'Des' in der Bibel
- 1.1 Mose 1:9-1 Mose 30:16
- 2.1 Mose 31:24-2 Mose 10:27
- 3.2 Mose 11:3-2 Mose 34:15
- 4.2 Mose 34:18-3 Mose 8:30
- 5.3 Mose 8:31-4 Mose 1:53
- 6.4 Mose 2:3-4 Mose 21:13
- 7.4 Mose 21:18-5 Mose 11:6
- 8.5 Mose 11:9-Josua 12:5
- 9.Josua 12:7-Richter 7:14
- 10.Richter 7:17-1 Samuel 16:18
- 11.1 Samuel 17:5-2 Samuel 19:18
- 12.2 Samuel 19:24-1 Könige 13:4
- 13.1 Könige 13:23-2 Könige 10:24
- 14.2 Könige 10:25-2 Könige 23:17
- 15.2 Könige 23:18-1 Chronik 16:40
- 16.1 Chronik 18:9-2 Chronik 15:16
- 17.2 Chronik 16:2-2 Chronik 35:16
- 18.2 Chronik 35:18-Nehemia 1:9
- 19.Nehemia 1:11-Ester 1:12
- 20.Ester 1:13-Hiob 10:21
- 21.Hiob 10:22-Psalmen 33:8
- 22.Psalmen 33:16-Psalmen 141:6
- 23.Psalmen 147:10-Sprüche 21:8
- 24.Sprüche 21:10-Jesaja 7:2
- 25.Jesaja 7:3-Jesaja 49:7
- 26.Jesaja 49:8-Jeremia 24:9
- 27.Jeremia 25:1-Jeremia 37:20
- 28.Jeremia 37:21-Klagelieder 5:10
- 29.Hesekiel 1:1-Hesekiel 21:13
- 30.Hesekiel 21:14-Hesekiel 39:17
- 31.Hesekiel 39:20-Daniel 3:26
- 32.Daniel 3:27-Amos 4:5
- 33.Amos 5:8-Sacharja 14:19
- 34.Maleachi 2:14-Matthäus 21:31
- 35.Matthäus 21:40-Markus 14:72
- 36.Markus 15:21-Lukas 14:17
- 37.Lukas 16:8-Apostelgeschichte 1:4
- 38.Apostelgeschichte 1:13-Apostelgeschichte 17:28
- 39.Apostelgeschichte 18:2-Römer 10:8
- 40.Römer 10:13-2 Korinther 11:17
- 41.2 Korinther 11:31-1 Thessalonicher 2:12
- 42.1 Thessalonicher 3:2-Hebräer 12:24
- 43.Hebräer 13:11-Offenbarung 11:13
- 44.Offenbarung 12:4-Offenbarung 22:21
Hierauf gebot Mose Aaron und seinen Söhnen: kocht das Fleisch vor der Thüre des Offenbarungszeltes und verzehrt es daselbst samt dem Brote, welches sich in dem zum Einsetzungs-Opfer gehörenden Korbe befindet, wie ich angewiesen wurde durch den Befehl: Aaron und seine Söhne sollen es verzehren!
Und sieben Tage lang dürft ihr nicht von der Thüre des Offenbarungszeltes hinweggehen, bis zu dem Tage, wo die zu eurer Einsetzung bestimmte Zeit um ist; denn sieben Tage hindurch soll er euch die Hand füllen.
Sieben Tage hindurch müßt ihr Tag und Nacht vor der Thüre des Offenbarungszeltes bleiben und die Anordnungen Jahwes befolgen; sonst müßtet ihr sterben - so ist mir's geboten!
Am achten Tag aber berief Mose Aaron und seine Söhne und die Vornehmsten des Volks
Sodann gebot Mose Aaron: Tritt heran an den Altar und besorge dein Sündopfer und dein Brandopfer, damit du für dich und das Volk Sühne schaffst; sodann besorge die Opfergabe des Volks, damit du für sie Sühne schaffst, wie Jahwe befohlen hat.
Die Söhne Aarons aber reichten ihm das Blut; da tauchte er seinen Finger in das Blut und strich es an die Hörner des Altars. Das übrige Blut goß er am Altar auf den Boden.
Das Fett des Sündopfers aber samt den Nieren und dem Anhängsel an der Leber ließ er auf dem Altar in Rauch aufgehn, wie Jahwe Mose befohlen hatte.
Das Fleisch und das Fell verbrannte er außerhalb des Lagers.
Sodann brachte er die Opfergabe des Volkes dar: Er nahm den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt war, schlachtete ihn und brachte ihn als Sündopfer, wie zuvor.
Was aber die Fettstücke des Rindes anlangt, sowie den Fettschwanz des Widders samt dem die Eingeweide bedeckenden Fett, den Nieren und dem Anhängsel an der Leber,
Da rief Mose Misael und Elzaphan, sie Söhne Usiels, des Oheims Aarons, herbei und gebot ihnen: Tretet herzu und tragt eure Verwandten von dem Platze vor dem Heiligtum hinweg hinaus vor das Lager!
Auch dürft ihr nicht zur Thüre des Offenbarungszeltes hinausgehen, damit ihr nicht sterbt; denn das Salböl Jahwes ist auf euch! Sie aber thaten nach Moses Geheiß.
Ist ja doch sein Blut nicht ins Innere des Heiligtums gebracht worden; somit mußtet ihr es essen im heiligen Bezirke, wie ich befohlen hatte.
Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Wenn ein Weib niederkommt und einen Knaben gebiert, so bleibt sie sieben Tage unrein; ebenso lange, als ihre Unreinigkeit infolge des Monatsflusses währt, ist sie unrein.
Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung um ist - mag es sich nun um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, so soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.
Wenn aber der Aussatz durchweg auf der Haut ausbricht, so daß der Aussatz die ganze Haut des betroffenen vom Kopfe bis zu den Füßen bedeckt, wohin auch nur der Priester blicken mag,
dann aber an der Stelle des Geschwürs ein weißer Grind entsteht oder ein weiß-rötlicher Fleck, so zeige er sich dem Priester.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung des Flecks findet, daß sich keine weißen Haare an ihm befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so soll ihn der Priester sieben Tage lang absperren.
Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter um sich zu greifen, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester erkläre ihn für rein.
und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tiefer liegend erscheint, als die Haut, und daß sich dünne, goldgelbe Haare daran befinden, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist der bösartige Grind - der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
Die ganze Zeit, in der er das Übel an sich hat, bleibt er unrein. Unrein ist er; abgesondert muß er wohnen: außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten.
Dies sind die Bestimmungen in betreff des Aussätzigen zur Zeit seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden;
Den lebendigen Vogel aber, das Cedernholz, den Karmesin und Ysop soll er nehmen und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des über dem lebendigen Wasser geschlachteten Vogels eintauchen.
Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann, der sich reinigen läßt, und diese Dinge Jahwe darstellen an der Thüre des Offenbarungszeltes.
Sodann nehme der Priester etwas von dem Blute des Schuldopfers und der Priester streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
Alsdann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es auf seine - des Priesters - linke Hand.
Von dem übrigen Öl aber, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an den rechten Ohrknorpel, an den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit ihm so der Priester Sühne schaffe vor Jahwe.
Und zwar soll er sie am achten Tage, nachdem er rein geworden, zum Priester bringen, an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe;
Sodann schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme etwas von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.
Von dem Öl aber gieße der Priester etwas in seine - des Priesters - linke Hand
Sodann streiche der Priester etwas von dem Öl, das in seiner Hand ist, dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, auf die mit dem Blute des Schuldopfers bestrichene Stelle.
Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit er ihm Sühne schaffe vor Jahwe.
Wenn er nun bei der Besichtigung der aussätzigen Stellen wahrnimmt, daß sich dieselben an den Wänden des Hauses befinden in Gestalt grünlicher oder rötlicher Grübchen, die tiefer zu liegen scheinen, als die Wandfläche,
so soll der Priester aus dem Hause heraus an die Thüre des Hauses gehen und das Haus auf sieben Tage verschließen.
Wenn dann der Priester am siebenten Tage wiederkehrt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat,
das Cedernholz aber, den Ysop, den Karmesin und den lebendigen Vogel soll er nehmen und in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen
und soll so das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser, sowie mit dem lebendigen Vogel, dem Cedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen.
Das sind die Bestimmungen in betreff der verschiedenen Arten des Aussatzes und in betreff des Grindes,
der Hautmale, des Schorfs und der weißen Flecken,
um darüber zu belehren, wenn etwas unrein oder rein ist. Das sind die Bestimmungen in betreff des Aussatzes.
Und wer den Leib des Flüssigen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Am achten Tag aber nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, gehe hin vor Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.
Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und dieselben zum Priester bringen an die Thüre des Offenbarungszeltes.
Das sind die Bestimmungen in betreff des Flüssigen und dessen, dem der Same entgeht, so daß er dadurch unrein wird;
Und Jahwe sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu jeder beliebigen Zeit hineingehen darf in das Heiligtum innerhalb des Vorhangs, vor die Deckplatte hin, die sich über der Lade befindet - sonst muß er sterben! Denn in der Wolke erscheine ich über der Deckplatte.
