'Von' in der Bibel
- 1.1 Mose 1:4-1 Mose 18:22
- 2.1 Mose 18:25-1 Mose 37:14
- 3.1 Mose 37:17-2 Mose 8:11
- 4.2 Mose 8:21-2 Mose 28:32
- 5.2 Mose 28:36-3 Mose 7:26
- 6.3 Mose 7:29-3 Mose 23:40
- 7.3 Mose 23:41-4 Mose 5:6
- 8.4 Mose 5:7-4 Mose 21:7
- 9.4 Mose 21:11-4 Mose 33:13
- 10.4 Mose 33:14-5 Mose 8:3
- 11.5 Mose 9:2-5 Mose 29:23
- 12.5 Mose 30:2-Josua 10:29
- 13.Josua 10:30-Josua 22:9
- 14.Josua 22:11-Richter 11:19
- 15.Richter 11:22-1 Samuel 5:1
- 16.1 Samuel 5:4-1 Samuel 19:3
- 17.1 Samuel 19:9-2 Samuel 5:11
- 18.2 Samuel 5:25-1 Könige 1:40
- 19.1 Könige 1:45-1 Könige 13:10
- 20.1 Könige 13:12-1 Könige 22:31
- 21.1 Könige 22:32-2 Könige 9:33
- 22.2 Könige 9:35-2 Könige 16:15
- 23.2 Könige 16:17-2 Könige 23:35
- 24.2 Könige 24:1-1 Chronik 12:17
- 25.1 Chronik 12:19-1 Chronik 29:5
- 26.1 Chronik 29:9-2 Chronik 18:32
- 27.2 Chronik 18:33-2 Chronik 32:22
- 28.2 Chronik 32:23-Esra 8:6
- 29.Esra 8:7-Nehemia 9:5
- 30.Nehemia 9:19-Hiob 13:21
- 31.Hiob 13:28-Psalmen 22:31
- 32.Psalmen 24:1-Psalmen 72:10
- 33.Psalmen 72:16-Psalmen 119:102
- 34.Psalmen 119:110-Sprüche 18:20
- 35.Sprüche 18:22-Jesaja 8:7
- 36.Jesaja 8:18-Jesaja 36:5
- 37.Jesaja 36:6-Jesaja 60:18
- 38.Jesaja 63:1-Jeremia 18:11
- 39.Jeremia 18:14-Jeremia 32:23
- 40.Jeremia 32:28-Jeremia 46:10
- 41.Jeremia 46:12-Hesekiel 4:5
- 42.Hesekiel 4:8-Hesekiel 24:13
- 43.Hesekiel 25:6-Hesekiel 41:13
- 44.Hesekiel 41:22-Daniel 5:16
- 45.Daniel 5:20-Amos 2:5
- 46.Amos 2:11-Sacharja 6:1
- 47.Sacharja 6:10-Matthäus 14:24
- 48.Matthäus 15:1-Markus 1:24
- 49.Markus 1:25-Markus 14:18
- 50.Markus 14:20-Lukas 9:4
- 51.Lukas 9:5-Lukas 21:30
- 52.Lukas 22:18-Johannes 7:44
- 53.Johannes 7:48-Johannes 21:14
- 54.Apostelgeschichte 1:2-Apostelgeschichte 12:25
- 55.Apostelgeschichte 13:1-Apostelgeschichte 22:12
- 56.Apostelgeschichte 22:15-Römer 15:15
- 57.Römer 15:19-2 Korinther 8:1
- 58.2 Korinther 8:2-Kolosser 2:19
- 59.Kolosser 3:23-Hebräer 10:25
- 60.Hebräer 10:33-Offenbarung 2:28
- 61.Offenbarung 3:10-Offenbarung 22:19
und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
Außerhalb des Vorhangs vor dem Gesetz im Offenbarungszelte soll ihn Aaron herrichten, daß er beständig vor Jahwe brenne vom Abend bis zum Morgen. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht.
Auf dem Leuchter von gediegenem Golde soll er die Lampen herrichten, daß sie beständig vor Jahwe brennen.
und sollst sie in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf dem Tisch von gediegenem Golde vor Jahwe auflegen.
