'Man' in der Bibel
Die Eingeweide aber und die Beine soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll alles zusammen auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als Brandopfer, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
Die Eingeweide aber und die Beine soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll alles zusammen darbringen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen; ein Brandopfer ist es, ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
Sodann sollst du das Speisopfer, das daraus bereitet ist, Jahwe hinbringen; und zwar soll man es dem Priester übergeben, damit er es an den Altar bringe.
so soll man den ganzen Farren hinaus vor das Lager schaffen an eine reine Stätte - an den Ort, wo man die Asche hinschüttet, - und ihn auf Holzscheiten verbrennen; an dem Orte, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden.
die Vornehmsten der Gemeinde sollen vor Jahwe die Hand auf den Kopf des Farren stemmen, und dann soll man den Farren vor Jahwe schlachten.
Den Farren aber soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersterwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Gemeinde-Sündopfer.
die Hand auf den Kopf des Bockes stemmen und ihn schlachten, da, wo man die Brandopfer vor Jahwe zu schlachten pflegt; ein Sündopfer ist es.
die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und sodann das Sündopfer schlachten, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.
Sodann soll er die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und es schlachten als Sündopfer, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.
oder wenn jemand Ieichtfertigerweise schwört, daß er irgend etwas thun wolle, worauf man etwa leichtfertigerweise einen Schwur setzt, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät,
Da, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und das Blut desselben soll man ringsum an den Altar sprengen.
Das gesamte Fett aber soll man von ihm darbringen: Den Fettschwanz und das Fett, welches die Eingeweide bedeckt,
Und dies sind die Bestimmungen in betreff der Heilsopfer, die man Jahwe darbringt:
Das Fleisch des Heils-Dankopfers aber muß an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer gebracht wird; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.
Denn jeder, der Fett von Tierarten genießt, wie man sie Jahwe als Feueropfer darbringt, - hinwegzutilgen ist ein solcher, der es genießt, aus seinen Volksgenossen!
Die Hebekeule und die Webebrust soll man neben den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken bringen, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werden; dann sollen sie dir und deinen Kindern als eine für alle Zeiten feststehende Gebühr zufallen, wie Jahwe befohlen hat.
damit man unterscheide zwischen dem, was unrein, und dem, was rein ist, sowie zwischen den eßbaren Tieren und den Tieren, welche nicht gegessen werden dürfen.
Wenn sich eine aussätzige Stelle an einem Menschen zeigt, so soll man ihn zum Priester bringen.
und es ist die betroffene Stelle an dem Kleid oder dem Leder oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder an irgend welchem ledernen Gegenstande grünlich oder rötlich, so liegt ein Fall von Aussatz vor, und man zeige es dem Priester.
und man soll das Kleid oder das in Wolle oder Linnen Gewebte oder Gewirkte oder jederlei ledernen Gegenstand, an dem sich der Ausschlag zeigt, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz, verbrannt muß es werden.
so gebiete der Priester, daß man das, woran sich der Ausschlag findet, wasche, und schließe es dann abermals sieben Tage ein.
Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung findet, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie ausgewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder Leder oder Gewebe oder Gewirke herausreißen.
Und wenn sich an dem Kleid oder Gewebe oder Gewirke oder an irgend welchem ledernen Gegenstand abermals Aussatz zeigt, so ist es ein frisch ausbrechender; man muß das, was mit dem Ausschlage behaftet ist, verbrennen.
Die Kleider aber oder Gewebe oder Gewirke oder ledernen Gegenstände jeder Art, von denen der Ausschlag, nachdem man sie gewaschen hat, verschwunden ist, müssen nochmals gewaschen werden, so werden sie rein sein.
so soll der Priester Befehl geben, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige reine Vögel, Cedernholz, Karmesin und Ysop bringe.
Sodann soll der Priester Befehl geben, daß man den einen Vogel schlachte, in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.
Und zwar soll man das Lamm da schlachten, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es.
Sodann schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme etwas von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
so soll der Priester Befehl geben, daß man die Steine, an denen sich der Aussatz zeigt, herausreißt und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort wirft.
