'Er' in der Bibel
Will er ein Brandopfer tun von Rindern, so opfere er ein Männlein, das ohne Wandel sei, vor der Tür der Hütte des Stifts, daß es dem HERRN angenehm sei von ihm,
Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer tun, so opfere er ein Männlein, das ohne Wandel sei.
Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer tun, so tue er's von Turteltauben oder von jungen Tauben.
Will er aber kein Speisopfer tun vom Gebackenen im Ofen, so nehme er Kuchen von Semmelmehl ungesäuert mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen.
Ist aber sein Opfer ein Dankopfer von Rindern, es sei ein Ochse oder Kuh, soll er's opfern vor dem HERRN, das ohne Wandel sei.
Will er aber dem HERRN ein Dankopfer von kleinem Vieh tun, es sei ein Schöps oder Schaf, so soll's ohne Wandel sein.
soll er seine Hand auf ihr Haupt legen und sie schlachten vor der Hütte des Stifts. Und die Söhne Aarons sollen das Blut auf den Altar umher sprengen.
nämlich so ein Priester, der gesalbet ist, sündigen würde, daß er das Volk ärgerte: der soll für seine Sünde, die er getan hat, einen jungen Farren bringen, der ohne Wandel sei, dem HERRN zum Sündopfer.
Und alles Fett des Sündopfers soll er heben, nämlich das Fett am Eingeweide,
gleichwie er's hebet vom Ochsen im Dankopfer; und soll's anzünden auf dem Brandopferaltar.
das soll er alles hinausführen außer dem Lager an eine reine Stätte, da man die Asche hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit Feuer.
Alles sein Fett aber soll er heben und auf dem Altar anzünden.
Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.
Und soll den Farren außer dem Lager führen und verbrennen wie er den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeine sein.
Wenn aber ein Fürst sündiget und irgend wider des HERRN, seines Gottes, Gebot tut, das er nicht tun sollte, und versiehet es, daß er sich verschuldet,
und wird seiner Sünde inne, die er getan hat: der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Wandel;
Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden, gleichwie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird's ihm vergeben.
All sein Fett aber soll er abreißen, wie er das Fett des Dankopfers abgerissen hat, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch dem HERRN. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihr vergeben.
Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er, das eine Sie ist, ohne Wandel,
Aber all sein Fett soll er abreißen, wie er das Fett vom Schaf des Dankopfers abgerissen hat, und soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Und soll also der Priester versöhnen seine Sünde, die er getan hat, so wird's ihm vergeben.
Wenn eine SeeLE sündigen würde, daß er einen Fluch höret, und er des Zeuge ist, oder gesehen oder erfahren hat und nicht angesagt, der ist einer Missetat schuldig.
Oder wenn er einen unreinen Menschen anrühret, in waserlei Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht, und wird's inne, der hat sich verschuldet.
Oder wenn eine SeeLE schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedacht), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet.
Wenn es nun geschiehet, daß er sich der eines verschuldet und erkennet sich, daß er daran gesündigt hat,
so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf oder Ziegenmutter zum Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.
Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Die andere aber soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat; so wird's ihm vergeben.
Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so bringe er für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch Weihrauch drauf tun: denn es ist ein Sündopfer.
Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein Speisopfer.
Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.
Und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Wandel, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm seine Unwissenheit versöhnen, die er getan hat und wußte es nicht; so wird's ihm vergeben.
Das ist das Schuldopfer, das er dem HERRN verfallen ist.
Wenn eine SeeLE sündigen würde und sich an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen verleugnet, was er ihm befohlen hat, oder das ihm zu treuer Hand getan ist, oder das er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht,
wenn's nun geschiehet, daß er also sündiget und sich verschuldet, soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er funden hat,
oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu das fünfte Teil drüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Wandel bringen, der eines Schuldopfers wert ist.
So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN; so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, daran er sich verschuldet hat.
Was männlich ist unter den Kindern Aarons, sollen es essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HERRN: Es soll sie niemand anrühren, er sei denn geweihet.
Niemand soll seines Fleisches anrühren, er sei denn geweihet. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprenget, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte.
Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll desselben Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett an der Brust soll er bringen samt der Brust, daß sie eine Webe werden vor dem HERRN.
da der HERR gebot am Tage, da er sie salbete, daß ihm gegeben werden sollte von den Kindern Israel zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
das der HERR Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.
Und goß des Salböles auf Aarons Haupt und salbete ihn, daß er geweihet würde.
Da schlachtete man es. Und Mose nahm des Bluts und tat's auf die Hörner des Altars umher mit seinem Finger und entsündigte den Altar; und goß das Blut an des Altars Boden und weihete ihn, daß er ihn versöhnete.
