'So' in der Bibel
Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand unter euch Jahwe eine Opfergabe bringen will, so soll die Opfergabe, die ihr bringt, vom Vieh - von den Rindern oder dem Kleinvieh - genommen sein.
Soll seine Opfergabe in einem Rinder-Brandopfer bestehen, so muß es ein männliches fehlloses Tier sein, welches er darbringt. Dieses bringe er hin vor die Thüre des Offenbarungszeltes, damit es ihn wohlgefällig mache vor Jahwe;
sodann stemme er die Hand auf den Kopf des Brandopfers, so wird es ihn wohlgefällig machen und ihm Sühne schaffen.
Ist aber die Opfergabe, die er als Brandopfer bringen will, dem Kleinvieh - den Lämmern oder den Ziegen - entnommen, so muß es ein männliches, fehlloses Tier sein, welches er darbringt.
Soll aber die Opfergabe, die er Jahwe bringen will, in einem Geflügel-Brandopfer bestehen, so müssen es Turteltauben oder junge Tauben sein, die er als Opfergabe darbringt.
Will jemand Jahwe eine Speisopfergabe darbringen, so muß seine Opfergabe in Feinmehl bestehen; dieses übergieße er mit Öl und thue Weihrauch darauf.
Willst du aber im Ofen Gebackenes als Speisopfergabe darbringen, so seien es ungesäuerte Kuchen von Feinmehl, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen.
Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muß es aus ungesäuertem, mit Öl angemachtem Feinmehl bereitet sein;
Soll aber deine Opfergabe in einem Pfannen-Speisopfer bestehen, so soll es aus Feinmehl mit Öl bereitet werden.
Willst du aber Jahwe ein Speisopfer von Erstlingsfrüchten darbringen, so mußt du am Feuer geröstete Ähren oder zerriebene Körner von der frischen Frucht als dein Frühfrucht-Speisopfer darbringen.
Ist aber seine Opfergabe ein Heilsopfer, und er will sie von den Rindern darbringen, so muß es ein fehlloses männliches oder weibliches Tier sein, welches er vor Jahwe bringt.
Ist aber die Opfergabe, die er zu einem Heilsopfer für Jahwe bestimmt hat, dem Kleinvieh entnommen, so soll es ein fehlloses männliches oder weibliches Tier sein, welches er darbringt.
Will er ein Lamm als Opfergabe darbringen, so bringe er sie vor Jahwe,
Besteht aber sein Opfer in einer Ziege, so bringe er es vor Jahwe,
Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn sich jemand unvorsätzlich gegen irgend eines der Verbote Jahwes vergeht, so daß er irgend etwas Verbotenes thut:
Wenn sich der gesalbte Priester vergeht, und so Schuld auf das Volk kommt, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, Jahwe einen fehllosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.
so, wie es vom Heilsopfer-Stier abgehoben wird. Und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehn lassen.
so soll man den ganzen Farren hinaus vor das Lager schaffen an eine reine Stätte - an den Ort, wo man die Asche hinschüttet, - und ihn auf Holzscheiten verbrennen; an dem Orte, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden.
Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel unvorsätzlich vergeht, ohne daß sich das Volk dessen bewußt wird, und sie irgend eines der Verbote Jahwes übertreten und so in Schuld geraten,
so soll das Volk, wenn das Vergehen kund geworden ist, dessen sie sich schuldig gemacht haben, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen. Und zwar sollen sie ihn vor das Offenbarungszelt bringen;
Und mit dem Farren soll er verfahren, wie er mit dem eigenen Sündopfer-Farren verfuhr - so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn ihnen so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihnen vergeben werden.
Wenn sich ein Fürst vergeht und unvorsätzlich irgend eines der Verbote Jahwes, seines Gottes, übertritt und so in Schuld gerät,
und das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm kundgegeben worden ist, so soll er einen fehllosen Ziegenbock als Opfergabe bringen,
Das gesamte Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, wie das Fett des Heilsopfers. Wenn ihm so der Priester Sühne wegen seines Vergehens geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.
