Parallel Verses
German: Textbibel (1899)
Am ersten Tag aber sollt ihr eine Festversammlung beim Heiligtum und am siebenten Tag eine Festversammlung beim Heiligtum halten. An ihnen soll ganz und gar keine Arbeit verrichtet werden; nur was ein jeder zur Nahrung braucht, darf von euch zubereitet werden.
German: Modernized
Der erste Tag soll heilig sein, daß ihr zusammenkommet; und der siebente soll auch heilig sein, daß ihr zusammenkommet. Keine Arbeit sollt ihr drinnen tun, ohne was zur Speise gehöret für allerlei Seelen, dasselbe allein möget ihr für euch tun.
German: Luther (1912)
Der Tag soll heilig sein, daß ihr zusammenkommt; und der siebente soll auch heilig sein, daß ihr zusammenkommt. Keine Arbeit sollt ihr an dem tun; außer, was zur Speise gehört für allerlei Seelen, das allein mögt ihr für euch tun.
New American Standard Bible
'On the first day you shall have a holy assembly, and another holy assembly on the seventh day; no work at all shall be done on them, except what must be eaten by every person, that alone may be prepared by you.
Themen
Querverweise
3 Mose 23:7-8
Am ersten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
4 Mose 28:18
Am ersten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
4 Mose 28:25
Am siebenten Tag aber sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
2 Mose 16:5
Wenn sie dann aber am sechsten Tage zubereiten, was sie heimbringen, so wird es doppelt so viel sein, als was sie sonst alltäglich einsammeln.
2 Mose 16:23
Er jedoch sprach zu ihnen: Das geschieht, weil Jahwe gebietet: Morgen soll Ruhetag, ein Jahwe geweihter Sabbat sein. Was ihr backen wollt, das backt, und was ihr kochen wollt, das kocht; alles aber, was übrig bleibt, thut auf die Seite, um es für morgen aufzubewahren.
2 Mose 16:29
Seht doch! Jahwe giebt euch den Sabbat, daher spendet er euch am sechsten Tage Nahrung auf zwei Tage, bleibt ruhig zu Hause; niemand soll am siebenten Tage seine Behausung verlassen.
2 Mose 20:10
Aber der siebente Tag ist ein Jahwe, deinem Gotte, geweihter Sabbat; da sollst du gar kein Geschäft verrichten, weder du selbst, noch dein Sohn oder deine Tochter, dein Sklave noch deine Sklavin, noch dein Hausvieh, noch der Fremde, der sich in deinen Ortschaften aufhält.
2 Mose 35:2-3
Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, den siebenten Tag aber sollt ihr heilig halten als einen Jahwe geweihten Tag unbedingter Ruhe. Jeder, der eine Arbeit an ihm verrichtet, soll getötet werden.
3 Mose 23:2-3
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Die Festzeiten Jahwes, die ihr auszurufen habt als Festversammlungen am Heiligtume - folgende sind meine Festzeiten.
3 Mose 23:21
Und ihr sollt an eben diesem Tag ausrufen - ihr sollt Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt in allen euren Wohnsitzen von Geschlecht zu Geschlecht.
3 Mose 23:24-25
Rede mit den Israeliten also: Im siebenten Monat soll euch der erste des Monats ein Ruhetag sein, mit mahnendem Lärmblasen und Festversammlung am Heiligtum.
3 Mose 23:27
Dagegen der zehnte desselben siebenten Monats ist der Sühntag; da habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und euch zu kasteien und Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
3 Mose 23:35
Am ersten Tag ist Festversammlung am Heiligtume; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
4 Mose 29:1
Im siebenten Monat aber, am ersten des Monats, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: als Tag des Lärmblasens soll er euch gelten.
4 Mose 29:12
Und am fünfzehnten Tage der siebenten Monats sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt Jahwe ein Fest feiern sieben Tage lang.
Jeremia 17:21-22
So spricht Jahwe: Hütet euch - es gilt euer Leben! - und tragt am Sabbattage keine Last, daß ihr sie in die Thore Jerusalems bringt.