Jeder Schicht aber sollst du reinen Weihrauch beigeben; dieser soll dann als Duftteil von dem Brote dienen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
Und der Sohn einer Israelitin - er stammte aber von einem ägyptischen Manne - ging aus mitten unter die Israeliten; da gerieten sie im Lager in Streit, der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann.
Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.
Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten kaufst, so sollt ihr nicht einer den andern übervorteilen.
Für eine größere Zahl von Jahren hast du einen entsprechend höheren Kaufpreis zu zahlen, wie für eine geringere Zahl von Jahren einen entsprechend geringeren; denn eine Anzahl von Ernten verkauft er dir.
Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.
Daher sollt ihr in dem Lande, das ihr zu eigen habt, überall eine Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten.
Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.
Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gotte, daß dein Bruder seinen Unterhalt neben dir habe.
Dann aber soll er samt seinen Kindern frei von dir ausgehen und zu seinem Geschlechte zurückkehren und wieder zu seinem väterlichen Besitztume kommen.
Und wenn du Sklaven und Sklavinnen haben willst: Von den Völkern, die euch rings umgeben, - von denen mögt ihr Sklaven und Sklavinnen kaufen.
Auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, mögt ihr welche kaufen, sowie aus ihrer Sippschaft, die sich bei euch befindet, die in eurem Lande geboren ist; sie sollen euer Besitztum sein,
Und wenn ein Fremdling oder Beisaß neben dir zu Besitz gelangt, dagegen dein Bruder neben ihm verarmt und sich einem Fremdling oder Beisassen oder einem Abkömmling von der Sippschaft eines Fremdlings neben dir verkauft,
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn auslösen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte mag ihn auslösen; oder, wenn er selbst wieder zu Besitz gelangt, so mag er sich auslösen.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.
Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.
Fünf von euch sollen hundert in die Flucht schlagen, und hundert von euch sollen zehntausend in die Flucht schlagen, so daß eure Feinde auf der Flucht vor euch dem Schwerte verfallen.
Und wenn ihr euch dadurch nicht von mir warnen laßt, sondern mir zuwiderhandelt,
Und die von euch übrig sein werden, die will ich gänzlich verzagt machen in den Ländern ihrer Feinde, daß sie das Rauschen eines verwehten Blattes in die Flucht jagen soll, daß sie fliehen sollen, wie man vor dem Schwerte flieht, und hinstürzen, obschon sie niemand verfolgt.
Und die von euch übrig sein werden, sollen infolge ihrer Sündenschuld in den Ländern eurer Feinde dahinsiechen; überdies auch infolge der Verschuldungen ihrer Väter sollen sie dahinsiechen, wie diese.
Es muß aber das Land von ihnen verlassen werden und seine Ruhezeiten ersetzt bekommen, während es wüste liegt nach ihrer Entfernung; sie selbst aber müssen ihre Sündenschuld büßen, dieweil Sie meine Rechte verworfen und gegen meine Satzungen Widerwillen gehegt haben.
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand Jahwe ein Gelübde abträgt, und zwar ein solches von Personen nach dem Schätzungswert,
so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen.
Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen.
Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel.
Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.
Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen,
Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.
Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen.
Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.
Weiht er dagegen Jahwe ein von ihm erkauftes Feld, welches nicht zu seinem erblichen Grundbesitze gehört,
Im Halljahr aber kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hatte, dem es als Erbbesitz gehörte.
Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.
Alle Zehnten vom Boden, von der Saatfrucht, wie von den Baumfrüchten, gehören Jahwe, sind Jahwe geheiligt.
Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein.
Alles, was kriegstüchtig ist in Israel, von zwanzig Jahren an und darüber, sollt ihr mustern, Schar für Schar, du und Aaron.
Und von jedem Stamme soll euch je einer, und zwar das Oberhaupt der zum Stamme gehörenden Familien, zugesellt sein.