Wenn aber einer aus dem gemeinen Volke sich unvorsätzlich vergeht, indem er irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät,
und ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, kundgegeben worden ist, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein fehlloses Ziegenweibchen als Opfergabe bringen,
Das gesamte Fett aber soll er hinwegnehmen, wie das Fett vom Heilsopfer weggenommen wurde, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.
Falls aber die Opfergabe, die er als Sündopfer bringt, in einem Schaflamm besteht, so muß es ein weibliches fehlloses Tier sein, das er bringt.
Das gesamte Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett des Schaflamms beim Heilsopfer weggenommen zu werden pflegt, und der Priester soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hatte, wird ihm vergeben werden.
Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun den Thäter gesehen oder sonst in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen, -
so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät, bekennen, wessen er sich schuldig gemacht hat.
Wenn er aber zur Beschaffung eines Schafs zu arm ist, so soll er Jahwe als Buße für sein Vergehen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.
Die andere aber soll er zum Brandopfer herrichten, so, wie es sich gebührt. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden.
Wenn er aber zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier junger Tauben zu arm ist, so soll er als Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer bringen, doch ohne Öl darauf zu schütten oder Weihrauch darauf zu thun, denn es ist ein Sündopfer.
Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgend einem jener Anlässe schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. Es soll aber wie das Speisopfer dem Priester gehören. Vorschriften in betreff der Schuldopfer. (Fortsetzung)
Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an dem vergreift, was Jahwe geheiligt ist, so soll er Jahwe als Buße einen fehllosen Widder aus seiner Klienvieh-Herde, der nach deiner Schätzung einen Wert von mindestens zwei Sekeln heiligen Gewichts hat, zum Schuldopfer bringen.
Und was er sich von dem Geheiligten widerrechtlich angeeignet hat, soll er zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Er soll es dem Priester übergeben, und der Priester soll ihm durch den Schuldopfer-Widder Sühne schaffen; so wird ihm vergeben werden.
Und wenn sich jemand vergeht und unbewußt irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät und Verschuldung auf sich geladen hat,
so soll er einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen, und der Priester soll ihm Sühne schaffen wegen des Vergehens, das er unbewußt begangen hat; so wird ihm vergeben werden.
wenn er sich so vergeht und in Schuld gerät, so soll er dasjenige, was er geraubt oder erpreßt hat, oder was ihm anvertraut worden war, oder das Verlorene, das er gefunden,
Und der Priester soll ihm Sühne schaffen vor Jahwe; so wird ihm vergeben werden - jedwede Handlung, durch die sich einer verschulden kann.
Jeder, der das Fleisch von ihm berührt ist dem Heiligtume verfallen; und wenn etwas von seinem Blut ans Kleid spritzt, so mußt du das von ihm bespritzte an heiliger Stätte waschen.
Irdenes Gefäß, in dem es gekocht wurde, muß zerbrochen werden; wurde es aber in einem kupfernen Gefäße gekocht, so muß dieses gescheuert und gehörig ausgespült werden.
Wie vom Sündopfer, so gilt ganz gleich auch vom Schuldopfer: Dem Priester, der die Sühnegebräuche damit vollzieht, dem soll es gehören!
Wenn es einer als Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer ungesäuerte, mit ÖI angemachte Kuchen und ungesäuerte Fladen, die mit Öl bestrichen sind, und eingerührtes Feinmehl - mit Öl angemachte Kuchen darbringen.
Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde oder ist es eine freiwillige Leistung, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer dargebracht wird; doch mag, was davon übrig geblieben ist, am folgenden Tage gegessen werden.
Sollte aber auch am dritten Tage noch von dem Heilsopfer-Fleische gegessen werden, so wird dies den, der es dargebracht hat, nicht wohlgefällig machen; es wird ihm nicht angerechnet werden, sondern als Verdorbenes gelten, und derjenige, der davon ißt, wird Verschuldung auf sich laden.
Auch solches Fleisch, welches mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist zu verbrennen. Was aber das Fleisch überhaupt anlangt, so darf jeder, der rein ist, Fleisch essen.
