29 Bibelvers über Gelübde ablegen
Die wichtigsten Verse
Wenn du Gott ein Gelübde tust, so verzeuch's nicht zu halten; denn er hat kein Gefallen an den Narren. Was du gelobest, das halte! Es ist besser, du gelobest nichts, denn daß du nicht hältst, was du gelobest. Verhänge deinem Mund nicht, daß er dein Fleisch verführe, und sprich vor dem Engel nicht: Ich bin unschuldig. Gott möchte erzürnen über deine Stimme und verdammen alle Werke deiner Hände.mehr lesen
Wo viel Träume sind, da ist Eitelkeit und viel Worte; aber fürchte du Gott! Siehest du dem Armen Unrecht tun und Recht und Gerechtigkeit im Lande wegreißen, wundere dich des Vornehmens nicht; denn es ist noch ein hoher Hüter über den Hohen, und sind noch Höhere über die beiden.
Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwöret, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht schwächen, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.
Denn er hat nicht verachtet noch verschmähet das Elend des Armen und sein Antlitz vor ihm nicht verborgen, und da er zu ihm schrie hörete er's.
daß er immer sitzen bleibet vor Gott. Erzeige ihm Güte und Treue, die ihn behüten.
Darum will ich mit Brandopfern gehen in dein Haus und dir meine Gelübde bezahlen,
Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und danach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobet hast, das du mit deinem Munde geredet hast.
Ihr habt weiter gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst keinen falschen Eid tun und sollst Gott deinen Eid halten.
So wirst du ihn bitten, und er wird dich hören; und wirst deine Gelübde bezahlen.
Wenn Menschen wider dich wüten, so legest du Ehre ein; und wenn sie noch mehr wüten, bist du auch noch gerüstet.
Siehe, auf den Bergen kommen Füße eines guten Boten, der da Frieden predigt: Halte deine Feiertage, Juda, und bezahle deine Gelübde! Denn es wird der Schalk nicht mehr über dich kommen; er ist gar ausgerottet.
Es ist besser, du gelobest nichts, denn daß du nicht hältst, was du gelobest.
Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HERR, dein Gott, wird's von dir fordern, und wird dir Sünde sein.
Wenn du Gott ein Gelübde tust, so verzeuch's nicht zu halten; denn er hat kein Gefallen an den Narren. Was du gelobest, das halte!
Denn der HERR wird den Ägyptern bekannt werden; und die Ägypter werden den HERRN kennen zu der Zeit und werden ihm dienen mit Opfer und Speisopfer und werden dem HERRN geloben und halten.
Ich aber will mit Dank opfern; meine Gelübde will ich bezahlen dem HERRN, daß er mir geholfen hat.
Und der HERR redete mit Mose und sprach: Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein sonderlich Gelübde tut dem HERRN, sich zu enthalten, der soll sich Weins und starken Getränks enthalten, Weinessig oder starken Getränks Essig soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen,mehr lesen
solange solch sein Gelübde währet; auch soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, weder Weinkern noch Hülsen. Solange die Zeit solches seines Gelübdes währet, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis daß die Zeit aus sei, die er dem HERRN gelobet hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen. Die ganze Zeit über, die er dem HERRN gelobet hat, soll er zu keinem Toten gehen. Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt. Und die ganze Zeit über seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein. Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreiniget; darum soll er sein Haupt bescheren am Tage seiner Reinigung, das ist, am siebenten Tage. Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben bringen, oder zwo junge Tauben, zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, daß er sich an einem Toten versündiget hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen, daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jährig Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreiniget ist. Dies ist das Gesetz des Verlobten: Wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jährig Lamm ohne Wandel zum Brandopfer und ein jährig Schaf ohne Wandel zum Sündopfer und einen Widder ohne Wandel zum Dankopfer und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer. Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen. Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen. Und soll dem Verlobten das Haupt seines Gelübdes bescheren vor der Tür der Hütte des Stifts; und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist. Und soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Verlobten auf seine Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat, und soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Danach mag der Verlobte Wein trinken. Das ist das Gesetz des Verlobten, der sein Opfer dem HERRN gelobet, von wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobet hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.
Es ist dem Menschen ein Strick, das Heilige lästern und danach Gelübde suchen.
Wenn ein Weibsbild dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, weil sie in ihres Vaters Hause und im Magdtum ist; und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie tut über ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweiget dazu: so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, des sie sich über ihre Seele verbunden hat. Wo aber ihr Vater wehret des Tages, wenn er's höret, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehret hat.mehr lesen
Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis über ihre Seele; und der Mann höret's und schweiget desselben Tages stille: so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, dessen sie sich über ihre Seele verbunden hat. Wo aber ihr Mann wehret des Tages, wenn er's höret, so ist ihr Gelübde los, das sie auf ihr hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen: alles, wes sie sich verbindet über ihre Seele, das gilt auf ihr. Wenn jemandes Gesinde gelobet oder sich mit einem Eide verbindet über seine Seele; und der Hausherr höret's und schweiget dazu und wehret's nicht: so gilt all dasselbe Gelübde und alles, wes es sich verbunden hat über seine Seele. Macht's aber der Hausherr des Tages los, wenn er's höret, so gilt's nicht, was aus seinen Lippen gegangen ist, das es gelobet oder sich verbunden hat über seine Seele; denn der Hausherr hat's los gemacht; und der HERR wird ihm gnädig sein. Und alle Gelübde und Eide, zu verbinden, den Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also: Wenn er dazu schweiget von einem Tage zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde und Verbündnisse, die es auf ihm hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörete. Wird er's aber schwächen, nachdem er's gehöret hat, so soll er die Missetat tragen. Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, weil sie noch eine Magd ist in ihres Vaters Hause.
Aber ihr lehret: Wer zum Vater oder zur Mutter spricht: Wenn ich's opfere, so ist's dir viel nützer, der tut wohl.
Ihr aber lehret: Wenn einer spricht zum Vater oder Mutter: Korban, das ist, wenn ich's opfere, so ist dir's viel nützer, der tut wohl.
Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei irgend ihr Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei, das soll ein Männlein und ohne Wandel sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen.
Einen Ochsen oder Schaf, das ungewöhnliche Glieder oder wandelbare Glieder hat, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.
Verflucht sei der Vorteilische, der in seiner Herde ein Männlein hat, und wenn er ein Gelübde tut, opfert er dem HERRN ein untüchtiges! Denn ich bin ein großer König, spricht der HERR Zebaoth, und mein Name ist schrecklich unter den Heiden.
Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soll man's doch essen.
Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein besonder Gelübde tut, daß er seinen Leib schätzet, so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums; ein Weibsbild auf dreißig Sekel.mehr lesen
Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel. Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel. Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel. Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann. Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man des dem HERRN gibt, ist heilig. Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen. Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben. Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der Priester schätzet, so soll's bleiben. So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden. Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten. Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten. Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen; Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden. Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen, sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein. Wenn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist, so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei. Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei. AlLE Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein Sekel aber macht zwanzig Gera. Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebühret, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HERRN. Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach seiner Würde und drüber geben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seiner Würde. Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN. Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. AlLE Zehnten im Lande, beide von Samen des Landes und von Früchten der Bäume, sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber geben. Und alLE Zehnten von Rindern und Schafen, und was unter der Rute gehet, das ist ein heiliger Zehnte dem HERRN. Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.