'Seiner' in der Bibel
Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an dem vergreift, was Jahwe geheiligt ist, so soll er Jahwe als Buße einen fehllosen Widder aus seiner Klienvieh-Herde, der nach deiner Schätzung einen Wert von mindestens zwei Sekeln heiligen Gewichts hat, zum Schuldopfer bringen.
so soll er einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen, und der Priester soll ihm Sühne schaffen wegen des Vergehens, das er unbewußt begangen hat; so wird ihm vergeben werden.
Als Buße aber soll er für Jahwe einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.
Dies sei die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie Jahwe darzubringen haben an dem Tag, an welchem er gesalbt wird: Ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer - die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.
Der Priester, der aus der Reihe seiner Söhne an seiner Statt gesalbt ist, soll es verrichten, kraft einer für alle Zeiten geltenden Satzung Jahwes; als Ganzopfer soll es verbrannt werden.
Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern Jahwes, an dem Tag, an welchem er sie herzutreten ließ, Jahwe Priesterdienst zu thun,
Wenn sich auf der Haut jemandes ein Grind oder Ausschlag oder heller Fleck zeigt, und sich so eine aussätzige Stelle bildet, so ist er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, der Priester, zu bringen.
Findet sich aber ein weißer Fleck an seiner Haut, der nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den damit behafteten sieben Tage absperren.
so erweist sich das Übel an seiner Haut als ein veralteter Aussatz, und der Priester erkläre ihn für unrein, ohne ihn erst abzusperren, denn er ist unrein.
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß sich an dem hellen Flecke keine weißen Haare befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so sperre ihn der Priester sieben Tage lang ab.
Wenn sich aber an der Hinterglatze oder an der Vorderglatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es Aussatz, der an seiner Hinter- oder Vorderglatze ausbricht.
Wenn ihn nun der Priester besieht und findet einen weiß-rötlichen Grind auf seiner Hinter- oder Vorderglatze, der aussieht, wie Aussatz auf der bloßen Haut -
Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite.
Dies sind die Bestimmungen in betreff des Aussätzigen zur Zeit seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden;
Sodann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor Jahwe.
Von dem übrigen Öl aber, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an den rechten Ohrknorpel, an den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
Sodann soll der Priester das Sündopfer herrichten, um dem, der sich reinigen läßt, Sühne zu schaffen wegen seiner Unreinigkeit; darnach soll er das Brandopfer schlachten.
und es sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, mit seinem rechten Finger siebenmal vor Jahwe.
Sodann streiche der Priester etwas von dem Öl, das in seiner Hand ist, dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, auf die mit dem Blute des Schuldopfers bestrichene Stelle.
Das sind die Bestimmungen in betreff dessen, der mit Aussatz behaftet ist, bei seiner Reinigung aber nicht so viel zu leisten vermag.
Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: wenn irgend jemand an seiner Scham einen Fluß hat, so ist solches ein unreiner Fluß.
Und zwar verhält es sich so mit seiner Unreinigkeit infolge seines Flusses: Mag nun der Fluß aus seiner Scham im Gange sein oder seine Scham verstopft sein, so daß nichts ausfließt - es liegt Unreinigkeit bei ihm vor.
Denn jedermann, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden; seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht - Blutschuld haftet auf ihm.
Und wenn jemand bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schwere Schandthat verübt, Blutschuld haftet auf ihnen.
Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.
Nur an den Blutsverwandten, die ihm am nächsten stehen, an seiner Mutter und seinem Vater, seinem Sohne, seiner Tochter, seinem Bruder und
seiner Schwester, die Jungfrau ist und ihm so noch nahe steht, die noch keinem Manne zu teil geworden ist - an der darf er sich verunreinigen.
Er darf zu gar keiner Leiche hineingehen; sogar an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen.
Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen.
wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird.
Dies sind die Festzeiten Jahwes, mit Festversammlungen am Heiligtume, die ihr auszurufen habt, ein jedes zu seiner Zeit.
so soll er, nachdem er sich verkauft hat, wieder ausgelöst werden können. Einer seiner Brüder mag ihn auslösen,
Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.
Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.