'Noch' in der Bibel
Und was er sich von dem Geheiligten widerrechtlich angeeignet hat, soll er zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Er soll es dem Priester übergeben, und der Priester soll ihm durch den Schuldopfer-Widder Sühne schaffen; so wird ihm vergeben werden.
oder dasjenige, um dessentwillen er betrüglich geschworen hat - was es auch sein mag - zurückerstatten; und zwar soll er es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Dem soll er es geben, dem es zukommt, an dem Tage, wo er seine Buße entrichtet.
Sollte aber auch am dritten Tage noch von dem Heilsopfer-Fleische gegessen werden, so wird dies den, der es dargebracht hat, nicht wohlgefällig machen; es wird ihm nicht angerechnet werden, sondern als Verdorbenes gelten, und derjenige, der davon ißt, wird Verschuldung auf sich laden.
Ebenso dürft ihr auch kein Blut genießen in allen euren Wohnsitzen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.
Und Mose gebot Aaron, sowie Eleasar und Ithamar, die ihm von seinen Söhnen noch geblieben waren: Nehmt das Speisopfer, das von den Jahwe dargebrachten Feueropfern noch übrig ist, und eßt es ungesäuert neben dem Altar, denn es ist hochheilig.
Als sich nun Mose angelegentlich nach dem Sündopfer-Bock erkundigte, befand sich, daß er verbrannt war. Da zürnte er heftig auf Eleasar und Ithamar, die Söhne Aarons, die diesem noch geblieben waren, und fragte:
Ihr dürft weder ihr Fleisch genießen, noch dürft ihr ihr Aas berühren - als unrein haben Sie euch zu gelten.
Alle, die auf dem Bauche kriechen, und alle, die auf vieren gehen, sowie alle die, welche noch mehr Füße haben, von allen den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln, die dürft ihr nicht essen, denn sie sind als ein Greuel zu betrachten.
Und der, welcher sich reinigen läßt, muß seine Kleider waschen, alle seine Haare abscheren und sich baden, so wird er rein werden. Darnach darf er hineingehen ins Lager, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit ihm so der Priester Sühne schaffe vor Jahwe.
Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit er ihm Sühne schaffe vor Jahwe.
Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten.
So beobachtet denn ihr meine Satzungen und meine Rechte und verübt nicht irgend eine dieser Greuelthaten, weder der Landeseingeborne, noch der Fremde, der sich unter euch aufhält.
Ihr sollt nicht Unrecht verüben beim Rechtsprechen - du sollst weder für einen Geringen Partei ergreifen, noch auf einen Vornehmen Rücksicht nehmen, sondern du sollst deinen Nächsten recht richten.
Du sollst nicht als Verleumder unter deinen Volksgenossen umgehen, noch auf dem Tode deines Nächsten bestehen; ich bin Jahwe.
Du sollst nicht rachgierig noch nachträgerisch sein gegenüber deinen Volksgenossen, sondern sollst deinen Nächsten lieben, wie dich selbst; ich bin Jahwe.
Meine Satzungen sollt ihr beobachten: du darfst nicht zweierlei Arten deines Viehs sich begatten lassen, noch dein Feld mit zweierlei Arten von Samen besäen, noch darf dir ein Kleid, das aus zweierlei Fäden zusammengewirkt ist, auf den Leib kommen.
Ihr dürft nichts samt dem Blut essen. Ihr dürft nicht wahrsagen, noch Zauberei treiben.
Ihr dürft den Rand eures Kopfes nicht kreisförmig abscheren, noch sollst du den Rand deines Bartes verstümmeln.
Ihr dürft euch nicht wegen eines Toten Einschnitte an eurem Leibe machen, noch dürft ihr euch Schriftzeichen einätzen; ich bin Jahwe.
Ihr sollt nicht Unrecht verüben beim Rechtsprechen, noch in betreff des Längenmaßes, des Gewichts und des Hohlmaßes.
seiner Schwester, die Jungfrau ist und ihm so noch nahe steht, die noch keinem Manne zu teil geworden ist - an der darf er sich verunreinigen.
noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.
Aber das siebente Jahr soll für das Land eine Zeit unbedingter Ruhe sein, eine Ruhezeit für Jahwe. Da darfst du dein Feld nicht besäen, noch deinen Weinberg beschneiden;
Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.
Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.
Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben, noch deine Nahrungsmittel um Wucher.
Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.
Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.
Ihr dürft euch nicht Götzen anfertigen und euch nicht Schnitzbilder und Malsteine aufstellen, noch einen Stein mit Bildwerk in eurem Lande setzen, um euch davor niederzuwerfen, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
Und wenn ihr mir auch dann noch ungehorsam seid, so will ich euch noch siebenmal härter züchtigen um eurer Sünden willen
Die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, wird es Ruhe haben - die Ruhe, die es nicht gehabt hat zu den Ruhezeiten, die euch geboten waren, als ihr noch darin wohntet.
Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.
Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.
Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.
Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.