Parallel Verses

German: Textbibel (1899)

Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, so soll er bestraft werden.

German: Modernized

Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.

German: Luther (1912)

Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.

New American Standard Bible

"If a man strikes his male or female slave with a rod and he dies at his hand, he shall be punished.

Querverweise

1 Mose 4:15

Da sprach Jahwe zu ihm: Ebendarum soll, wer Kain erschlägt, siebenfältiger Rache verfallen.

1 Mose 4:24

Wird siebenfältig Kain gerächt, so Lamech siebenundsiebzigmal!

1 Mose 9:6

Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn nach seinem Bilde hat Gott den Menschen gemacht.

2 Mose 21:26-27

Wenn jemand seinem Sklaven oder seiner Sklavin ins Auge schlägt so daß dasselbe unbrauchbar wird, so soll er ihn zur Entschädigung für das Auge freilassen.

4 Mose 35:19

Und zwar soll der Bluträcher den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.

4 Mose 35:30-33

Wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll man auf Grund der Aussage von Zeugen den Mörder hinrichten; doch soll auf die Aussage nur eines Zeugen hin niemand zum Tode verurteilt werden.

5 Mose 19:21

Dein Auge soll kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

Sprüche 29:19

Mit Worten läßt sich ein Knecht nicht zurechtbringen; denn er versteht sie zwar, richtet sich aber nicht danach.

Jesaja 58:3-4

"Warum haben wir gefastet, ohne daß du es sahst, uns kasteit, ohne daß du es merktest?" Nehmt ihr doch an eurem Fasttage Geschäfte vor und drängt alle eure Arbeiter!

Römer 13:4

Denn sie ist Gottes Gehilfe für dich zum Guten. Thust du aber Böses, dann fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst. Sie ist Gottes Gehilfe, Gerichtsvollstrecker für den, der Böses thut.

Vers-Info

Stellen in diesem Kontext

19 so soll, wenn der Geschlagene wieder aufkommt und auf seinen Stock gestützt im Freien herumgehen kann, der Thäter frei ausgehen; bloß für die Zeit, wo er unthätig bleiben mußte, soll er ihn entschädigen und für seine Heilung Sorge tragen. 20 Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, so daß er ihm unter der Hand stirbt, so soll er bestraft werden. 21 Wenn er dagegen noch einen oder zwei Tage leben bleibt, so soll er nicht bestraft werden; denn er ist ja sein um Geld erkauftes Eigentum.

Lutherbibel 1912

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