Dies sind die Namen der Männer, die euch zur Seite stehen sollen: von Ruben Elizur, der Sohn Sedeurs,
von den Söhnen Josephs: von Ephraim Elisama, der Sohn Ammihuds, von Manasse Gamliel, der Sohn Pedazurs;
und versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats. Da ließen sie sich in die Geburts-Verzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, Kopf für Kopf,
Es beliefen sich aber die Abkömmlinge der Söhne Rubens, des Erstgebornen Israels, nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, Kopf für Kopf gerechnet - alles, was männlich war von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Die Abkömmlinge der Söhne Simeons nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, Kopf für Kopf gerechnet - alles, was männlich war von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Die Abkömmlinge der Söhne Gads nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Die Abkömmlinge der Söhne Judas nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Die Abkömmlinge der Söhne Issachars nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Die Abkömmlinge der Söhne Sebulons nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Was die Söhne Josephs anbelangt, so beliefen sich die Abkömmlinge der Söhne Ephraims nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
die Abkömmlinge der Söhne Manasses nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Die Abkömmlinge der Söhne Benjamins nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Die Abkömmlinge der Söhne Dans nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Die Abkömmlinge der Söhne Assers nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Die Abkömmlinge der Söhne Naphthalis nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Und es beliefen sich alle, die von den Israeliten nach ihren Familien gemustert waren, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war in Israel, -
Und du sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen übergeben; ganz zu eigen seien sie ihm gegeben von Seiten der Iraeliten.
Mustere die Söhne Levis nach ihren Familien und Geschlechtern; alles, was männlich ist, von einem Monat an und darüber, sollst du von ihnen mustern.
Von Gerson stammt das Geschlecht der Libniter und das Geschlecht der Simeiter. Das sind die Geschlechter der Gersoniter.
Die Gesamtzahl der von ihnen Gemusterten - alles, was männlich war, von einem Monat an und darüber, - betrug 7500.
Und von Kahath stammte das Geschlecht der Amramiter, das Geschlecht der Jezehariter, das Geschlecht der Hebroniter und das Geschlecht der Osieliter. Das sind die Geschlechter der Kahathiter;
ihre Zahl - alles, was männlich war, von einem Monat an und darüber, - betrug 8600 solcher, die die Geschäfte am Heiligtume besorgten.
Von Merari stammte das Geschlecht der Maheliter und das Geschlecht der Musiter; das sind die Geschlechter Meraris.
Die Gesamtzahl der von ihnen Gemusterten - alles, was männlich war, von einem Monat an und darüber, - betrug 6200.
Sämtliche von den Leviten Gemusterte, die Mose und Aaron gemäß dem Befehle Jahwes Geschlecht für Geschlecht gemustert hatten - alles, was männlich war, von einem Monat an und darüber, - beliefen sich auf 22000.
Und Jahwe gebot Mose: Mustere alle männlichen Erstgebornen der Israeliten, von einem Monat an und darüber, und nimm die Zahl ihrer Namen auf.
Es betrug aber die Zahl der Namen aller männlichen Erstgebornen von einem Monat an und darüber, so viele ihrer gemustert wurden, 22273
Da erhob Mose die Auslösungs-Summe von denen, welche überzählig waren über die durch die Leviten Ausgelösten.
Von den Erstgebornen der Israeliten erhob er die Summe, 1365 Sekel heiliges Gewicht.
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die sich dem Dienst unterziehen und Geschäfte am Offenbarungszelte verrichten.
Sodann sollen sie eine Decke von Seekuhfell darauf legen und oben darüber ein ganz aus blauem Purpur bestehendes Tuch breiten und die Stangen einstecken.
Über den Schautisch aber sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und darauf die Schüsseln, Schalen und Becher, sowie die Kannen zum Trankopfer setzen; auch das ständig aufgelegte Brot soll darauf liegen.
Über alles dieses aber sollen sie ein Tuch von Karmesin breiten, dieses mit einer Decke von Seekuhfell überdecken und sodann die Stangen einstecken.
Weiter sollen sie ein Tuch von blauem Purpur nehmen und damit den Leuchter überdecken samt seinen Lampen, seinen Lichtscheren und Pfannen und allen seinen Ölgefäßen, mit denen man ihn zu besorgen pflegt;
sodann sollen sie ihn samt allen seinen Geräten in eine Hülle von Seekuhfell thun und auf die Trage legen.
Über den goldenen Altar aber sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten, ihn mit einer Decke von Seekuhfell überdecken und die Stangen einstecken.
