14 Bibelvers über Menschen, die Sklaven befreien
Die wichtigsten Verse
Wenn du einen Sklaven hebräischen Stammes kaufst, so soll er sechs Jahre lang Sklavendienste verrichten; im siebenten Jahr aber soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Wenn sich dir einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft, so soll er sechs Jahre dein Sklave sein, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei ausgehen lassen.
"Nach Verlauf von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen hebräischen Volksgenossen, der sich dir etwa verkauft haben sollte, freilassen; sechs Jahre soll er dein Sklave sein, dann sollst du ihn frei ausgehen lassen!" Eure Väter aber hörten nicht auf mich, noch neigten sie ihr Ohr mir zu.
Wenn er ihr diese drei Dinge nicht leistet, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei werden.
Wenn jemand seinem Sklaven oder seiner Sklavin ins Auge schlägt so daß dasselbe unbrauchbar wird, so soll er ihn zur Entschädigung für das Auge freilassen.
Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.
Falls er aber nicht in dieser Weise ausgelöst wird, so soll er samt seinen Kindern im Halljahre frei ausgehen.
Das Wort, welches von seiten Jahwes an Jeremia erging, nachdem der König Zedekia mit dem gesamten Volk in Jerusalem eine Übereinkunft getroffen hatte, daß man eine Freilassung ausrufen wolle, daß ein jeder seinen Sklaven und ein jeder seine Sklavin, soweit sie Hebräer und Hebräerinnen wären, frei lassen solle, indem niemand sie, seine judäischen Volksgenossen, zu Sklavendiensten zwingen dürfe. Da leisteten alle Oberen und alles Volk, die der Übereinkunft beigetreten waren, Folge, indem ein jeder seinen Sklaven und ein jeder seine Sklavin freiließ, um sie nicht länger zu Sklavendiensten zu zwingen; sie leisteten Folge und ließen sie frei.
Da bekehrtet ihr euch jetzt und thatet, was vor mir recht ist, indem ihr Freiheit für einander ausrieft und vor meinem Angesicht in dem Tempel, der nach meinem Namen benannt ist, eine Übereinkunft schloßt.
Bist du als Sklave berufen? laß dichs nicht anfechten; und wenn du auch frei werden kannst, so bleibe nur um so lieber dabei.
Wenn jedoch der Sklave erklären sollte: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb und mag nicht frei werden,
Falls er aber zu dir sagt: Ich will nicht von dir wegziehen, - weil er dich und dein Haus lieb gewonnen hat, da es ihm wohl bei dir war, -
Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so darf sie nicht entlassen werden, wie die Sklaven.