159 Erscheinungen

'Darf' in der Bibel

Zeuge soll sein dieser Steinhaufe und Zeuge soll sein der Malstein; weder ich darf über diesen Steinhaufen hinausgehen zu dir hinüber, noch darfst du über diesen Steinhaufen und diesen Malstein in böser Absicht hinausgehen zu mir herüber.

Ein Löwenjunges ist Juda - vom Raube bist du, mein Sohn, hinaufgestiegen. Er hat sich gestreckt, gelagert, wie ein Löwe und wie eine Löwin: wer darf ihn aufreizen?

aber auch unser Vieh muß mitgehen - keine Klaue darf zurückbleiben, weil wir davon welche nehmen müssen, um Jahwe, unserem Gott, unsere Verehrung zu bezeigen; wir wissen ja nicht, wie wir Jahwe verehren sollen, bis wir dorthin kommen.

Am ersten Tag aber sollt ihr eine Festversammlung beim Heiligtum und am siebenten Tag eine Festversammlung beim Heiligtum halten. An ihnen soll ganz und gar keine Arbeit verrichtet werden; nur was ein jeder zur Nahrung braucht, darf von euch zubereitet werden.

Sieben Tage hindurch darf kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein; denn wer irgend gesäuertes Brot ißt, der soll weggetilgt werden aus der Gemeinde Israel, sowohl Fremde als Landeseingeborene.

Da sprach Jahwe zu Mose und Aaron: Dies ist die Satzung in Bezug auf das Passah: kein Fremder darf es mitessen.

Ein Beisaß oder Lohnarbeiter darf es nicht mitessen.

In einem Hause soll es verzehrt werden; man darf nichts von dem Fleisch aus dem Hause hinaustragen. Keinen Knochen sollt ihr an ihm brechen.

Und wenn sich Ausländer bei euch aufhalten und Jahwe Passah feiern wollen, so soll alles, was männlich unter ihnen ist, beschnitten werden; alsdann mögen sie herzutreten, es zu feiern, und sie sollen dann wie Landeseingeborene gelten. Ein Unbeschnittener aber darf es unter keinen Umständen mitessen.

Und Mose sprach zum Volke: Gedenkt an diesen Tag, an dem ihr aus Ägypten, aus dem Lande, da ihr Sklaven wart, ausgezogen seid. Denn mit gewaltiger Hand hat euch Jahwe von dort weggeführt; daher darf kein gesäuertes Brot gegessen werden.

Ungesäuerte Brote sollen die sieben Tage hindurch gegessen werden, und es darf sich kein gesäuertes Brot und kein Sauerteig bei dir vorfinden in deinem ganzen Bereich.

Keines Hand darf ihn berühren; denn ein solcher soll gesteinigt oder erschossen werden, sowohl Mensch als Vieh, und das Leben lassen müssen. Wenn das Widderhorn geblasen wird, sollen sie den Berg hinansteigen.

Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so darf sie nicht entlassen werden, wie die Sklaven.

Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hat, mißfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber an volksfremde Leute darf er sie nicht verkaufen, wenn er ihr sein Wort nicht hält.

Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.

Das, womit Sühne vollzogen wurde, als man ihnen die Hand füllte und sie weihte, sollen sie verzehren; ein Fremder aber darf nicht davon essen, denn es ist heilig.

Und wenn von dem Fleische des Einsetzungsopfers oder von dem Brote etwas übrig bleibt bis zum Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen: es darf nicht gegessen werden, denn es ist heilig.

Auf keines Menschen Leib darf es gegossen werden, noch dürft ihr welches im gleichen Mischungsverhältnis für euch bereiten: heilig ist es, als heilig soll es euch gelten.

Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Jahwe geheiligter Tag unbedingter Ruhe; jeder, der am Sabbattage eine Arbeit verrichtet, soll mit dem Tode bestraft werden.

Wenn ich dann meine Hand entferne, so wirst du meine Rückseite sehen; aber mein Antlitz darf niemand schauen!

Es darf aber niemand mit dir hinaufsteigen. Ja es darf sich niemand im Bereiche des ganzen Berges blicken lassen; selbst Schafe und Rinder dürfen nirgends in der Nähe dieses Berges weiden.

Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, den siebenten Tag aber sollt ihr heilig halten als einen Jahwe geweihten Tag unbedingter Ruhe. Jeder, der eine Arbeit an ihm verrichtet, soll getötet werden.

Kein Speisopfer, das ihr Jahwe darbringen wollt, darf aus gesäuertem bereitet werden; denn ihr dürft keinerlei Sauerteig oder Honig in Rauch aufgehn lassen als Feueropfer für Jahwe.

Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden. Ich verleihe es ihnen als ihren Anteil an meinen Feueropfern; hochheilig ist es, wie das Sündopfer und das Schuldopfer.

Alles, was männlich ist unter den Kindern Aarons, darf es essen, kraft eines für alle Zeiten geltenden Rechtes, das euch gegenüber den Feueropfern Jahwes zusteht von GeschIecht zu Geschlecht. Jeder der sie berührt, ist dem Heiligtume verfallen.

Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; hochheilig ist es.

Das Fleisch des Heils-Dankopfers aber muß an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer gebracht wird; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.

Auch solches Fleisch, welches mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist zu verbrennen. Was aber das Fleisch überhaupt anlangt, so darf jeder, der rein ist, Fleisch essen.

Sodann muß sie 33 Tage lang im Reinigungsblute bleiben; sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung um ist.

Und der, welcher sich reinigen läßt, muß seine Kleider waschen, alle seine Haare abscheren und sich baden, so wird er rein werden. Darnach darf er hineingehen ins Lager, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

Und Jahwe sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu jeder beliebigen Zeit hineingehen darf in das Heiligtum innerhalb des Vorhangs, vor die Deckplatte hin, die sich über der Lade befindet - sonst muß er sterben! Denn in der Wolke erscheine ich über der Deckplatte.

Nur unter der Bedingung darf Aaron in das Heiligtum hineingehen, daß er einen jungen Stier als Sündopfer und einen Widder als Brandopfer darbringt;

Es darf aber gar niemand im Offenbarungszelte zugegen sein, wenn er hineingeht, um die Sühnegebräuche im Heiligtum zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht, und so soll er sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Israel Sühne schaffen.

Und der, welcher den Bock zu Asasel hinausgeschafft hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.

Und der, welcher sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.

Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremde, der sich unter euch aufhält, darf kein Blut genießen.

Und jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der ein Stück Wild oder Geflügel erjagt; das gegessen werden darf, der soll sein Blut auslaufen lassen und dann mit Erde bedecken.

Meine Satzungen sollt ihr beobachten: du darfst nicht zweierlei Arten deines Viehs sich begatten lassen, noch dein Feld mit zweierlei Arten von Samen besäen, noch darf dir ein Kleid, das aus zweierlei Fäden zusammengewirkt ist, auf den Leib kommen.

Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Fruchtbäume pflanzt, so sollt ihr deren Vorhaut - ihre ersten Früchte - ungestört wachsen lassen. Drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, und darf nicht von ihnen gegessen werden.

Und Jahwe sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: ein Priester darf sich nicht an einer Leiche verunreinigen unter seinen Volksgenossen.

seiner Schwester, die Jungfrau ist und ihm so noch nahe steht, die noch keinem Manne zu teil geworden ist - an der darf er sich verunreinigen.

Er darf sich nicht verunreinigen unter seinen Volksgenossen, daß er sich dadurch entweihe.

Der aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen ward, dem man die Hand gefüllt und die heiligen Kleider angelegt hat, der darf sein Haupthaar nicht wild fliegen lassen und seine Kleider nicht zerreißen.

Das Heiligtum darf er nicht verlassen, damit er nicht etwa das Heiligtum seines Gottes entweihe, denn die Weihe des Salböls seines Gottes ruht auf ihm; ich bin Jahwe.

eine Witwe oder Verstoßene oder Geschwächte oder Hure - diese darf er nicht nehmen; nur eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen darf er zum Weibe nehmen,

Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.

Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet

Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen.

Von der Speise seines Gottes, sowohl den hochheiligen, als den heiligen Gaben, darf er essen.

Nur darf er nicht hineingehn zum inneren Vorhang und zum Altar nicht nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin Jahwe, der sie heiligt.

Wer irgend von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, darf von den heiligen Gaben nicht mit essen, bis er wieder rein ist. Wer irgend einen durch eine Leiche Verunreinigten berührt hat oder wem der Same entgangen ist,

wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.

Kein Fremder aber darf Geheiligtes essen; der Beisaß oder Tagelöhner eines Priesters darf nicht Geheiligtes essen.

Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen.

Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen.

Eine Priesterstochter aber, welche Witwe oder von ihrem Manne verstoßen und kinderlos ist und wieder zu ihrer Familie zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, die darf von der Speise ihres Vaters essen; dagegen darf durchaus kein Fremder mit davon essen.

Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben.

Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe.

Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.

Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.

Jedoch Erstgeburten unter dem Vieh, die als erstgeborne Jahwe verfallen, darf niemand weihen; es sei Rind oder Schaf - es gehört Jahwe.

Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.

Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden.

so soll dieser Mann sein Weib zum Priester bringen und das erforderliche Opfer, das um ihretwillen zu bringen ist, mit hinnehmen: ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er nicht Öl darüber gießen, noch Weihrauch darauf thun. Denn es ist ein Eifersuchts-Speisopfer, ein Offenbarungs-Speisopfer, das Verschuldung offenbar macht.

so muß er sich des Weins und berauschenden Getränks enthalten. Auch Essig von Wein oder berauschendem Getränke darf er nicht trinken; er darf keinerlei aus Trauben bereitete Flüssigkeit trinken, noch frische oder getrocknete Trauben essen.

So lange seine Weihezeit dauert, darf er gar nichts von dem essen, was aus dem Weinstock gewonnen wird, weder unreife Trauben, noch die Spitzen der Ranken.

Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.

Die ganze Zeit hindurch, während der er sich Jahwe geweiht hat, darf er zu keiner Leiche hineingehen.

Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht an ihnen verunreinigen, denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte.

Sodann webe es der Priester vor Jahwe als Webe, es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe, außer der Webebrust und der Webekeule. Darnach darf der Gottgeweihte Wein trinken.

als ein Merkzeichen für die Israeliten, daß keiner, der nicht zu den Nachkommen Aarons gehört, herzutreten darf, um vor Jahwe Räucherwerk anzuzünden, daß es ihm nicht ergehe, wie Korah und seiner Rotte, wie ihm Jahwe durch Mose verkündigt hatte.

Und sie sollen sich an dich anschließen und die Geschäfte am Offenbarungszelte besorgen, den gesamten Dienst am Zelte; ein Fremder dagegen darf nicht zu euch herantreten.

An hochheiligem Orte sollst du sie verzehren. Alles, was männlich ist, darf sie verzehren; als etwas Heiliges sollen sie dir gelten.

Und dies soll dir als Hebe von ihren übrigen Gaben zufallen, von allen Webeopfern der Israeliten: ich überweise sie dir und deinen Söhnen und Töchtern als eine allezeit fällige Gebühr; jeder, der rein ist in deiner Familie, darf es verzehren.

Die Erstlinge von allem, was in ihrem Lande ist, die sie Jahwe bringen, sollen dir gehören; jeder, der rein ist in deiner Familie, darf es verzehren.

Sodann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib. Darnach darf er ins Lager kommen; doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend.

Es hat sich gestreckt, gelagert wie ein Löwe und wie eine Löwin; wer darf es aufreizen? Wer irgend dich segnet, soll gesegnet sein, wer dir aber flucht, der sei verflucht!

Denn jener hat in der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben; nach dem Tode des Hohenpriesters jedoch darf der Totschläger dahin zurückkehren, wo er seinen Erbbesitz hat.

Auch dürft ihr kein Lösegeld zu dem Zweck annehmen, daß einer nicht in die Stadt, die ihm Zuflucht bietet, zu fliehen braucht, sondern noch vor dem Tode des Priesters wiederkommen und irgendwo im Lande wohnen darf.

Doch darfst du nach Herzenslust in allen deinen Ortschaften schlachten und Fleisch essen, so viel dir durch den Segen Jahwes, deines Gottes, gegeben ist; der Unreine, wie der Reine darf davon essen, wie bei einer Gazelle oder bei einem Hirsch.

Nichts von dem mit dem Banne Belegten darf an deiner Hand kleben bleiben, damit Jahwe von seinem heftigen Zorn ablasse und dir Erbarmen beweise, und damit er in seinem Erbarmen dich mehre, wie er deinen Vätern geschworen hat,

Es darf dir nicht schwer fallen, wenn du ihn frei ausgehen lassen mußt, denn, was an Wert das Doppelte des Lohns eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang abverdient; und so wird dich Jahwe, dein Gott, segnen in allem, was du thust.

Sieben Tage lang darf sich in deinem ganzen Bereiche kein Sauerteig bei dir vorfinden, und von dem Fleische, das du am ersten Tag am Abend opferst, darf nichts über Nacht bis zum Morgen bleiben.

Auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen hin soll der zum Tode Verurteilte getötet werden, nicht aber darf er getötet werden auf die Aussage nur eines Zeugen hin.

so darf er im Namen Jahwes, seines Gottes, priesterlichen Dienst thun, so gut wie alle seine Brüder, die Leviten, die dort im Dienste Jahwes stehen.

so darf er, wenn er seinen Söhnen sein Vermögen als Erbe übergiebt, nicht mit Hintansetzung des Sohns der zurückgesetzten, der der Erstgeborne ist, dem Sohne der bevorzugten die Rechte des Erstgebornen verleihen,

Der Gemeinde Jahwes darf keiner angehören, der durch Hodenzerquetschung oder durch das Abschneiden der Harnröhre verstümmelt ist.

Der Gemeinde Jahwes darf kein Bastard angehören; keiner, der auch nur im zehnten Gliede von einem solchen abstammt, darf der Gemeinde Jahwes angehören.

Kein Ammoniter oder Moabiter darf der Gemeinde Jahwes angehören; niemals soll einer, der auch nur im zehnten Gliede von ihnen abstammt, der Gemeinde Jahwes angehören dürfen,

Wenn einer unter dir ist, der infolge eines nächtlichen Begebnisses unrein geworden ist, soll er sich hinaus vor das Lager begeben und darf nicht ins Lager hineinkommen;

erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang wieder hinein ins Lager kommen.

Es soll unter den israelitischen Mädchen keine im Dienst einer heidnischen Gottheit der Unzucht Geweihte geben, noch darf es unter den israelitischen Knaben einen Geweihten geben.

Vierzig Hiebe darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht in deinen Augen entehrt werde, wenn man ihm noch viele weitere Hiebe versetzt.

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