16 Bibelvers über Zweite Ehe
Die wichtigsten Verse
Ich sage euch aber: wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, bricht die Ehe.
Wenn er sich eine andere nimmt, darf er jener nichts von dem abbrechen, was sie an Fleischnahrung, Kleidung und Beiwohnung zu beanspruchen hat.
Die verheiratete Frau ist gesetzlich an den lebenden Mann gebunden; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie ausgethan aus dem Mannesrecht.
so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum heimführen, um sie zum Weibe zu haben, nachdem sie sich hat verunreinigen lassen; denn solches gilt vor Jahwe als ein Greuel, und du sollst das Land, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht mit Sünden beflecken.
Eine Ehefrau ist gebunden, so lange ihr Mann lebt; stirbt er, so hat sie die Freiheit zu heiraten, wen sie will, nur im Herrn.
So soll nun der Bischof sein ohne Tadel, Eines Weibes Mann, nüchtern, mäßig, sittig, gastfrei, lehrsam,
Auch darfst du nicht ein Weib zu ihrer Schwester hinzunehmen und so Feindschaft erregen, indem du ihre Scham entblößest neben ihr, bei ihren Lebzeiten.
Als man nun ein zweites Mal Jungfrauen zusammenbrachte, während Mardachai gerade im Thore des Königs verweilte -
Und der zweite nahm sie, und starb ohne Samen zu hinterlassen, und der dritte ebenso.
wenn sie sodann, nachdem sie aus seinem Hause weggezogen ist, weiterhin eines andern Mannes Weib geworden ist,
Gebet euch nicht dazu her am fremden Joch mit den Ungläubigen zu ziehen. Was haben Gerechtigkeit und Frevel für Teil an einander? oder was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis?
Mirjam und Aaron aber redeten übel von Mose wegen des kuschitischen Weibes, das er geheiratet hatte; denn er hatte ein kuschitisches Weib geheiratet.
Wenn jemand ein Weib heimführt und sie ehelicht, sie aber dann sein Wohlgefallen nicht erlangt, weil er etwas Widerwärtiges an ihr entdeckt, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie aus seinem Hause entläßt, -
Unter die Witwen soll man nur solche aufnehmen, die wenigstens sechzig Jahre alt sind und Eines Mannes Frau,