'Soll' in der Bibel
- 1.1 Mose 2:23-1 Mose 48:16
- 2.1 Mose 48:19-2 Mose 22:11
- 3.2 Mose 22:12-3 Mose 1:9
- 4.3 Mose 1:11-3 Mose 7:8
- 5.3 Mose 7:9-3 Mose 14:30
- 6.3 Mose 14:31-3 Mose 21:10
- 7.3 Mose 21:11-3 Mose 27:6
- 8.3 Mose 27:7-4 Mose 14:27
- 9.4 Mose 14:30-4 Mose 35:25
- 10.4 Mose 35:27-5 Mose 27:18
- 11.5 Mose 27:19-1 Samuel 15:33
- 12.1 Samuel 16:2-1 Könige 18:31
- 13.1 Könige 19:17-Esra 7:26
- 14.Esra 10:3-Psalmen 93:1
- 15.Psalmen 96:10-Jesaja 29:4
- 16.Jesaja 29:5-Jeremia 7:34
- 17.Jeremia 8:13-Jeremia 44:28
- 18.Jeremia 44:29-Hesekiel 21:32
- 19.Hesekiel 23:25-Hesekiel 46:9
- 20.Hesekiel 46:10-Hosea 14:6
- 21.Hosea 14:7-Sacharja 8:3
- 22.Sacharja 8:5-Lukas 2:23
- 23.Lukas 3:5-Römer 9:12
- 24.Römer 9:26-1 Petrus 3:3
- 25.1 Petrus 3:10-Offenbarung 22:17
Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel.
Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.
Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.
Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen.
Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben.
Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der Priester schätzet, so soll's bleiben.
So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.
Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten.
Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.
Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;
Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.
Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen,
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein.
so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei.
Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.
AlLE Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein Sekel aber macht zwanzig Gera.
Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebühret, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HERRN.
Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach seiner Würde und drüber geben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seiner Würde.
Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN.
Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber geben.
Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein.
Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.
Und von jedem Stamme soll euch je einer, und zwar das Oberhaupt der zum Stamme gehörenden Familien, zugesellt sein.
Und wenn man reisen soll, so sollen die Leviten die Wohnung abnehmen. Wenn aber das Heer zu lagern ist, sollen sie die Wohnung aufschlagen. Und wo ein Fremder sich dazu machet, der soll sterben.
Gegen Morgen soll sich lagern Juda mit seinem Panier und Heer; ihr Hauptmann Nahesson, der Sohn Amminadabs;
Neben ihm soll sich lagern der Stamm Isaschar; ihr Hauptmann Nethaneel, der Sohn Zuars;
Gegen Mittag soll liegen das Gezelt und Panier Rubens mit ihrem Heer; ihr Hauptmann Elizur, der Sohn Sedeurs;
Neben ihm soll sich lagern der Stamm Simeon; ihr Hauptmann Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais;
Danach soll die Hütte des Stifts ziehen mit dem Lager der Leviten mitten unter den Lagern; und wie sie sich lagern, so sollen sie auch ziehen, ein jeglicher an seinem Ort; unter seinem Panier.
Gegen Abend soll liegen das Gezelt und Panier Ephraims mit ihrem Heer; ihr Hauptmann soll sein Elisama, der Sohn Ammihuds;
Neben ihm soll sich lagern der Stamm Manasse; ihr Hauptmann Gamliel, der Sohn Pedäzurs;
Gegen Mitternacht soll liegen das Gezelt und Panier Dans mit ihrem Heer; ihr Hauptmann Ahieser der Sohn Ammi-Saddais;
Neben ihm soll sich lagern der Stamm Asser; ihr Hauptmann Pagel, der Sohn Ochrans;
Aaron aber und seine Söhne sollst du setzen, daß sie ihres Priestertums warten. Wo ein Fremder sich herzutut, der soll sterben.
Aber der Oberste über alle Obersten der Leviten soll Eleazar sein, Aarons Sohn, des Priesters, über die, so verordnet sind, zu warten der Hut des Heiligtums.