Aber den Farren mit seinem Fell, Fleisch und Mist verbrannte er mit Feuer außer dem Lager, wie ihm der HERR geboten hatte.
Er brachte auch herzu den andern Widder des Füllopfers. Und Aaron mit seinen Söhnen legten ihre Hände auf sein Haupt.
Dazu nahm er von dem Korbe des ungesäuerten Brots vor dem HERRN einen ungesäuerten Kuchen und einen Kuchen geölten Brots und einen Fladen; und legte es auf das Fett und auf die rechte Schulter.
Und seine Söhne brachten das Blut zu ihm; und er tunkte mit seinem Finger ins Blut und tat's auf die Hörner des Altars und goß das Blut an des Altars Boden.
Aber das Fett und die Nieren und das Netz von der Leber am Sündopfer zündete er an auf dem Altar, wie der HERR Mose geboten hatte.
Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer außer dem Lager.
Danach schlachtete er das Brandopfer; und Aarons Söhne brachten das Blut zu ihm, und er sprengete es auf den Altar umher.
Und sie brachten das Brandopfer zu ihm zerstücket, und den Kopf; und er zündete es an auf dem Altar.
Und er wusch das Eingeweide und die Schenkel und zündete es an oben auf dem Brandopfer, auf dem Altar.
Danach brachte er herzu des Volks Opfer; und nahm den Bock, das Sündopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein Sündopfer draus, wie das vorige.
Danach schlachtete er den Ochsen und Widder zum Dankopfer des Volks. Und seine Söhne brachten ihm das Blut; das sprengete er auf den Altar umher.
alles solches Fett legten sie auf die Brust; und er zündete das Fett an auf dem Altar.
Und Aaron hub seine Hand auf zum Volk und segnete sie; und stieg herab, da er das Sündopfer, Brandopfer und Dankopfer gemacht hatte.
Und die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen ein jeglicher seinen Napf und taten Feuer drein und legten Räuchwerk drauf und brachten das fremde Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte.
Und Mose suchte den Bock des Sündopfers und fand ihn verbrannt. Und er ward zornig über Eleazar und Ithamar, Aarons Söhne, die noch übrig waren, und sprach:
Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? denn es das Allerheiligste ist, und er hat's euch gegeben, daß ihr die Missetat der Gemeine tragen sollt, daß ihr sie versöhnet vor dem HERRN.
Der Hase wiederkäuet auch, aber er spaltet die Klauen nicht; darum ist er euch unrein.
Und ob ein solch Aas fieLE auf Samen, den man gesät hat, so ist er doch rein.
Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fieLE danach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein.
und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weiter gefressen an der Haut,
so soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten Tage besiehet und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
Wenn aber der Grind weiter frißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen und rein gesprochen ist, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen;
wenn denn da der Priester siehet, daß der Grind weiter gefressen hat in der Haut, soll er ihn unrein urteilen, denn es ist gewiß Aussatz.
so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.
wenn dann der Priester besiehet und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
Ist aber roh Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.
Und wenn der Priester das rohe Fleisch besiehet, soll er ihn unrein urteilen; denn er ist unrein, und es ist gewiß Aussatz.
Verkehret sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.
Und wenn der Priester besiehet und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen, denn er ist rein.
danach an demselben Ort etwas weiß auffähret oder rötlich Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse worden.
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind, und ist nicht tiefer denn die andere Haut, und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
Frißt es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt, und nicht tiefer ist denn die andere Haut, und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen.
Und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weiter gefressen an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
und der Priester das Mal besiehet und findet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut, und das Haar daselbst gülden und dünne, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist aussätziger Grind des Haupts oder des Barts.
Siehet aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht falb ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
Und wenn er am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat, und kein gülden Haar da ist, und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,
soll er sich bescheren, doch daß er den Grind nicht beschere. Und soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen.
Und wenn er ihn am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat in der Haut, und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, denn er ist rein.
Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,
und der Priester besiehet und findet, daß der Grind also weiter gefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare gülden sind; denn er ist unrein.
Ist aber vor Augen der Grind still gestanden, und falb Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.
und der Priester siehet daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.
Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
Fallen sie ihm vorne am Haupt aus, und wird eine Glatze, so ist er rein.
Wird aber an der Glatze, oder da er kahl ist, ein weiß oder rötlich Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weiß oder rötlich Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder Kahlkopf, daß es siehet, wie sonst der Aussatz an der Haut,
so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.
Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, alleine wohnen, und seine Wohnung soll außer dem Lager sein.
Und wenn er das Mal siehet, soll er's einschließen sieben Tage.
Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist's ein fressend Mal des Aussatzes und ist unrein.
so soll er gebieten, daß man's wasche, darin das Mal ist; und soll es einschließen andere sieben Tage.
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