39 Bibelvers über Außerirdische, Pflicht der Gläubigen

Die wichtigsten Verse

Hesekiel 47:21-23

Und ihr sollt dieses Land unter euch teilen nach den Stämmen Israels. Und zwar sollt ihr es unter euch und die Fremdlinge, die unter euch weilen, die Söhne unter euch erzeugt haben, als Erbbesitz verlosen. Sie sollen euch gelten, wie die eingeborenen Israeliten; mit euch sollen sie inmitten der Stämme Israels Erbbesitz erlosen. In dem Stamme, bei welchem der Fremdling weilt, da sollt ihr ihm seinen Erbbesitz anweisen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.

5 Mose 29:9-15

So habt denn wohl acht auf die Befolgung der Worte dieses Bundes, damit ihr alles, was ihr unternehmt, glücklich ausführt. Ihr steht heute alle vor dem Angesichte Jahwes, eures Gottes, eure Stammhäupter, eure Stämme, eure Vornehmsten und Amtleute, alle israelitischen Männer, eure Kinder und Weiber und die zu dir gehörigen Fremdlinge, die sich inmitten deines Lagers befinden - sowohl die Holzhauer als die Wasserschöpfer, die zu dir gehören, -mehr lesen
um in den Bund mit Jahwe, deinem Gott, und in die eidlich bekräftigte Gemeinschaft mit ihm einzutreten, die Jahwe, dein Gott, heute mit dir eingeht, damit er dich heute zu seinem Volke bestelle und er auch dein Gott werde, wie er dir verheißen und deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. Aber nicht mit euch allein schließe ich diesen Bund und diese mit Eiden bekräftigte Gemeinschaft, sondern sowohl mit denen, die jetzt mit uns vor Jahwe, unserem Gotte, hier stehen, als auch mit denen, die heute nicht mit uns hier gegenwärtig sind.

5 Mose 31:12

Versammle dazu das Volk, - die Männer, die Weiber und die Kinder, sowie die zu dir gehörenden Fremdlinge, die sich an deinen Wohnorten aufhalten, damit sie es hören und lernen, Jahwe, euren Gott, zu fürchten und alle Worte dieses Gesetzes wohl zu befolgen.

Josua 8:33-35

Und alle Israeliten, ihre Vornehmsten, ihre Amtleute und Richter standen zu beiden Seiten der Lade neben den levitischen Priestern, die die Gesetzeslade Jahwes zu tragen hatten, sowohl Fremdlinge als Stammesgenossen, die eine Hälfte auf der Seite des Berges Gerisim, die andere Hälfte auf der Seite des Berges Ebal, wie Mose, der Knecht Jahwes, früher angeordnet hatte, das Volk Israel zu segnen. Und danach las er alle Worte des Gesetzes, den Segen und den Fluch, ganz so wie es im Gesetzbuche vorgeschrieben war. Es blieb nichts von alledem, was Mose geboten hatte, das Josua nicht der ganzen Gemeinde der Israeliten, auch den Weibern, den kleinen Kindern und den Fremden, die mit ihnen gezogen waren, vorgelesen hätte.

Psalmen 94:1-6

Gott der Rache, Jahwe, Gott der Rache, strahle auf! Erhebe dich, Richter der Erde, vergilt den Übermütigen, was sie andern angethan. Wie lange sollen die Gottlosen, Jahwe, wie lange sollen die Gottlosen frohlocken?mehr lesen
Sie geifern, führen vermessene Reden; es überheben sich alle Übelthäter. Dein Volk, Jahwe, zermalmen sie und dein Besitztum bedrücken sie. Witwen und Fremdlinge würgen sie und die Waisen morden sie

3 Mose 19:9-10

Wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und nicht Nachlese halten nach deiner Ernte. Auch deinen Weinberg sollst du nicht nachlesen und die umhergestreuten Beeren in deinem Weinberge nicht auflesen: den Armen und den Fremden sollst du sie überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.

3 Mose 23:22

Und wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und sollst nicht Nachlese halten nach deiner Ernte: den Armen und den Fremden sollst du beides überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.

3 Mose 25:35-37

Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe. Du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gotte, daß dein Bruder seinen Unterhalt neben dir habe. Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben, noch deine Nahrungsmittel um Wucher.

5 Mose 14:28-29

Am Ende von drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten von deinem Ertrag in jenem dritten Jahre herausgeben und in deinem Wohnorte niederlegen, damit die Leviten, die ja keinen Landanteil noch Erbbesitz bei dir haben, die Fremdlinge, die Waisen und Witwen, die an deinem Wohnorte leben, kommen und sich satt essen, auf daß dich Jahwe, dein Gott, bei allem Thun segne, das deine Hand verrichtet.

5 Mose 24:19-21

Wenn du auf deinem Felde deine Ernte hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen; den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll sie zufallen, auf daß dich Jahwe, dein Gott, bei allem Thun deiner Hände segne. Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du nicht hinterher noch die Zweige absuchen; es soll, was noch daran ist, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufallen. Wenn du deinen Weinberg aberntest, sollst du nicht hinterher noch Nachlese halten; es soll, was zurückbleibt, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufaIlen.