Und ihr Amt soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und Füße der Wohnung und alles seines Gerätes und seines Dienstes,
Aber vor der Wohnung und vor der Hütte des Stifts gegen Morgen sollen sich lagern Mose und Aaron und seine Söhne, daß sie des Heiligtums warten und der Kinder Israel. Wenn sich ein Fremder herzutut, der soll sterben,
Das soll aber das Amt der Kinder Kahath in der Hütte des Stifts sein, das das Allerheiligste ist:
Wenn das Heer aufbricht, so soll Aaron und seine Söhne hineingehen und den Vorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses drein winden;
und über den Schautisch auch eine gelbe Decke breiten und dazu legen die Schüsseln, Löffel, Schalen und Kannen, aus und ein zu gießen. Und das tägliche Brot soll dabei liegen.
Und Eleazar, Aarons, des Priesters, Sohn soll das Amt haben, daß er ordne das Öl zum Licht und die Spezerei zum Räuchwerk und das tägliche Speisopfer und das Salböl; daß er beschicke die ganze Wohnung und alles, was drinnen ist, im Heiligtum und seinem Geräte.
Das soll aber des Geschlechts der Gersoniter Amt sein, daß sie schaffen und tragen:
Nach dem Wort Aarons und seiner Söhne soll alles Amt der Kinder Gerson gehen, alles, was sie tragen und schaffen sollen; und ihr sollt zusehen, daß sie aller ihrer Last warten.
Das soll das Amt des Geschlechts der Kinder der Gersoniter sein in der Hütte des Stifts; und ihre Hut soll unter der Hand Ithamars sein, des Sohns Aarons, des Priesters.
Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man's dem HERRN geben für den Priester über den Widder der Versöhnung, damit er versöhnet wird.
Desgleichen soll alle Hebe von allem das die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.
Und wer etwas heiliget, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein:
so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, den Zehnten Epha Gerstenmehls, und soll kein Öl drauf gießen, noch Weihrauch drauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rüget.
Da soll sie der Priester herzuführen und vor den HERRN stellen,
und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen. Und der Priestersoll in seiner Hand bitter verflucht Wasser haben;
und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann dich beschlafen, und hast dich nicht von deinem Manne verlaufen, daß du dich verunreiniget hast, so sollen dir diese bitteren verfluchten Wasser nicht schaden.
so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluche und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse!
So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!
Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen;
und soll dem Weibe von dem bittern verfluchten Wasser zu trinken geben. Und wenn das verfluchte bittere Wasser in sie gegangen ist,
soll der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich:
soll er eine Handvoll des Speisopfers nehmen zu ihrem Rügeopfer und auf dem Altar anzünden und danach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.
Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.
der soll sich Weins und starken Getränks enthalten, Weinessig oder starken Getränks Essig soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen,
solange solch sein Gelübde währet; auch soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, weder Weinkern noch Hülsen.
Solange die Zeit solches seines Gelübdes währet, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis daß die Zeit aus sei, die er dem HERRN gelobet hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen.
Die ganze Zeit über, die er dem HERRN gelobet hat, soll er zu keinem Toten gehen.
Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt.
Und die ganze Zeit über seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein.
Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreiniget; darum soll er sein Haupt bescheren am Tage seiner Reinigung, das ist, am siebenten Tage.
Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben bringen, oder zwo junge Tauben, zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, daß er sich an einem Toten versündiget hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen,
daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jährig Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreiniget ist.
Dies ist das Gesetz des Verlobten: Wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jährig Lamm ohne Wandel zum Brandopfer und ein jährig Schaf ohne Wandel zum Sündopfer und einen Widder ohne Wandel zum Dankopfer
Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.
Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen.
Und soll dem Verlobten das Haupt seines Gelübdes bescheren vor der Tür der Hütte des Stifts; und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.
Und soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Verlobten auf seine Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat,
und soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Danach mag der Verlobte Wein trinken.
Das ist das Gesetz des Verlobten, der sein Opfer dem HERRN gelobet, von wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobet hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.
Und Aaron soll die Leviten vor dem HERRN weben von den Kindern Israel, auf daß sie dienen mögen an dem Amt des HERRN.
Und die Leviten sollen ihre Hände aufs Haupt der Farren legen; und einer soll zum Sündopfer, der andere zum Brandopfer dem HERRN gemacht werden, die Leviten zu versöhnen.
Dies ist's, was in betreff der Leviten gelten soll: von fünfundzwanzig Jahren an und darüber soll er eintreten, um bei der Besorgung des OffenbarungszeItes Dienst zu thun;
aber von fünfzig Jahren an soll er der Dienstpflicht ledig sein und braucht nicht mehr zu dienen.
