562 Erscheinungen

'Priester' in der Bibel

Nur die Äcker der Priester kaufte er nicht an. Denn die Priester bezogen ein festes Einkommen vom Pharao und lebten von dem festen Einkommen, welches ihnen der Pharao gewährte; infolgedessen verkauften sie ihre Äcker nicht.

So legte Joseph den Ägyptern die noch heute bestehende Verpflichtung auf, dem Pharao von ihren Äckern den Fünften abzuliefern; nur die Äcker der Priester fielen dem Pharao nicht zu.

Der Priester der Midianiter aber hatte sieben Töchter; die kamen herbei und wollten Wasser schöpfen und die Tränkrinnen füllen, um die Schafe ihres Vaters zu tränken.

Mose aber hütete bei Jethro, seinem Schwiegervater, dem Priester der Midianiter, die Schafe. Als er nun einst die Schafe bis jenseits der Steppe trieb, gelangte er zum Berge Gottes, dem Horeb.

Als aber Jethro, der Priester der Midianiter, der Schwiegervater Moses, die Kunde von alledem vernahm, was Gott an Mose und an seinem Volke Israel gethan hatte, daß Jahwe Israel aus Ägypten weggeführt hatte,

Auch die Priester, die Jahwe nahe treten, sollen sich der Reinigung unterziehen, daß nicht etwa Jahwe gegen sie losbreche.

Da sprach Jahwe zu ihm: Steige nur hinab und komme dann in Begleitung Aarons wieder herauf; die Priester aber und das Volk sollen sich nicht vorwagen, um zu Jahwe emporzusteigen, daß er nicht gegen sie losbreche.

Sieben Tage hindurch soll sie derjenige seiner Söhne anziehen, welcher an seiner Statt Priester wird, der in das Offenbarungszelt hineingehen wird, um den Dienst im Heiligtume zu verrichten.

die prachtvoll gewirkten Kleider für den Dienst im Heiligtume, die heiligen Kleider für Aaron, den Priester, und die Kleider seiner Söhne zum priesterlichen Dienst.

Sodann soll er das junge Rind vor Jahwe schlachten; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut darbringen. Und zwar sollen sie das Blut ringsum an den Altar sprengen, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht.

die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen Feuer auf den Altar thun und Holzscheite über dem Feuer aufschichten.

Alsdann sollen die Söhne Aarons, die Priester, die Stücke, den Kopf und das Fett auf den Holzscheiten, die über dem Feuer auf dem Altar sind, zurecht legen.

Die Eingeweide aber und die Beine soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll alles zusammen auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als Brandopfer, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

Dieses schlachte er vor Jahwe auf der Nordseite des Altars; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

Sodann soll er es in seine Teile zerlegen, und der Priester dieselben samt dem Kopf und dem Fett auf den Holzscheiten, die über dem Feuer auf dem Altar sind, zurecht legen.

Die Eingeweide aber und die Beine soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll alles zusammen darbringen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen; ein Brandopfer ist es, ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

Der Priester aber soll es an den Altar bringen, ihm den Kopf einknicken und es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen; das Blut aber ist auszupressen an die Wand des Altars.

Alsdann soll er ihm die Flügel einreißen, jedoch ohne sie abzutrennen. Der Priester aber soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, auf den Holzscheiten, die über dem Feuer sind; ein Brandopfer ist es, ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

Alsdann bringe er es den Söhnen Aarons, den Priestern; der Priester aber nehme davon eine reichliche Hand voll, von dem Mehl und dem Öl, aus dem es besteht, samt dem ganzen Weihrauch, und lasse diesen Duftteil von ihm auf dem Altar in Rauch aufgehn als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

Sodann sollst du das Speisopfer, das daraus bereitet ist, Jahwe hinbringen; und zwar soll man es dem Priester übergeben, damit er es an den Altar bringe.

Es soll aber der Priester von dem Speisopfer den erforderlichen Duftteil hinwegnehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

Sodann soll der Priester einen Duftteil von ihm - von den zerriebenen Körnern und dem Öl, woraus es besteht, - samt dem ganzen dazu gehörenden Weihrauch als Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehn lassen.

Sodann stemme er die Hand auf den Kopf seines Opfers und schlachte es vor der Thüre des OffenbarungszeItes; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.

Und der Priester soll es auf dem AItar in Rauch aufgehn lassen als Feueropferspeise für Jahwe.

Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als eine Jahwe dargebrachte Feueropferspeise lieblichen Geruchs. Alles Fett gehört Jahwe zu!

Wenn sich der gesalbte Priester vergeht, und so Schuld auf das Volk kommt, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, Jahwe einen fehllosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.

Hierauf nehme der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren und bringe es hinein ins Offenbarungszelt.

Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe - vor den Vorhang im Heiligtum - hinsprengen.