2 Mose 12:17-19

Und die Anordnung in Bezug auf die ungesäuerten Brote sollt ihr beobachten; denn an eben diesem Tag habe ich eure Heerscharen aus Ägypten weggeführt. Daher sollt ihr diesen Tag beobachten von Geschlecht zu Geschlecht als eine Einrichtung auf ewige Zeiten. Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen, bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats. Sieben Tage hindurch darf kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein; denn wer irgend gesäuertes Brot ißt, der soll weggetilgt werden aus der Gemeinde Israel, sowohl Fremde als Landeseingeborene.

2 Mose 12:43-49

Da sprach Jahwe zu Mose und Aaron: Dies ist die Satzung in Bezug auf das Passah: kein Fremder darf es mitessen. Jeder um Geld erkaufte Sklave aber darf dann mitessen, wenn man ihn beschnitten hat. Ein Beisaß oder Lohnarbeiter darf es nicht mitessen.mehr lesen
In einem Hause soll es verzehrt werden; man darf nichts von dem Fleisch aus dem Hause hinaustragen. Keinen Knochen sollt ihr an ihm brechen. Die ganze Gemeinde Israel soll es halten. Und wenn sich Ausländer bei euch aufhalten und Jahwe Passah feiern wollen, so soll alles, was männlich unter ihnen ist, beschnitten werden; alsdann mögen sie herzutreten, es zu feiern, und sie sollen dann wie Landeseingeborene gelten. Ein Unbeschnittener aber darf es unter keinen Umständen mitessen. Ein und dasselbe Gesetz soll gelten für den Landeseingeborenen, wie für den Fremden, der sich in eurer Mitte aufhält.

2 Mose 20:8-11

Denke daran, den Sabbattag heilig zu halten. Sechs Tage hindurch sollst du arbeiten und alle deine Geschäfte verrichten. Aber der siebente Tag ist ein Jahwe, deinem Gotte, geweihter Sabbat; da sollst du gar kein Geschäft verrichten, weder du selbst, noch dein Sohn oder deine Tochter, dein Sklave noch deine Sklavin, noch dein Hausvieh, noch der Fremde, der sich in deinen Ortschaften aufhält.mehr lesen
Denn im Verlaufe von sechs Tagen hat Jahwe den Himmel und die Erde, das Meer und alles, was in ihnen ist, gemacht; hierauf ruhte er am siebenten Tage. Daher hat Jahwe den Sabbattag gesegnet und für heilig erklärt.

2 Mose 23:12

Sechs Tage hindurch magst du deine Arbeit verrichten; am siebenten Tag aber sollst du feiern, damit dein Rind und dein Esel ruhe, und der Sohn deiner Sklavin, sowie der Fremdling einmal aufatme.

3 Mose 22:17-19

Und Jahwe redete mit Mose also: Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt - irgend welche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie Jahwe als Brandopfer darbringen wollen -, sollt ihr sie so darbringen, daß sie euch wohlgefällig mache: ein fehlloses, männliches Tier von den Rindern, den Lämmern oder den Ziegen.

5 Mose 16:9-12

Sieben Wochen sollst du dir abzählen; von da an, wo man zuerst die Sichel an die Halme legte, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen, und sollst dann Jahwe, deinem Gotte, das Wochenfest halten, mit den freiwilligen Gaben, die deine Hand geben wird je nach dem Maße des Segens, den dir Jahwe, dein Gott, verleiht, und sollst vor Jahwe, deinem Gotte, fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, der Levit, der sich an deinem Wohnort aufhält, und der Fremdling, die Waise und die Witwe, die unter dir wohnen, an der Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen.mehr lesen
Und du sollst daran denken, daß du Sklave in Ägypten gewesen bist, und auf die Befolgung dieser Satzungen achten.

5 Mose 16:13-15

Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einheimsest. Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine SkIavin, der Levit, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die in deinen Ortschaften wohnen. Sieben Tage lang sollst du Jahwe, deinem Gott, an der Stätte feiern, die Jahwe erwählen wird. Denn Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was dir zuwächst, und bei allem, was deine Hände thun; darum sollst du überaus fröhlich sein.

3 Mose 19:34

Wie ein Landeseingeborner aus eurer Mitte soll euch der Fremde gelten, der sich bei euch aufhält, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst. Denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten; ich bin Jahwe, euer Gott.

3 Mose 24:22

Einerlei Recht soll unter euch gelten, für den Fremden, wie für den Landeseingebornen, denn ich bin Jahwe, euer Gott.

5 Mose 1:16-17

Und ich gab zu derselben Zeit euren Richtern folgende Anweisung: Verhört eure Volksgenossen und fällt gerechte Urteile, sei es daß jemand mit einem seiner Volksgenossen oder mit einem Fremdling einen Streit hat! Seid unparteiisch im Gericht; hört den Geringsten an, wie den Größten! Scheuet euch vor niemand; denn das Gericht ist Gottes. Aber die Streitfälle, die euch zu schwer sind, laßt an mich gelangen, damit ich Verhör darüber anstelle.