Sodann legte er ihm den Leibrock an, umgürtete ihn mit dem Gürtel, bekleidete ihn mit dem Obergewand und legte ihm das Schulterkleid an; sodann band er ihm die Binde des Schulterkleids um und befestigte es so an ihm.
Sodann nahm Mose das Salböl, salbte die Wohnung und alles, was sich in ihr befand, und weihte es so.
Auch sprengte er davon auf den Altar, siebenmal, und salbte den Altar samt allen seinen Geräten, sowie das Becken samt seinem Gestelle, um sie so zu weihen.
Sodann goß Mose einen Teil des Salböls auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn so zu weihen.
Dann schlachtete ihn Mose, nahm das Blut, strich es mit dem Finger ringsum an die Hörner des Altars und entsündigte so den Altar; das übrige Blut aber goß er am Altar auf den Boden. So weihte er den Altar, indem er die Sühnehandlungen an ihm vollzog.
Sodann nahm Mose einen Teil des Salböls und des Blutes, das sich auf dem Altar befand, und sprengte es auf Aaron und seine Kleider, sowie auf seine Söhne und ihre Kleider, und weihte so Aaron und seine Kleider, sowie seine Söhne und ihre Kleider.
Wie er heute gethan hat, so hat Jahwe weiter zu tun geboten, um euch Sühne zu schaffen.
Sieben Tage hindurch müßt ihr Tag und Nacht vor der Thüre des Offenbarungszeltes bleiben und die Anordnungen Jahwes befolgen; sonst müßtet ihr sterben - so ist mir's geboten!
so legten sie diese Fettstücke auf die Bruststücke, und er ließ die Fettstücke auf dem Altar in Rauch aufgehn.
Sodann erhob Aaron seine Hände nach dem Volke zu und segnete sie; und nachdem er so das Sündopfer, das Brandopfer und das Heilsopfer befolgt hatte, stieg er herab.
Nadab aber und Abihu, die Söhne Aarons, nahmen ihre Kohlenpfannen, thaten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten so ein ungehöriges Feueropfer, das er ihnen nicht geboten hatte, vor Jahwe.
Da ging Feuer aus von Jahwe und verzehrte sie, so daß sie dort vor Jahwe starben.
Darum sollt ihr es an heiliger Stätte essen, denn es ist die Gebühr, die dir und deinen Söhnen von den Feueropfern zufällt - so ist mir's geboten!
Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein.
Wenn aber eines von ihnen in irgend ein irdenes Gefäß hineinfällt, so wird alles, was darin ist, unrein, und ihr müßt es zerbrechen.
Und wenn eines ihrer Äser auf irgend welche Sämereien fällt, die ausgesäet werden, so bleiben diese rein.
Wird aber Wasser an die Sämereien gebracht, und es fällt dann eines ihrer Äser darauf, so haben sie euch als unrein zu gelten.
Und wenn eines von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen, so wird derjenige, der sein Aas berührt, unrein bis zum Abend.
Macht euch nicht selbst abscheulich durch irgend welche kriechenden Tiere und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr unrein durch sie werdet.
Denn ich bin Jahwe, euer Gott; so erweist euch denn heilig und seid heilig, denn ich bin heilig! Und verunreinigt euch nicht selbst durch irgend welche kleinen Tiere, von denen es auf Erden wimmelt.
Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Wenn ein Weib niederkommt und einen Knaben gebiert, so bleibt sie sieben Tage unrein; ebenso lange, als ihre Unreinigkeit infolge des Monatsflusses währt, ist sie unrein.
Gebiert sie aber ein Mädchen, so bleibt sie auf zwei Wochen unrein, wie bei ihrer monatlichen Unreinigkeit, und 66 Tage muß sie im Reinigungsblute bleiben.
Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung um ist - mag es sich nun um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, so soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.
Der soll sie vor Jahwe darbringen und ihr Sühne verschaffen, so wird sie rein werden von ihrem Blutflusse. Das sind die Bestimmungen in betreff der Kindbetterinnen, mag es sich nun um einen Knaben oder um ein Mädchen handeln.
