-7

Und Jahwe redete mit Mose aIso: Wenn sich jemand vergeht und sich einer Veruntreuung gegen Jahwe schuldig macht, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder seinen Nächsten übervorteilt oder Verlorenes, das er gefunden hat, ableugnet oder indem er einen falschen Eid schwört wegen irgend einer Handlung, durch die sich einer vergehen kann, -mehr lesen
wenn er sich so vergeht und in Schuld gerät, so soll er dasjenige, was er geraubt oder erpreßt hat, oder was ihm anvertraut worden war, oder das Verlorene, das er gefunden, oder dasjenige, um dessentwillen er betrüglich geschworen hat - was es auch sein mag - zurückerstatten; und zwar soll er es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Dem soll er es geben, dem es zukommt, an dem Tage, wo er seine Buße entrichtet. Als Buße aber soll er für Jahwe einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Und der Priester soll ihm Sühne schaffen vor Jahwe; so wird ihm vergeben werden - jedwede Handlung, durch die sich einer verschulden kann.

4 Mose 5:5-7

Und Jahwe redete mit Mose also: Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine Sünde begehen, wie sie von den Menschen begangen wird, daß sie eine Veruntreuung gegen Jahwe verüben, und der Betreffende so in Schuld gerät, so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen und sollen das von ihnen Veruntreute nach seinem vollen Werte zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauf legen, und sollen es dem geben, gegen den sie sich verschuldet haben.

1 Mose 31:39

Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht - ich selbst mußte es ersetzen; von mir fordertest du es, mochte es bei Tage oder bei Nacht geraubt sein.

2 Samuel 12:4-6

Nun kam einst Besuch zu dem reichen Manne; da konnte er es nicht über sich bringen, eines von seinen Schafen und Rindern zu nehmen, um es dem Gaste zuzubereiten, der zu ihm gekommen war, sondern er nahm das Lamm des armen Mannes und bereitete es dem Manne zu, der ihn besucht hatte. Da geriet David in heftigen Zorn über den Mann und sprach zu Nathan: So wahr Jahwe lebt: der Mann, der das gethan hat, ist ein Kind des Todes und das Lamm muß er siebenfältig erstatten dafür, daß er eine solche That begangen und kein Erbarmen geübt hat!

Sprüche 6:30-31

Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seine Gier zu stillen, weil ihn hungert; und wenn er ertappt wird, kann er's siebenfältig ersetzen, kann alles Gut seines Hauses hingeben.

Sprüche 6:32-35

Wer aber mit einem Weibe die Ehe bricht, ist unsinnig; nur wer sich selbst ins Verderben bringen will, thut solches. Schaden und Schande gewinnt er, und seine Schmach ist unauslöschlich. Denn Eifersucht ist unversöhnlicher Mannesgrimm, und am Tage der Rache schont er nicht.mehr lesen
Keinerlei Lösegeld kann ihn günstig stimmen; er giebt sich nicht zufrieden, ob du auch viel schenken wolltest.

Hesekiel 33:15

giebt Pfänder zurück, erstattet das Geraubte wieder, wandelt nach den Satzungen, die zum Leben führen, so daß er keinen Frevel verübt: der soll leben bleiben und nicht sterben!

Lukas 18:29-30

Er aber sagte zu ihnen: wahrlich, ich sage euch, es ist niemand, der Haus oder Weib oder Brüder oder Eltern oder Kinder verlassen hat um des Reiches Gottes willen, der nicht vielmal mehr wieder bekäme in dieser Zeit, und in der künftigen Welt ewiges Leben.

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