Dann soll er die beiden Böcke nehmen und Sie Jahwe darstellen an der Thüre des OffenbarungszeItes.
Sodann nehme er etwas von dem Blute des Farren und sprenge es mit seinem Finger oben auf die Vorderseite der Deckplatte; vor die Deckplatte hin aber sprenge er mit seinem Finger siebenmal von dem Blute.
Sodann schlachte er den Sündopferbock des Volks und bringe sein Blut hinein hinter den Vorhang und verfahre mit seinem Blute so, wie er mit dem Blute des Farren verfuhr, und sprenge es auf die Deckplatte und vor die Deckplatte hin
Sodann soll er hinausgehen an den Altar, der vor Jahwe steht, und ihn entsündigen; und zwar soll er etwas von dem Blute des Farren und dem Blute des Bockes nehmen und ringsum an die Hörner des Altars streichen
Wenn er so die Entsündigung des Heiligtums und des Offenbarungszeltes und des Altars vollendet hat, so bringe er den lebendigen Bock herzu.
Und Aaron soll seine beiden Hände auf den Kopf des lebendigen Bockes aufstemmen und über ihm alle Verschuldungen der Israeliten bekennen und alle Übertretungen, die Sie irgend begangen haben, und soll sie auf den Kopf des Bockes legen und diesen durch einen bereitgehaltenen Mann in die Wüste entsenden.
Sodann soll er seinen Leib an heiliger Stätte baden und seine Kleider anziehen; dann soll er herauskommen und sein und des Volkes Brandopfer herrichten, um sich und dem Volke Sühne zu schaffen.
Das Fett des Sündopfers aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
Und es soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten: Im siebenten Monat, am zehnten des Monats, müßt ihr euch kasteien und dürft ihr gar kein Geschäft verrichten, der Landeseingeborne, wie der Fremde, der sich unter euch aufhält.
Jedermann aus dem Hause Israel, der ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege schlachtet im Lager oder der sie schlachtet außerhalb des Lagers
und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,
damit die Israeliten ihre SchIachtopfer, die sie auf freiem Felde zu opfern pflegen, herbringen, und zwar sollen sie sie für Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen und sollen sie als Heilsopfer für Jahwe schlachten.
Und der Priester soll das Blut an den Altar Jahwes sprengen vor der Thüre des Offenbarungszeltes und soll das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe.
und es nicht hinbringt an die Thüre des Offenbarungszeltes, um es für Jahwe herzurichten, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Denn das Leben des Leibes ist im Blute, und ich habe es euch verliehen für den Altar, daß man euch Sühne damit schaffe; denn das Blut bewirkt Sühne mittels des in ihm enthaltenen Lebens.
Die Scham des Weibes deines Vaters darfst du nicht entblößen, es ist deines Vaters Scham.
Die Scham der Tochter des Weibes deines Vaters, die dein Vater erzeugt hat - du darfst ihre Scham nicht entblößen; sie ist deine Schwester.
Die Scham des Bruders deines Vaters darfst du nicht entblößen, darfst seinem Weibe nicht nahen; sie ist deine Muhme.
Die Scham des Weibes deines Bruders darfst du nicht entblößen, es ist deines Bruders Scham.
Denn alle diese Greuelthaten haben die Bewohner des Landes verübt, die vor euch waren, und das Land wurde unrein;
Du sollst deinen Nächsten nicht übervorteilen und nicht berauben; der Lohn des Lohnarbeiters soll von dir nicht zurückbehalten werden bis zum andern Morgen.
Er soll aber Jahwe als seine Buße einen Widder zum Schuldopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes bringen,
Ihr sollt nicht Unrecht verüben beim Rechtsprechen, noch in betreff des Längenmaßes, des Gewichts und des Hohlmaßes.
Und wenn jemand bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Oheims entblößt und sie haben Sünde auf sich geladen - ohne Kinder sollen sie sterben.
Ihr dürft nicht wandeln nach den Satzungen des Volks, welches ich vor euch ausstoße, weil sie alles das verübt haben, so daß es mich vor ihnen ekelte.
Das Heiligtum darf er nicht verlassen, damit er nicht etwa das Heiligtum seines Gottes entweihe, denn die Weihe des Salböls seines Gottes ruht auf ihm; ich bin Jahwe.
Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen.
So sollen sie denn meine Anordnungen befolgen, daß sie nicht wegen des Geheiligten Sünde auf sich laden und deshalb sterben, weil sie es entweihen; ich bin Jahwe, der sie heiligt.
Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.
Im ersten Monat, am vierzehnten des Monats gegen Abend findet Passahfeier für Jahwe statt.
Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters.
Rede mit den Israeliten also: Im siebenten Monat soll euch der erste des Monats ein Ruhetag sein, mit mahnendem Lärmblasen und Festversammlung am Heiligtum.
Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.
Das sind die Festzeiten Jahwes, in welchen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, daß man Jahwe Feueropfer darbringe - Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, je nach der Erfordernis des betreffenden Tags,
Jedoch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes einheimst, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jahwes feiern; der erste Tag ist ein Ruhetag und der achte Tag ist ein Ruhetag.
Außerhalb des Vorhangs vor dem Gesetz im Offenbarungszelte soll ihn Aaron herrichten, daß er beständig vor Jahwe brenne vom Abend bis zum Morgen. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht.
Sechs Jahre hindurch magst du dein Feld besäen und sechs Jahre hindurch deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einheimsen.
Dann aber sollst du im siebenten Monat, am zehnten des Monats die Lärmposaune erschallen Iassen; am Sühntage sollt ihr überall in eurem Lande die Posaune erschallen lassen
Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.
Wenn ich euch die Stütze des Brotes zerbreche, so werden dann zehn Weiber in einem Backtopfe Brot für euch backen und euch das Brot abgewogen zurückbringen, und ihr werdet essen, aber nicht satt werden.
so will ich an meinen Bund mit Jakob gedenken und auch meines Bundes mit Isaak, sowie meines Bundes mit Abraham will ich gedenken und des Landes will ich gedenken.
Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen.
Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel.
Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.
Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.
Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen.
Und Jahwe redete mit Mose in der Steppe am Sinai, im Offenbarungszelt, am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahre nach ihrem Auszug aus Ägypten, und gebot:
und versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats. Da ließen sie sich in die Geburts-Verzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, Kopf für Kopf,
Es beliefen sich aber die Abkömmlinge der Söhne Rubens, des Erstgebornen Israels, nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, Kopf für Kopf gerechnet - alles, was männlich war von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war,
Stelle du die Leviten an bei der Wohnung des Gesetzes und allen ihren Geräten und allem, was zu ihr gehört; sie sollen die Wohnung und alle ihre Geräte tragen und sie sollen sie bedienen und sich rings um die Wohnung lagern.
die Leviten aber sollen sich rings um die Wohnung des Gesetzes lagern, daß nicht etwa ein Zorn über die Gemeinde der Israeliten komme. So sollen denn die Leviten des Dienstes an der Wohnung des Gesetzes warten.
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- 1.1 Mose 1:9-1 Mose 30:16
- 2.1 Mose 31:24-2 Mose 10:27
- 3.2 Mose 11:3-2 Mose 34:15
- 4.2 Mose 34:18-3 Mose 8:30
- 5.3 Mose 8:31-4 Mose 1:53
- 6.4 Mose 2:3-4 Mose 21:13
- 7.4 Mose 21:18-5 Mose 11:6
- 8.5 Mose 11:9-Josua 12:5
- 9.Josua 12:7-Richter 7:14
- 10.Richter 7:17-1 Samuel 16:18
- 11.1 Samuel 17:5-2 Samuel 19:18
- 12.2 Samuel 19:24-1 Könige 13:4
- 13.1 Könige 13:23-2 Könige 10:24
- 14.2 Könige 10:25-2 Könige 23:17
- 15.2 Könige 23:18-1 Chronik 16:40
- 16.1 Chronik 18:9-2 Chronik 15:16
- 17.2 Chronik 16:2-2 Chronik 35:16
- 18.2 Chronik 35:18-Nehemia 1:9
- 19.Nehemia 1:11-Ester 1:12
- 20.Ester 1:13-Hiob 10:21
- 21.Hiob 10:22-Psalmen 33:8
- 22.Psalmen 33:16-Psalmen 141:6
- 23.Psalmen 147:10-Sprüche 21:8
- 24.Sprüche 21:10-Jesaja 7:2
- 25.Jesaja 7:3-Jesaja 49:7
- 26.Jesaja 49:8-Jeremia 24:9
- 27.Jeremia 25:1-Jeremia 37:20
- 28.Jeremia 37:21-Klagelieder 5:10
- 29.Hesekiel 1:1-Hesekiel 21:13
- 30.Hesekiel 21:14-Hesekiel 39:17
- 31.Hesekiel 39:20-Daniel 3:26
- 32.Daniel 3:27-Amos 4:5
- 33.Amos 5:8-Sacharja 14:19
- 34.Maleachi 2:14-Matthäus 21:31
- 35.Matthäus 21:40-Markus 14:72
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- 39.Apostelgeschichte 18:2-Römer 10:8
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