Sodann sollen sie alle für den Dienst erforderlichen Geräte, mit denen man den Dienst im Heiligtume zu besorgen pflegt, nehmen und in ein Tuch von blauem Purpur thun; dann sollen sie sie mit einer Decke von Seekuhfell überdecken und auf die Trage legen.
Weiter sollen sie den Altar von der Asche reinigen und ein Tuch von rotem Purpur über ihn breiten.
Auf dieses sollen sie alle die Geräte legen, mit denen man den Dienst an ihm zu besorgen pflegt, die Pfannen, Gabeln, Schaufeln und Becken, kurz alle zum Altar gehörigen Geräte; darüber sollen sie eine Hülle von Seekuhfell breiten und die Stangen einstecken.
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, die sich dem unterziehen, Dienst zu thun und Verrichtungen am Offenbarungszelte zu besorgen.
Sie haben zu tragen die Teppiche der Wohnung und das Offenbarungszelt, seine Decke und die Decke von Seekuhfell, die oben darüber liegt, sowie den Vorhang vor der Thüre des Offenbarungszeltes,
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, die sich dem Dienst unterziehen und die Verrichtungen für das Offenbarungszelt besorgen.
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die sich dem Dienste - den Verrichtungen am Offenbarungszelt - unterzogen.
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die sich dem Dienste - den Verrichtungen am Offenbarungszelt - unterzogen,
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die sich dem Dienste - den Verrichtungen am Offenbarungszelt - unterzogen,
von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle die sich dem unterzogen, am OffenbarungszeIte dienstliche Verrichtungen, sowie den Dienst des Tragens zu besorgen,
Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine Sünde begehen, wie sie von den Menschen begangen wird, daß sie eine Veruntreuung gegen Jahwe verüben, und der Betreffende so in Schuld gerät,
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- 1.1 Mose 1:4-1 Mose 18:22
- 2.1 Mose 18:25-1 Mose 37:14
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- 4.2 Mose 8:21-2 Mose 28:32
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- 6.3 Mose 7:29-3 Mose 23:40
- 7.3 Mose 23:41-4 Mose 5:6
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- 11.5 Mose 9:2-5 Mose 29:23
- 12.5 Mose 30:2-Josua 10:29
- 13.Josua 10:30-Josua 22:9
- 14.Josua 22:11-Richter 11:19
- 15.Richter 11:22-1 Samuel 5:1
- 16.1 Samuel 5:4-1 Samuel 19:3
- 17.1 Samuel 19:9-2 Samuel 5:11
- 18.2 Samuel 5:25-1 Könige 1:40
- 19.1 Könige 1:45-1 Könige 13:10
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- 21.1 Könige 22:32-2 Könige 9:33
- 22.2 Könige 9:35-2 Könige 16:15
- 23.2 Könige 16:17-2 Könige 23:35
- 24.2 Könige 24:1-1 Chronik 12:17
- 25.1 Chronik 12:19-1 Chronik 29:5
- 26.1 Chronik 29:9-2 Chronik 18:32
- 27.2 Chronik 18:33-2 Chronik 32:22
- 28.2 Chronik 32:23-Esra 8:6
- 29.Esra 8:7-Nehemia 9:5
- 30.Nehemia 9:19-Hiob 13:21
- 31.Hiob 13:28-Psalmen 22:31
- 32.Psalmen 24:1-Psalmen 72:10
- 33.Psalmen 72:16-Psalmen 119:102
- 34.Psalmen 119:110-Sprüche 18:20
- 35.Sprüche 18:22-Jesaja 8:7
- 36.Jesaja 8:18-Jesaja 36:5
- 37.Jesaja 36:6-Jesaja 60:18
- 38.Jesaja 63:1-Jeremia 18:11
- 39.Jeremia 18:14-Jeremia 32:23
- 40.Jeremia 32:28-Jeremia 46:10
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- 42.Hesekiel 4:8-Hesekiel 24:13
- 43.Hesekiel 25:6-Hesekiel 41:13
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- 45.Daniel 5:20-Amos 2:5
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- 47.Sacharja 6:10-Matthäus 14:24
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- 49.Markus 1:25-Markus 14:18
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- 58.2 Korinther 8:2-Kolosser 2:19
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