'Man' in der Bibel
damit man in dem Land, aus dem du uns weggeführt hast, nicht sagen könne: Weil Jahwe nicht imstande war, sie in das Land zu bringen, das er ihnen verheißen hatte, und weil er sie haßte, hat er sie weggeführt, um sie in der Steppe umkommen zu lassen!
Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.
Sieben Wochen sollst du dir abzählen; von da an, wo man zuerst die Sichel an die Halme legte, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen,
Dreimal im Jahre soll alles, was männlich unter dir ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die er erwählen wird, am Feste der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest, und vor Jahwe soll man nicht mit leeren Händen erscheinen;
Und dies ist das Recht, das die Priester gegenüber dem Volke, gegenüber denen haben sollen, welche ein Opfer, sei es ein Rind oder ein Schaf, schlachten: Man hat davon dem Priester das Vorderbein, die beiden Kinnbacken und den Magen zu geben.
Wenn aber die Beamten ihre Ansprache an das Volk beendigt haben, soll man Truppenführer an die Spitze des Volkes stellen.
Wenn in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Besitztume verleiht, ein Erschlagener auf dem Felde liegen gefunden wird, ohne daß man weiß, wer ihn erschlagen hat,
Wenn einer, der ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat, mit dem Tode bestraft wird, und man ihn an einen Baum aufgehängt hat,
so soll man die junge Person vor die Thüre ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute aus ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine schwere Schandthat in Israel begangen hat, indem sie im väterlichen Hause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
Dem Mädchen aber soll man nichts anhaben, denn das Mädchen hat kein todeswürdiges Verbrechen begangen; es verhält sich mit diesem Falle so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschIägt.
Von deinem Volksgenossen darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld, noch für Speise, noch für irgend etwas anderes, das man auf Zins leihen kann.
Wenn einer neuvermählt ist, so braucht er nicht mit dem Heer auszuziehen, und man soll ihm keinerlei Leistung auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus, damit er das Weib, das er heimgeführt hat, erfreue.
Man soll nicht die Handmühle oder auch bloß den oberen MühIstein als Pfand nehmen, denn das hieße, das Leben selbst zum Pfande nehmen.
Wenn Männer, die einen Streit miteinander haben, vor Gericht treten, und man ihnen das Urteil gesprochen hat, indem man den Unschuldigen frei sprach und den Schuldigen verurteilte,
Vierzig Hiebe darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht in deinen Augen entehrt werde, wenn man ihm noch viele weitere Hiebe versetzt.
Dann wird man antworten: Weil sie den Bund außer acht ließen, den Jahwe, der Gott ihrer Väter, mit ihnen schloß, als er sie aus Ägypten wegführte,
und Jahwe riß sie im Zorn und Grimm und in heftiger Erbitterung aus ihrem Boden heraus und schleuderte sie in ein anderes Land, wie man noch heute gewahren kann.
und man begrub ihn im Thale im Lande Moab, gegenüber von Beth Peor, aber niemand kennt sein Grab bis auf den heutigen Tag.