Sodann soll der Priester etwas von dem Blute an die Hörner des Altars mit dem wohlriechenden Räucherwerk streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut des Farren aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, auf den Boden gießen.

so, wie es vom Heilsopfer-Stier abgehoben wird. Und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehn lassen.

Hierauf soll der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren hinein ins Offenbarungszelt bringen.

Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe - vor den Vorhang - hinsprengen.

Und mit dem Farren soll er verfahren, wie er mit dem eigenen Sündopfer-Farren verfuhr - so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn ihnen so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihnen vergeben werden.

Sodann soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; sein übriges Blut aber soll er am Brandopferaltar auf den Boden gießen.

Das gesamte Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, wie das Fett des Heilsopfers. Wenn ihm so der Priester Sühne wegen seines Vergehens geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.

Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.

Das gesamte Fett aber soll er hinwegnehmen, wie das Fett vom Heilsopfer weggenommen wurde, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.

Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.

Das gesamte Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett des Schaflamms beim Heilsopfer weggenommen zu werden pflegt, und der Priester soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hatte, wird ihm vergeben werden.

Sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, und zwar ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen.

Und zwar soll er sie zum Priester bringen; dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen. Er soll ihr dicht vor dem Genick den Kopf einknicken, ohne ihn abzutrennen.

Die andere aber soll er zum Brandopfer herrichten, so, wie es sich gebührt. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden.

Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine reichliche Hand voll davon nehmen, als Duftteil von ihm, und soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen; ein Sündopfer ist es.

Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgend einem jener Anlässe schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. Es soll aber wie das Speisopfer dem Priester gehören. Vorschriften in betreff der Schuldopfer. (Fortsetzung)

Und was er sich von dem Geheiligten widerrechtlich angeeignet hat, soll er zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Er soll es dem Priester übergeben, und der Priester soll ihm durch den Schuldopfer-Widder Sühne schaffen; so wird ihm vergeben werden.

so soll er einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen, und der Priester soll ihm Sühne schaffen wegen des Vergehens, das er unbewußt begangen hat; so wird ihm vergeben werden.

Als Buße aber soll er für Jahwe einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.

Und der Priester soll ihm Sühne schaffen vor Jahwe; so wird ihm vergeben werden - jedwede Handlung, durch die sich einer verschulden kann.

Und der Priester ziehe sein linnenes Gewand an, bedecke seine Scham mit linnenen Beinkleidern, nehme die Asche weg, in welche das Brandopfer vom Feuer auf dem Altar verwandelt ist, und schütte sie neben den Altar.

Das Feuer auf dem Altar aber soll damit brennend erhalten werden und nie erlöschen. Alle Morgen soll der Priester Holzscheite darauf anzünden, das Brandopfer darauf schichten und die Fettstücke der Heilsopfer über demselben in Rauch aufgehn lassen.

Der Priester, der aus der Reihe seiner Söhne an seiner Statt gesalbt ist, soll es verrichten, kraft einer für alle Zeiten geltenden Satzung Jahwes; als Ganzopfer soll es verbrannt werden.

Alle Priester-Speisopfer sollen Ganzopfer sein; sie dürfen nicht gegessen werden.

Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte muß es gegessen werden, im Vorhofe des Offenbarungszeltes.

Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer; ein Schuldopfer ist es.

Wie vom Sündopfer, so gilt ganz gleich auch vom Schuldopfer: Dem Priester, der die Sühnegebräuche damit vollzieht, dem soll es gehören!

Und dem Priester, der das Brandopfer jemandes darbringt, demselben soll das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat, gehören.

Ebenso sollen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, sowie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt.

Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Art Opfergabe als Hebeopfer für Jahwe darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, soll es gehören.

Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.

Auch die rechte Keule sollt ihr von euren Heilsopfern dem Priester als Hebe geben.

Denn die Webe-Brust und die Hebe-Keule nehme ich von den Heilsopfern der Israeliten in Anspruch und gebe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen als eine Gebühr, die allezeit von den Israeliten zu entrichten ist.

Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung um ist - mag es sich nun um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, so soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.

Wenn sie aber zur Beschaffung eines Schafes zu arm ist, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer, und der Priester schaffe ihr Sühne, so wird sie rein werden.

Wenn sich auf der Haut jemandes ein Grind oder Ausschlag oder heller Fleck zeigt, und sich so eine aussätzige Stelle bildet, so ist er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, der Priester, zu bringen.

Wenn nun der Priester die betroffene Stelle auf der Haut besieht und findet, daß die Haare an der betroffenen Stelle weiß geworden sind, und daß die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es wirklicher Aussatz; sobald das der Priester sieht, muß er ihn für unrein erklären.

Findet sich aber ein weißer Fleck an seiner Haut, der nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den damit behafteten sieben Tage absperren.

Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht und findet, daß sich die betroffene Stelle in ihrem Aussehen gleich geblieben ist, indem das Übel nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage absperren.

Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tag abermals besieht und findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist, und das Übel auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, so wird er rein sein.