Das Haus selbst aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den abgekratzten Lehm draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten.
Sodann soll man andere Steine nehmen und an Stelle jener Steine einsetzen; ebenso soll man anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
Wenn dann der Aussatz abermals am Hause hervorbricht, nachdem man die Steine herausgerissen, das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
Und man soll das Haus abbrechen, die zu ihm gehörenden Steine, Balken und den gesamten Lehmbewurf am Hause, und soll es hinausschaffen an einen unreinen Ort draußen vor der Stadt.
Der Bock aber, der durch das Los für Asasel bestimmt ward, ist Jahwe lebendig darzustellen, damit man die Sühnegebräuche über ihm vollziehe und ihn dem Asasel in die Wüste schicke.
So soll der Bock alle ihre Verschuldungen auf sich hinwegtragen in eine abgelegene Gegend, und man soll den Bock erst in der Wüste loslassen.
Den Sündopfer-Farren aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht wurde, um im Heiligtume die Sühnegebräuche zu vollziehen, soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihr Fleisch und ihren Mist verbrennen.
Denn an diesem Tage wird man euch Sühne schaffen, um euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr rein werden vor Jahwe.
Es soll aber die Entsündigung vollziehen der Priester, den man salben und dem man die Hand füllen wird, daß er Priesterdienst thue an Stelle seines Vaters. Und er soll die linnenen Kleider, die heiligen Kleider, anlegen
Und das soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten, daß man den Israeliten einmal im Jahre Sühne schaffen soll von wegen aller ihrer Sünden. Und er that, wie Jahwe Mose befohlen hatte.
Denn das Leben des Leibes ist im Blute, und ich habe es euch verliehen für den Altar, daß man euch Sühne damit schaffe; denn das Blut bewirkt Sühne mittels des in ihm enthaltenen Lebens.
Ihr dürft nicht thun, wie man im Lande Ägypten thut, in welchem ihr gewohnt habt, und ihr dürft nicht thun, wie man im Lande Kanaan thut, wohin ich euch bringen will; nach ihren Satzungen dürft ihr nicht wandeln.
Du darfst nicht bei einem Manne liegen, wie man beim Weibe liegt; solches ist eine Greueltat.
Und wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man beim Weibe liegt, so haben beide eine Greuelthat verübt; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
Und wenn jemand ein Weib nimmt und dazu ihre Mutter, so ist dies grobe Unzucht; man soll ihn und sie beide verbrennen, daß nicht Unzucht unter euch im Schwange gehe.
Und wenn sich in einem Mann oder Weib ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagegeist befinden wird, so sollen sie mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen, Blutschuld lastet auf ihnen.
Und wenn sich die Tochter eines Priesters entweiht durch Hurerei, so entweiht sie damit ihren Vater; man soll sie verbrennen.
Der aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen ward, dem man die Hand gefüllt und die heiligen Kleider angelegt hat, der darf sein Haupthaar nicht wild fliegen lassen und seine Kleider nicht zerreißen.
Und an eben diesem Tage dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, denn der Sühntag ist es, daß man euch Sühne schaffe vor Jahwe, eurem Gott.
Rede mit den Israeliten also: Am fünfzehnten Tage desselben siebenten Monats soll man Jahwe sieben Tage lang das Hüttenfest feiern.
Das sind die Festzeiten Jahwes, in welchen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, daß man Jahwe Feueropfer darbringe - Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, je nach der Erfordernis des betreffenden Tags,
Gebiete den Israeliten, daß sie dir lauteres Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter herbeibringen, damit man beständig Lampen aufstecken kann.
Wenn jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zufügt, dem soll man thun, wie er gethan hat:
Denn meine Knechte sind sie, die ich aus Ägypten weggeführt habe; sie dürfen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
Und die von euch übrig sein werden, die will ich gänzlich verzagt machen in den Ländern ihrer Feinde, daß sie das Rauschen eines verwehten Blattes in die Flucht jagen soll, daß sie fliehen sollen, wie man vor dem Schwerte flieht, und hinstürzen, obschon sie niemand verfolgt.
Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen.
Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.
Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen,
Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.
Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden.