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'Zum' in der Bibel

Durch diese Tiere verunreinigt ihr euch; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend.

Und jeder, der eines ihrer Äser trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend -

Auch alle die, welche auf Tatzen gehen, unter allen den Tieren, die auf Vieren gehen, sollen euch als unrein gelten; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend.

Und wer ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend - als unrein sollen sie euch gelten.

Das sind die, welche euch als unrein gelten sollen unter allen kleinen Tieren; jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, wird unrein bis zum Abend.

Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein.

Und wenn eines von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen, so wird derjenige, der sein Aas berührt, unrein bis zum Abend.

Und wer etwas von seinem Aase genießt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; und wer sein Aas trägt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

Machet eure SeeLE nicht zum Scheusal und verunreiniget euch nicht an ihnen, daß ihr euch besudelt.

Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.

Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.

Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.

Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffähret, oder schäbicht oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu seiner Söhne einem unter den Priestern.

so soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten Tage besiehet und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

Wenn aber der Grind weiter frißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen und rein gesprochen ist, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen;

Wenn ein Mal des Aussatzes am Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.

Verkehret sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.

Das Kleid aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk, das gewaschen ist und das Mal von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal waschen, so ist s rein.

Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen,

Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und ein Log Öls.

Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben;

Ist er aber arm und mit seiner Hand nicht so viel erwirbt, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen, und einen Zehnten Semmelmehl, mit Öl gemenget, zum Speisopfer und ein Log Öl

und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor der Tür der Hütte des Stifts, vor dem HERRN.

Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN;

so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.

Und wer das Haus betritt, so lange es verschlossen ist, der soll für unrein gelten bis zum Abend.

Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zween Vögel, Zedernholz und rosinfarbne WolLE und Ysop

Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wer sich auf das Geräte setzt, auf dem der Flüssige saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wer den Leib des Flüssigen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wenn der Flüssige seinen Speichel auf einen Reinen wirft, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wer irgend etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, der wird unrein bis zum Abend. Und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und jeder, den der Flüssige berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abgespült zu haben, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Wenn jemandem der Same entgeht, so muß er seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und alles Kleid und alles Leder, an das solcher Same kommt, muß gewaschen werden und bleibt unrein bis zum Abend.

Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend.

Und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wenn er etwas berührt, was sich auf dem Lager oder auf dem Geräte befindet, auf dem sie sitzt, so wird er unrein bis, zum Abend.

Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und am achten Tage soll sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.

Sondern damit soll er hineingehen: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer.

Und soll von der Gemeine der Kinder Israel zween Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.

Und soll den Bock, auf welchen des HERRN Los fällt, opfern zum Sündopfer.

Und wenn er herausgehet zum Altar, der vor dem HERRN stehet, soll er ihn versöhnen und soll des Bluts vom Farren und des Bluts vom Bock nehmen und auf des Altars Hörner umher tun.

Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweihet, und des Hand man gefüllet hat zum Priester an seines Vaters Statt; und soll die leinenen Kleider antun, nämlich die heiligen Kleider.

und nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringet, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, der soll des Bluts schuldig sein, als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

Darum sollen die Kinder Israel ihre Opfer, die sie auf dem freien Felde opfern wollen, vor den HERRN bringen, vor die Türe der Hütte des Stifts, zum Priester, und allda ihre Dankopfer dem HERRN opfern.

Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Hütte des Stifts und das Fett anzünden zum süßen Geruch dem HERRN;

Und jeder, der Aas oder von wilden Tieren Zerrissenes genießt, es sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend; dann wird er rein.

An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.

Er soll aber für seine Schuld dem HERRN vor die Tür der Hütte des Stifts einen Widder zum Schuldopfer bringen.

Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zum Huren anhältst, daß nicht das Land hurerisch und voll grober Unzucht werde.

Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fleußt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat,

Eine Hure oder eine Geschwächte dürfen sie nicht zum Weibe nehmen; auch eine von ihrem Manne verstoßene Frau dürfen Sie nicht nehmen, denn der Priester ist seinem Gotte heilig.

Aber keine Witwe noch Verstoßene, noch Geschwächte, noch Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zum Weibe nehmen,

Aber doch zum Vorhang soll er nicht kommen, noch zum Altar nahen, weil der Fehl an ihm ist, daß er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiliget.

So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR.

wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.

Einen Ochsen oder Schaf, das ungewöhnliche Glieder oder wandelbare Glieder hat, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.

An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe.

Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, und die Ernte in ihm abhaltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen,

Und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe webt, ein fehlIoses, einjähriges Lamm zum Brandopfer für Jahwe herrichten,

bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.

Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters.

Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monden sollt ihr den heiligen Sabbat des Blasens zum Gedächtnis halten, da ihr zusammenkommt.

Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.

Außerhalb des Vorhangs vor dem Gesetz im Offenbarungszelte soll ihn Aaron herrichten, daß er beständig vor Jahwe brenne vom Abend bis zum Morgen. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht.

Und sollst auf dieselben legen reinen Weihrauch, daß es seien Denkbrote zum Feuer dem HERRN.

AlLE Sabbate für und für soll er sie zurichten vor dem HERRN, von den Kindern Israel, zum ewigen Bunde.

Und sollen Aarons und seiner Söhne sein, die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn das ist sein Allerheiligstes von den Opfern des HERRN zum ewigen Recht.

Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.

Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.

Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.

Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.

Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen.

und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch, zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, soll keiner des andern herrschen mit der Strenge.

Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.

Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.

Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.

Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;

so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten.

Und von jedem Stamme soll euch je einer, und zwar das Oberhaupt der zum Stamme gehörenden Familien, zugesellt sein.

wurden gezählet zum Stamm Ruben sechsundvierzigtausend und fünfhundert.

wurden gezählet zum Stamm Simeon neunundfünfzigtausend und dreihundert.

wurden gezählt zum Stamm Gad fünfundvierzigtausend sechshundertundfünfzig.

wurden gezählt zum Stamm Juda vierundsiebzigtausend und sechshundert.

wurden gezählet zum Stamm Isaschar vierundfünfzigtausend und vierhundert.

wurden gezählet zum Stamm SebuIon siebenundfünfzigtausend und vierhundert.

wurden gezählet zum Stamm Ephraim vierzigtausend und fünfhundert.

wurden zum Stamm Manasse gezählet zweiunddreißigtausend und zweihundert.

wurden zum Stamm Benjamin gezählet fünfunddreißigtausend und vierhundert.

wurden gezählet zum Stamm Dan zweiundsechzigtausend und siebenhundert.

Lutherbibel 1912

made available in electronic format by Michael Bolsinger.

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