Er mag seinen Brüdern im Offenbarungszelte bei der Besorgung der Geschäfte zur Hand gehen, aber Dienst soll er nicht thun. So sollst du mit den Leviten verfahren hinsichtlich ihrer Amtsgeschäfte.
Sage den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand unrein über einem Toten, oder ferne von euch über Feld ist, oder unter euren Freunden, der soll dennoch dem HERRN Passah halten;
aber doch im andern Monden, am vierzehnten Tage zwischen Abends, und soll es neben ungesäuertem Brot und Salsen essen.
Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen.
Und wenn ein Fremdling bei euch wohnet, der soll auch dem HERRN Passah halten und soll's halten nach der Satzung und Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.
Mache dir zwo Trommeten von dichtem Silber, daß du ihrer brauchest, die Gemeine zu berufen, und wenn das Heer aufbrechen soll.
Wenn man mit beiden schlecht bläset, soll sich zu dir versammeln die ganze Gemeine vor die Tür der Hütte des Stifts.
Und wenn ihr zum zweiten MaIe Lärm blasen werdet, so haben die Lager, die nach Süden zu lagern, aufzubrechen; Lärm soll man blasen, wenn sie aufbrechen sollen.
Es sollen aber solch Blasen mit den Trommeten die Söhne Aarons, die Priester, tun; und soll euer Recht sein ewiglich bei euren Nachkommen.
Woher soll ich Fleisch nehmen, daß ich all diesem Volk gebe? Sie weinen vor mir und sprechen: Gib uns Fleisch, daß wir essen!
Soll man Schafe und Rinder schlachten, daß ihnen genug sei? Oder werden sich alle Fische des Meeres herzu versammeln, daß ihnen genug sei?
Da sprach Jahwe zu Mose: Wenn ihr Vater ihr ins Gesicht gespieen hätte, würde sie sich da nicht sieben Tage lang schämen müssen? Sieben Tage soll sie außerhalb des Lagers abgesperrt bleiben; nachher mag sie wieder aufgenommen werden.
Und Jahwe sprach zu Mose: wie lange soll es währen, daß mich dieses Volk verhöhnt, und daß sie mir nicht Glauben schenken trotz aller der Zeichen, die ich unter ihnen gewirkt habe?
Aber so wahr als ich lebe, so soll alle Welt der HERRLIchkeit des HERRN voll werden.
deren soll keiner das Land sehen, das ich ihren Vätern geschworen habe; auch keiner soll es sehen; der mich verlästert hat.
Aber meinen Knecht Kaleb, darum daß ein anderer Geist mit ihm ist und hat mir treulich nachgefolget, den will ich in das Land bringen, darein er kommen ist, und sein Same soll es einnehmen,
Wie lange soll es währen, daß diese böse Gemeinde wider mich murrt? Das Murren der Israeliten, das sie wider mich erhoben, habe ich gehört!
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- 1.1 Mose 2:23-1 Mose 48:16
- 2.1 Mose 48:19-2 Mose 22:11
- 3.2 Mose 22:12-3 Mose 1:9
- 4.3 Mose 1:11-3 Mose 7:8
- 5.3 Mose 7:9-3 Mose 14:30
- 6.3 Mose 14:31-3 Mose 21:10
- 7.3 Mose 21:11-3 Mose 27:6
- 8.3 Mose 27:7-4 Mose 14:27
- 9.4 Mose 14:30-4 Mose 35:25
- 10.4 Mose 35:27-5 Mose 27:18
- 11.5 Mose 27:19-1 Samuel 15:33
- 12.1 Samuel 16:2-1 Könige 18:31
- 13.1 Könige 19:17-Esra 7:26
- 14.Esra 10:3-Psalmen 93:1
- 15.Psalmen 96:10-Jesaja 29:4
- 16.Jesaja 29:5-Jeremia 7:34
- 17.Jeremia 8:13-Jeremia 44:28
- 18.Jeremia 44:29-Hesekiel 21:32
- 19.Hesekiel 23:25-Hesekiel 46:9
- 20.Hesekiel 46:10-Hosea 14:6
- 21.Hosea 14:7-Sacharja 8:3
- 22.Sacharja 8:5-Lukas 2:23
- 23.Lukas 3:5-Römer 9:12
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- 25.1 Petrus 3:10-Offenbarung 22:17
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