Wenn aber der Ausschlag nach der Zeit, wo er sich dem Priester gezeigt hat, um rein zu werden, immer weiter auf der Haut um sich greift, und er sich dem Priester abermals zeigt,

und der Priester wahrnimmt, daß der Ausschlag auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist Aussatz.

Wenn sich eine aussätzige Stelle an einem Menschen zeigt, so soll man ihn zum Priester bringen.

Und wenn der Priester wahrnimmt, daß sich ein weißer Grind auf der Haut befindet, an welchem die Haare weiß geworden sind, und daß wildes Fleisch in dem Grinde wuchert,

so erweist sich das Übel an seiner Haut als ein veralteter Aussatz, und der Priester erkläre ihn für unrein, ohne ihn erst abzusperren, denn er ist unrein.

Wenn aber der Aussatz durchweg auf der Haut ausbricht, so daß der Aussatz die ganze Haut des betroffenen vom Kopfe bis zu den Füßen bedeckt, wohin auch nur der Priester blicken mag,

und der Priester wahrnimmt, daß der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, so erkläre er den betroffenen für rein: er ist ganz und gar rein geworden und ist somit rein.

und wenn der Priester das wilde Fleisch erblickt, so erkläre er ihn für unrein; denn das wilde Fleisch ist unrein: es ist Aussatz.

Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder verschwindet, und er wird weiß, so soll er sich zum Priester begeben.

Wenn ihn dann der Priester besieht und findet, daß die betroffene Stelle weiß geworden ist, so erkläre der Priester den betroffenen für rein; denn er ist rein.

dann aber an der Stelle des Geschwürs ein weißer Grind entsteht oder ein weiß-rötlicher Fleck, so zeige er sich dem Priester.

Wenn dann der Priester wahrnimmt, daß er niedriger aussieht, als die Haut, und daß die Haare daran weiß geworden sind, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.

Wenn aber der Priester bei der Besichtigung des Flecks findet, daß sich keine weißen Haare an ihm befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so soll ihn der Priester sieben Tage lang absperren.

Wenn dann der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, so erkläre ihn der Priester für unrein; die Stelle ist vom Aussatze betroffen.

Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter um sich zu greifen, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester erkläre ihn für rein.

und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare an dem hellen Flecke weiß geworden sind, und daß er tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es der Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist, und der Priester erkläre ihn für unrein; es ist wirklicher Aussatz.

Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß sich an dem hellen Flecke keine weißen Haare befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so sperre ihn der Priester sieben Tage lang ab.

Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht, so muß ihn der Priester, wenn der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, für unrein erklären - es ist wirklicher Aussatz.

Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter auf der Haut um sich zu greifen, und ist er blässer geworden, so ist es der Grind der Brandwunde, und der Priester mag ihn für rein erklären, denn es ist nur die Narbe der Brandwunde.

und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tiefer liegend erscheint, als die Haut, und daß sich dünne, goldgelbe Haare daran befinden, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist der bösartige Grind - der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der von dem bösen Grind betroffenen Stelle findet, daß sie zwar nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, daß sich aber keine schwarzen Haare an ihr befinden, so soll der Priester den vom bösen Grinde betroffenen sieben Tage lang absperren.

Wenn nun der Priester die betroffene Stelle am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter um sich gegriffen hat, daß keine goldgelben Haare an ihm entstanden sind, und daß der böse Grind nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut,

so soll er sich bescheren - nur den bösen Grind soll er nicht bescheren -; dann soll der Priester den mit dem bösen Grinde behafteten abermals sieben Tage absperren.

Wenn nun der Priester den bösen Grind am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er wasche seine Kleider, so wird er rein sein.

und der Priester besieht ihn und findet, daß der böse Grind weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst nach dem goldgelben Haar zu suchen - er ist unrein.

Wenn sich aber der böse Grind in seinem Aussehen gleich geblieben ist, und schwarze Haare auf ihm gewachsen sind, so ist der böse Grind geheilt: er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.

und der Priester findet bei der Besichtigung auf ihrer Haut verblaßte helle weiße Flecken, so ist es der gutartige Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist: ein solcher ist rein.

Wenn ihn nun der Priester besieht und findet einen weiß-rötlichen Grind auf seiner Hinter- oder Vorderglatze, der aussieht, wie Aussatz auf der bloßen Haut -

ein solcher ist aussätzig. Er ist unrein; der Priester soll ihn ohne weiteres für unrein erklären: er hat das Übel auf seinem Haupte.

und es ist die betroffene Stelle an dem Kleid oder dem Leder oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder an irgend welchem ledernen Gegenstande grünlich oder rötlich, so liegt ein Fall von Aussatz vor, und man zeige es dem Priester.

Und wenn der Priester die betroffene Stelle besichtigt hat, so schließe er das vom Ausschlage betroffene sieben Tage ein.

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