Wenn sie aber zur Beschaffung eines Schafes zu arm ist, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer, und der Priester schaffe ihr Sühne, so wird sie rein werden.
Wenn sich auf der Haut jemandes ein Grind oder Ausschlag oder heller Fleck zeigt, und sich so eine aussätzige Stelle bildet, so ist er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, der Priester, zu bringen.
Wenn nun der Priester die betroffene Stelle auf der Haut besieht und findet, daß die Haare an der betroffenen Stelle weiß geworden sind, und daß die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es wirklicher Aussatz; sobald das der Priester sieht, muß er ihn für unrein erklären.
Findet sich aber ein weißer Fleck an seiner Haut, der nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den damit behafteten sieben Tage absperren.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht und findet, daß sich die betroffene Stelle in ihrem Aussehen gleich geblieben ist, indem das Übel nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage absperren.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tag abermals besieht und findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist, und das Übel auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, so wird er rein sein.
und der Priester wahrnimmt, daß der Ausschlag auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist Aussatz.
Wenn sich eine aussätzige Stelle an einem Menschen zeigt, so soll man ihn zum Priester bringen.
so erweist sich das Übel an seiner Haut als ein veralteter Aussatz, und der Priester erkläre ihn für unrein, ohne ihn erst abzusperren, denn er ist unrein.
Wenn aber der Aussatz durchweg auf der Haut ausbricht, so daß der Aussatz die ganze Haut des betroffenen vom Kopfe bis zu den Füßen bedeckt, wohin auch nur der Priester blicken mag,
und der Priester wahrnimmt, daß der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, so erkläre er den betroffenen für rein: er ist ganz und gar rein geworden und ist somit rein.
und wenn der Priester das wilde Fleisch erblickt, so erkläre er ihn für unrein; denn das wilde Fleisch ist unrein: es ist Aussatz.
Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder verschwindet, und er wird weiß, so soll er sich zum Priester begeben.
Wenn ihn dann der Priester besieht und findet, daß die betroffene Stelle weiß geworden ist, so erkläre der Priester den betroffenen für rein; denn er ist rein.
dann aber an der Stelle des Geschwürs ein weißer Grind entsteht oder ein weiß-rötlicher Fleck, so zeige er sich dem Priester.
Wenn dann der Priester wahrnimmt, daß er niedriger aussieht, als die Haut, und daß die Haare daran weiß geworden sind, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung des Flecks findet, daß sich keine weißen Haare an ihm befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so soll ihn der Priester sieben Tage lang absperren.
Wenn dann der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, so erkläre ihn der Priester für unrein; die Stelle ist vom Aussatze betroffen.
Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter um sich zu greifen, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester erkläre ihn für rein.
und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare an dem hellen Flecke weiß geworden sind, und daß er tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es der Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist, und der Priester erkläre ihn für unrein; es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß sich an dem hellen Flecke keine weißen Haare befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so sperre ihn der Priester sieben Tage lang ab.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht, so muß ihn der Priester, wenn der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, für unrein erklären - es ist wirklicher Aussatz.
Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter auf der Haut um sich zu greifen, und ist er blässer geworden, so ist es der Grind der Brandwunde, und der Priester mag ihn für rein erklären, denn es ist nur die Narbe der Brandwunde.
und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tiefer liegend erscheint, als die Haut, und daß sich dünne, goldgelbe Haare daran befinden, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist der bösartige Grind - der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der von dem bösen Grind betroffenen Stelle findet, daß sie zwar nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, daß sich aber keine schwarzen Haare an ihr befinden, so soll der Priester den vom bösen Grinde betroffenen sieben Tage lang absperren.
so soll er sich bescheren - nur den bösen Grind soll er nicht bescheren -; dann soll der Priester den mit dem bösen Grinde behafteten abermals sieben Tage absperren.
Wenn nun der Priester den bösen Grind am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er wasche seine Kleider, so wird er rein sein.
und der Priester besieht ihn und findet, daß der böse Grind weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst nach dem goldgelben Haar zu suchen - er ist unrein.
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