Hiob 29:16

Ein Vater war ich den Armen und die Rechtssache des mir Unbekannten untersuchte ich;

5 Mose 23:7-8

Die Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn sie sind deine Brüder; auch die Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast in ihrem Land als Fremdling geweilt. Solche Nachkommen von ihnen, die ihnen im dritten Gliede geboren werden, dürfen der Gemeinde Jahwes angehören.

3 Mose 17:8-16

Und du sollst zu ihnen sprechen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der ein Brandopfer oder SchIachtopfer bringt und es nicht hinbringt an die Thüre des Offenbarungszeltes, um es für Jahwe herzurichten, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. Und jedermann vom Hause Israel und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der irgend Blut genießt, - gegen einen solchen, der Blut genießt, will ich mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinen Volksgenossen.mehr lesen
Denn das Leben des Leibes ist im Blute, und ich habe es euch verliehen für den Altar, daß man euch Sühne damit schaffe; denn das Blut bewirkt Sühne mittels des in ihm enthaltenen Lebens. Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremde, der sich unter euch aufhält, darf kein Blut genießen. Und jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der ein Stück Wild oder Geflügel erjagt; das gegessen werden darf, der soll sein Blut auslaufen lassen und dann mit Erde bedecken. Denn das Leben eines jeden Leibes besteht in seinem das Leben enthaltenden Blute. Daher gebot ich den Israeliten: Von keinem Leibe dürft ihr das Blut genießen: Denn das Leben eines jeden Leibes besteht in seinem Blute - jeder, der es genießt, soll hinweggetilgt werden! Und jeder, der Aas oder von wilden Tieren Zerrissenes genießt, es sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend; dann wird er rein. Wenn er sie aber nicht wäscht und seinen Leib nicht badet, so lädt er Verschuldung auf sich.

3 Mose 18:26

So beobachtet denn ihr meine Satzungen und meine Rechte und verübt nicht irgend eine dieser Greuelthaten, weder der Landeseingeborne, noch der Fremde, der sich unter euch aufhält.

3 Mose 20:2

Und zu den Israeliten sollst du sprechen: Jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich in Israel aufhalten, der eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, soll mit dem Tode bestraft werden; die Landesbewohner sollen ihn steinigen.

3 Mose 24:15-16

Zu den Israeliten aber sollst du also sprechen: Wer irgend seinem Gotte flucht, der lädt Sünde auf sich. Und wer den Namen Jahwes lästert, soll mit dem Tode bestraft werden; die ganze Gemeinde soll ihn unfehlbar steinigen. Es sei ein Fremder oder ein Landeseingeborner - wenn er den heiligen Namen lästert, soll er getötet werden.

4 Mose 9:14

Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält und Jahwe Passah feiert, soll er so verfahren, wie es die Satzungen und Ordnungen des Passah fordern. Einerlei Satzung soll für euch gelten, sowohl für den Fremden, wie für den Landeseingebornen.

4 Mose 15:14-16

Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält oder ein solcher, der für immer unter euch ist, so soll er ebenso verfahren, wie ihr verfahrt. Einerlei Satzung gilt für jedermann, für euch, wie für den Fremden, der sich bei euch aufhält. Das ist eine für alle Zeiten und Geschlechter geltende Satzung: vor Jahwe gilt für den Fremden dasselbe, wie für euch. Ein und dieselben Bestimmungen und Ordnungen gelten für euch und für den Fremden, der sich bei euch aufhält.

Josua 20:2-3

Rede mit den Israeliten also: Bestimmt die Zufluchtstädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, daß ein Totschläger - wer unvorsätzlich, unversehens, einen Menschen getötet hat - sich dorthin flüchten soll, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.

Hesekiel 14:7-8

Denn jedweder vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die unter Israel weilen, der sich von mir absondert und seine Götzen in sein Herz schließt und den Anstoß zu seiner Verschuldung vor sich hinstellt und sich zum Propheten begiebt, um mich in seiner Angelegenheit zu befragen, dem werde ich, Jahwe, mich selbst zur Antwort herbeilassen. Und zwar will ich mein Angesicht gegen einen solchen richten und ihn zu einem Merkzeichen und Sprüchwort machen und ihn aus der Mitte meines Volks vertilgen, damit ihr erkennt, daß ich Jahwe bin.

3 Mose 19:33

Und wenn sich ein Fremder bei dir aufhält in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.

5 Mose 24:14-15

Einen armen und bedürftigen Tagelöhner sollst du nicht bedrücken, mag er nun zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremdlingen gehören, die sich in deinem Land in deinen Ortschaften bei dir aufhalten. Je am gleichen Tage sollst du ihm seinen Lohn auszahlen, ehe noch die Sonne untergeht, denn er ist arm und verlangt sehnsüchtig darnach; sonst ruft er Jahwe wider dich an, und du bist einer Verfehlung schuldig.

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