'Soll' in der Bibel
- 1.1 Mose 2:23-1 Mose 48:16
- 2.1 Mose 48:19-2 Mose 22:11
- 3.2 Mose 22:12-3 Mose 1:9
- 4.3 Mose 1:11-3 Mose 7:8
- 5.3 Mose 7:9-3 Mose 14:30
- 6.3 Mose 14:31-3 Mose 21:10
- 7.3 Mose 21:11-3 Mose 27:6
- 8.3 Mose 27:7-4 Mose 14:27
- 9.4 Mose 14:30-4 Mose 35:25
- 10.4 Mose 35:27-5 Mose 27:18
- 11.5 Mose 27:19-1 Samuel 15:33
- 12.1 Samuel 16:2-1 Könige 18:31
- 13.1 Könige 19:17-Esra 7:26
- 14.Esra 10:3-Psalmen 93:1
- 15.Psalmen 96:10-Jesaja 29:4
- 16.Jesaja 29:5-Jeremia 7:34
- 17.Jeremia 8:13-Jeremia 44:28
- 18.Jeremia 44:29-Hesekiel 21:32
- 19.Hesekiel 23:25-Hesekiel 46:9
- 20.Hesekiel 46:10-Hosea 14:6
- 21.Hosea 14:7-Sacharja 8:3
- 22.Sacharja 8:5-Lukas 2:23
- 23.Lukas 3:5-Römer 9:12
- 24.Römer 9:26-1 Petrus 3:3
- 25.1 Petrus 3:10-Offenbarung 22:17
Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll des Priesters sein, der es opfert.
Und alles Speisopfer, das mit Öl gemenget oder trocken ist, soll aller Aarons Kinder sein, eines wie des andern.
Wenn es einer als Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer ungesäuerte, mit ÖI angemachte Kuchen und ungesäuerte Fladen, die mit Öl bestrichen sind, und eingerührtes Feinmehl - mit Öl angemachte Kuchen darbringen.
Nebst Kuchen von gesäuertem Brote soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Heils-Dankopfer besteht.
Und soll einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern; und soll des Priesters sein, der das Blut des Dankopfers sprenget.
Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.
Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soll man's doch essen.
Aber was von geopfertem Fleisch überbleibet am dritten Tag, soll mit Feuer verbrannt werden.
Und das Fleisch, das etwas Unreines anrühret, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll des Fleisches essen.
Derjenige aber, der Fleisch von dem Jahwe dargebrachten Heilsopfer ißt, während er mit Unreinigkeit behaftet ist, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Denn wer das Fett isset vom Vieh, das dem HERRN zum Opfer gegeben ist, dieselbe SeeLE soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
Welche SeeLE würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll auch mitbringen, was zum Dankopfer dem HERRN gehöret.
Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett an der Brust soll er bringen samt der Brust, daß sie eine Webe werden vor dem HERRN.
Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
Und sieben Tage lang dürft ihr nicht von der Thüre des Offenbarungszeltes hinweggehen, bis zu dem Tage, wo die zu eurer Einsetzung bestimmte Zeit um ist; denn sieben Tage hindurch soll er euch die Hand füllen.
Denn die Hebeschulter und die Webebrust soll man zu den Opfern des Fetts bringen, daß sie zum Webeopfer gewebt werden vor dem HERRN; darum ist's dein und deiner Kinder zum ewigen Recht, wie der HERR geboten hat.
Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäuet nicht; darum soll es euch unrein sein.
Alles aber, was nicht Floßfedern und Schuppen hat im Meer und Bächen, unter allem, das sich reget in Wassern, und allem, was lebet im Wasser, soll euch eine Scheu sein,
Alles auch, was sich reget unter den Vögeln und gehet auf vier Füßen, das soll euch eine Scheu sein.
Alles aber, was sonst vier Füße hat unter den Vögeln, soll euch eine Scheu sein,
Und wer dieser Aas eines tragen wird, der soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.
Darum alles Tier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein; wer es anrühret, wird unrein sein.
Und alles, was auf Tappen gehet unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrühret, wird unrein sein bis auf den Abend.
Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.
Und alles, worauf ein solch tot Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzern Gefäß, oder Kleider, oder Fell, oder Sack; und alles Geräte, damit man etwas schaffet, soll man ins Wasser tun, und ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.
Und alles, worauf ein solch Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein, und soll euch unrein sein.
Wer von solchem Aas isset, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man soll's nicht essen.
Und alles, was auf dem Bauch kreucht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen gehet, unter allem, das auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein.
daß ihr unterscheiden könntet, was unrein und rein ist, und welches Tier man essen und welches man nicht essen soll.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet.
Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jährig Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.
Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.
Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffähret, oder schäbicht oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu seiner Söhne einem unter den Priestern.
Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches siehet, daß die Haare in Weiß verwandelt sind, und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.
Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut seines Fleisches, und doch das Ansehen nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches, und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester denselben verschließen sieben Tage
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht und findet, daß sich die betroffene Stelle in ihrem Aussehen gleich geblieben ist, indem das Übel nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage absperren.
so soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten Tage besiehet und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
wenn denn da der Priester siehet, daß der Grind weiter gefressen hat in der Haut, soll er ihn unrein urteilen, denn es ist gewiß Aussatz.
Wenn ein Mal des Aussatzes am Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.
wenn dann der Priester besiehet und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
Und wenn der Priester das rohe Fleisch besiehet, soll er ihn unrein urteilen; denn er ist unrein, und es ist gewiß Aussatz.
Verkehret sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.
Und wenn der Priester besiehet und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen, denn er ist rein.
danach an demselben Ort etwas weiß auffähret oder rötlich Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse worden.
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind, und ist nicht tiefer denn die andere Haut, und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
Frißt es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.
Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.
und der Priester ihn besiehet und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist gewiß Aussatz aus dem Brandmal worden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt, und nicht tiefer ist denn die andere Haut, und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen.
Und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weiter gefressen an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
Ist's aber gestanden an dem Brandmal und nicht weiter gefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist eine Narbe des Brandmals.
und der Priester das Mal besiehet und findet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut, und das Haar daselbst gülden und dünne, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist aussätziger Grind des Haupts oder des Barts.
Siehet aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht falb ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
soll er sich bescheren, doch daß er den Grind nicht beschere. Und soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen.
Und wenn er ihn am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat in der Haut, und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, denn er ist rein.
und der Priester besiehet und findet, daß der Grind also weiter gefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare gülden sind; denn er ist unrein.
Ist aber vor Augen der Grind still gestanden, und falb Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.
Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weiß oder rötlich Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder Kahlkopf, daß es siehet, wie sonst der Aussatz an der Haut,
so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.
Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllet und soll allerdinge unrein genannt werden:
Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, alleine wohnen, und seine Wohnung soll außer dem Lager sein.
und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.
Und wenn er das Mal siehet, soll er's einschließen sieben Tage.
Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen.
so soll er gebieten, daß man's wasche, darin das Mal ist; und soll es einschließen andere sieben Tage.
Wenn aber der Priester siehet, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Werft oder vom Eintracht.
Das Kleid aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk, das gewaschen ist und das Mal von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal waschen, so ist s rein.
Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen,
und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil worden ist;
und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zween lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und rosinfarbene WolLE und Ysop.
Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen Gefäß am fließenden Wasser.
Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, rosinfarbener WolLE und Ysop und in des geschlachteten Vogels Blut tunken am fließenden Wasser
Sodann soll er den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, siebenmaI besprengen und ihn so reinigen; den lebendigen Vogel aber lasse er ins freie Feld fliegen.
Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alLE seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben.
Und am siebenten Tage soll er alLE seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Barte, an den Augenbrauen, daß alLE Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und ein Log Öls.
Da soll der Priester denselben Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN vor der Tür der Hütte des Stifts.
Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben;
Und zwar soll man das Lamm da schlachten, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es.
Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes.
Danach soll er des Öls aus dem Log nehmen und in seine (des Priesters) linke Hand gießen,
Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf den großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN.
Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll danach das Brandopfer schlachten
und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein.
Und zwar soll er sie am achten Tage, nachdem er rein geworden, zum Priester bringen, an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe;
Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN;
Des übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN,
Sodann soll er die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, die er zu leisten vermochte, herrichten,
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- 2.1 Mose 48:19-2 Mose 22:11
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- 4.3 Mose 1:11-3 Mose 7:8
- 5.3 Mose 7:9-3 Mose 14:30
- 6.3 Mose 14:31-3 Mose 21:10
- 7.3 Mose 21:11-3 Mose 27:6
- 8.3 Mose 27:7-4 Mose 14:27
- 9.4 Mose 14:30-4 Mose 35:25
- 10.4 Mose 35:27-5 Mose 27:18
- 11.5 Mose 27:19-1 Samuel 15:33
- 12.1 Samuel 16:2-1 Könige 18:31
- 13.1 Könige 19:17-Esra 7:26
- 14.Esra 10:3-Psalmen 93:1
- 15.Psalmen 96:10-Jesaja 29:4
- 16.Jesaja 29:5-Jeremia 7:34
- 17.Jeremia 8:13-Jeremia 44:28
- 18.Jeremia 44:29-Hesekiel 21:32
- 19.Hesekiel 23:25-Hesekiel 46:9
- 20.Hesekiel 46:10-Hosea 14:6
- 21.Hosea 14:7-Sacharja 8:3
- 22.Sacharja 8:5-Lukas 2:23
- 23.Lukas 3:5-Römer 9:12
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