2 Mose 23:18

Du sollst mir nicht zu gesäuerten Broten das Blut meines Opfers darbringen, und das Fett meines Festopfers soll nicht bis zum folgenden Tag aufbewahrt werden.

2 Mose 34:25

Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zu gesäuertem Brote schlachten, und das Opferfleisch des Passahfestes soll nicht bis zum andern Morgen aufbehalten werden.

3 Mose 2:11

Kein Speisopfer, das ihr Jahwe darbringen wollt, darf aus gesäuertem bereitet werden; denn ihr dürft keinerlei Sauerteig oder Honig in Rauch aufgehn lassen als Feueropfer für Jahwe.

5 Mose 16:4

Sieben Tage lang darf sich in deinem ganzen Bereiche kein Sauerteig bei dir vorfinden, und von dem Fleische, das du am ersten Tag am Abend opferst, darf nichts über Nacht bis zum Morgen bleiben.

2 Mose 12:8

Das Fleisch aber sollen sie in derselben Nacht essen und zwar gebraten; ungesäuerte Brote nebst bitteren Kräutern sollen sie dazu essen.

2 Mose 12:10

Auch sollt ihr nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was davon bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr verbrennen.

2 Mose 12:15

Sieben Tage hindurch sollt ihr ungesäuertes Brot essen; bereits am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig von eueren Wohnungen fern halten; denn wer irgend gesäuertes Brot genießt vom ersten Tag an bis zum siebenten, der soll weggetilgt werden aus Israel.

3 Mose 7:15

Das Fleisch des Heils-Dankopfers aber muß an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer gebracht wird; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.

3 Mose 7:12

Wenn es einer als Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer ungesäuerte, mit ÖI angemachte Kuchen und ungesäuerte Fladen, die mit Öl bestrichen sind, und eingerührtes Feinmehl - mit Öl angemachte Kuchen darbringen.

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