'Zwar' in der Bibel
Sodann soll er das junge Rind vor Jahwe schlachten; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut darbringen. Und zwar sollen sie das Blut ringsum an den Altar sprengen, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht.
Sodann sollst du das Speisopfer, das daraus bereitet ist, Jahwe hinbringen; und zwar soll man es dem Priester übergeben, damit er es an den Altar bringe.
Hierauf soll er von dem Heilsopfer Jahwe ein Feueropfer darbringen, und zwar das Fett desselben: den ganzen Fettschwanz - dicht am Schwanzbein soll er ihn wegnehmen -, dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, samt allem Fett an den Eingeweiden,
Und zwar soll er den Farren an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe bringen, die Hand auf den Kopf des Farren aufstemmen und sodann den Farren vor Jahwe schlachten.
so soll das Volk, wenn das Vergehen kund geworden ist, dessen sie sich schuldig gemacht haben, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen. Und zwar sollen sie ihn vor das Offenbarungszelt bringen;
Sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, und zwar ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen.
Und zwar soll er sie zum Priester bringen; dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen. Er soll ihr dicht vor dem Genick den Kopf einknicken, ohne ihn abzutrennen.
oder dasjenige, um dessentwillen er betrüglich geschworen hat - was es auch sein mag - zurückerstatten; und zwar soll er es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Dem soll er es geben, dem es zukommt, an dem Tage, wo er seine Buße entrichtet.
Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Art Opfergabe als Hebeopfer für Jahwe darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, soll es gehören.
alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen haben - und zwar völlig durchgespaltene Klauen - und wiederkäuen, die dürft ihr essen.
Dagegen dürft ihr von den Tieren, welche wiederkäuen und welche gespaltene Klauen haben, die nachfolgenden nicht essen: Das Kamel, denn es ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat es euch zu gelten;
den Klippdachs, denn er ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat er euch zu gelten;
den Hasen, denn er ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat er euch zu gelten;
das Schwein, denn es hat zwar völlig durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer - als unrein hat es euch zu gelten.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der von dem bösen Grind betroffenen Stelle findet, daß sie zwar nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, daß sich aber keine schwarzen Haare an ihr befinden, so soll der Priester den vom bösen Grinde betroffenen sieben Tage lang absperren.
und zwar muß der Priester zu ihm hinaus vor das Lager gehen. Wenn nun der Priester bei der Besichtigung findet, daß die vom Aussatze betroffene Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,
Und zwar soll man das Lamm da schlachten, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es.
Und zwar soll er sie am achten Tage, nachdem er rein geworden, zum Priester bringen, an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe;
Und zwar verhält es sich so mit seiner Unreinigkeit infolge seines Flusses: Mag nun der Fluß aus seiner Scham im Gange sein oder seine Scham verstopft sein, so daß nichts ausfließt - es liegt Unreinigkeit bei ihm vor.
Sodann soll er hinausgehen an den Altar, der vor Jahwe steht, und ihn entsündigen; und zwar soll er etwas von dem Blute des Farren und dem Blute des Bockes nehmen und ringsum an die Hörner des Altars streichen
damit die Israeliten ihre SchIachtopfer, die sie auf freiem Felde zu opfern pflegen, herbringen, und zwar sollen sie sie für Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen und sollen sie als Heilsopfer für Jahwe schlachten.
Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand Jahwe ein Gelübde abträgt, und zwar ein solches von Personen nach dem Schätzungswert,
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