51 Erscheinungen in 3 Übersetzungen

'Wer' in der Bibel

Niemand soll seines Fleisches anrühren, er sei denn geweihet. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprenget, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte.

Und das Fleisch, das etwas Unreines anrühret, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll des Fleisches essen.

Denn wer das Fett isset vom Vieh, das dem HERRN zum Opfer gegeben ist, dieselbe SeeLE soll ausgerottet werden von ihrem Volk.

Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll auch mitbringen, was zum Dankopfer dem HERRN gehöret.

und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.

Und wer dieser Aas eines tragen wird, der soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.

Darum alles Tier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein; wer es anrühret, wird unrein sein.

Und alles, was auf Tappen gehet unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrühret, wird unrein sein bis auf den Abend.

Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.

Die sind euch unrein unter allem, das da kreucht wer ihr Aas anrühret, der wird unrein sein bis an den Abend.

Doch die Brunnen und Kölke und Teiche sind rein. Wer aber ihr Aas anrühret, ist unrein.

Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen möget: wer das Aas anrühret, der ist unrein bis an den Abend.

Wer von solchem Aas isset, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend.

Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllet und soll allerdinge unrein genannt werden:

Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend.

Und wer sein Lager anrühret; der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Und wer sich setzt, da er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Wer sein Fleisch anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.

Und wer ihr Lager anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Und wer anrühret irgendwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Und wer etwas anrühret, das auf ihrem Lager, oder wo sie gesessen, gelegen oder gestanden, soll unrein sein bis auf den Abend.

Wer der etwas anrühret, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.

Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, solange es lebet; und ich habe den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen. Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es isset, der soll ausgerottet werden.

Denn wer irgend eine dieser Greuelthaten verüben wird: solche, die sie verüben, sollen hinweggetilgt werden mitten aus ihren Volksgenossen.

Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschauet, und sie wieder seine Scham: das ist eine Blutschande; die sollen ausgerottet wer den vor den Leuten ihres Volks, denn er hat seiner Schwester Scham entblößet. Er soll seine Missetat tragen.

Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen; denn wer es thut, der hat seine nächste Blutsverwandte aufgedeckt und sie haben Verschuldung auf sich geladen.

Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen

Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet

Welcher des Samens Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen unreinen Leib anrühret, oder welchem der Same entgehet im Schlaf,

oder wer irgend ein Gewürm berührt hat, durch das er unrein geworden ist, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgend welcher Unreinigkeit, die ihm anhaftet, -

wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.

Wer's versiehet und sonst von dem Heiligen isset, der soll das fünfte Teil dazu tun und dem Priester geben samt dem Heiligen,

Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein sonderlich Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Wandel sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.

Denn wer seinen Leib nicht kasteiet an diesem Tage, der soll aus seinem Volk gerottet werden.

Und wer dieses Tages irgend eine Arbeit tut, den will ich vertilgen aus seinem Volk.

Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen; wer einheimisch ist in Israel, der soll in Laubhütten wohnen,

Zu den Israeliten aber sollst du also sprechen: Wer irgend seinem Gotte flucht, der lädt Sünde auf sich.

Und wer den Namen Jahwes lästert, soll mit dem Tode bestraft werden; die ganze Gemeinde soll ihn unfehlbar steinigen. Es sei ein Fremder oder ein Landeseingeborner - wenn er den heiligen Namen lästert, soll er getötet werden.

Und wer seinen Nächsten verletzet, dem soll man tun wie er getan hat:

Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.

Wer ein Wohnhaus verkauft inner der Stadtmauer, der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag.

Wer etwas von den Leviten löset, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

Lutherbibel 1912

made available in electronic format by Michael Bolsinger.

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