'Als' in der Bibel
- 1.1 Mose 1:7-1 Mose 25:26
- 2.1 Mose 25:27-1 Mose 42:19
- 3.1 Mose 42:27-2 Mose 20:18
- 4.2 Mose 21:7-3 Mose 7:34
- 5.3 Mose 7:36-3 Mose 26:35
- 6.3 Mose 27:9-4 Mose 24:21
- 7.4 Mose 25:7-5 Mose 11:23
- 8.5 Mose 12:17-Josua 15:18
- 9.Josua 17:13-Richter 19:9
- 10.Richter 19:11-1 Samuel 14:26
- 11.1 Samuel 14:33-2 Samuel 1:7
- 12.2 Samuel 1:23-2 Samuel 20:5
- 13.2 Samuel 20:6-1 Könige 14:22
- 14.1 Könige 15:13-2 Könige 7:18
- 15.2 Könige 8:5-1 Chronik 6:32
- 16.1 Chronik 8:6-2 Chronik 19:11
- 17.2 Chronik 20:2-Nehemia 4:12
- 18.Nehemia 4:15-Hiob 29:25
- 19.Hiob 30:1-Psalmen 124:2
- 20.Psalmen 124:3-Prediger 9:6
- 21.Prediger 9:13-Jeremia 13:13
- 22.Jeremia 14:1-Hesekiel 8:11
- 23.Hesekiel 8:15-Daniel 5:10
- 24.Daniel 5:13-Sacharja 1:21
- 25.Sacharja 2:2-Matthäus 26:21
- 26.Matthäus 26:26-Lukas 15:7
- 27.Lukas 16:8-Apostelgeschichte 7:60
- 28.Apostelgeschichte 8:18-Römer 15:8
- 29.Römer 15:18-Philipper 4:16
- 30.Philipper 4:18-Judas 1:7
- 31.Judas 1:9-Offenbarung 18:7
den ihnen Jahwe an dem Tag, an welchem er sie salbte, als eine Gabe seitens der Israeliten überwies, als eine Gebühr, die diesen alle Zeit obliegen sollte von Geschlecht zu Geschlecht.
welche Jahwe Mose anbefahl auf dem Berge Sinai, als er die Israeliten anwies, Jahwe ihre Opfergaben darzubringen, in der Steppe am Sinai.
Die Eingeweide aber und die Beine wusch er mit Wasser; sodann ließ Mose den ganzen Widder auf dem Altar in Rauch aufgehn als ein Brandopfer lieblichen Geruchs, als eine Jahwe dargebrachte Feuerspeise, wie Jahwe Mose befohlen hatte.
Dann gab er alles miteinander Aaron und seinen Söhnen in die Hände und webte es als Webe vor Jahwe.
Hierauf nahm es ihnen Mose aus den Händen und ließ es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehn als ein Einsetzungs- Opfer lieblichen Geruchs, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
Sodann nahm Mose die Brust von dem Einsetzungs-Widder und webte sie als Webe vor Jahwe; sie fiel Mose als Anteil zu, wie Jahwe Mose befohlen hatte.
Sodann brachte er die Opfergabe des Volkes dar: Er nahm den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt war, schlachtete ihn und brachte ihn als Sündopfer, wie zuvor.
Hierauf schlachtete er das Rind und den Widder als Heilsopfer für das Volk; die Söhne Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es ringsum an den Altar.
Die Bruststücke aber und die rechte Keule webte Aaron als Webe vor Jahwe, wie Mose befohlen hatte.
Hierauf gingen Mose und Aaron hinein ins Offenbarungszelt; und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit Jahwes dem ganzen Volk,
und es ging Feuer aus von Jahwe und verzehrte das Brandopfer und die Fettstücke auf dem Altar. Als alles Volk dies wahrnahm, da jubelten sie und fielen auf ihr Antlitz.
Die Webebrust aber und die Hebekeule sollst du neben deinen Söhnen und Töchtern an reiner Stätte essen, denn sie sind verliehen als die Gebühr, die dir und deinen Kindern von den Heilsopfern der Israeliten zufällt.
Die Hebekeule und die Webebrust soll man neben den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken bringen, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werden; dann sollen sie dir und deinen Kindern als eine für alle Zeiten feststehende Gebühr zufallen, wie Jahwe befohlen hat.
Als sich nun Mose angelegentlich nach dem Sündopfer-Bock erkundigte, befand sich, daß er verbrannt war. Da zürnte er heftig auf Eleasar und Ithamar, die Söhne Aarons, die diesem noch geblieben waren, und fragte:
Dagegen dürft ihr von den Tieren, welche wiederkäuen und welche gespaltene Klauen haben, die nachfolgenden nicht essen: Das Kamel, denn es ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat es euch zu gelten;
den Klippdachs, denn er ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat er euch zu gelten;
den Hasen, denn er ist zwar Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen - als unrein hat er euch zu gelten;
das Schwein, denn es hat zwar völlig durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer - als unrein hat es euch zu gelten.
Ihr dürft weder ihr Fleisch genießen, noch dürft ihr ihr Aas berühren - als unrein haben Sie euch zu gelten.
Folgende dürft ihr essen von allen, die im Wasser leben: Alle Wassertiere sowohl im Meer, als in den Bächen, welche Flossen und Schuppen haben, die dürft ihr essen.
Alles aber, sowohl im Meer, als in den Bächen, was keine Flossen und Schuppen hat, unter allem, was im Wasser wimmelt, und unter allen Lebewesen, die sich im Wasser befinden, soll euch ein Greuel sein.
durch jedes Tier, welches gespaltene, aber doch nicht völlig durchgespaltene Klauen hat und nicht wiederkäut. Als unrein sollen sie euch gelten; jeder, der sie berührt, wird unrein.
Auch alle die, welche auf Tatzen gehen, unter allen den Tieren, die auf Vieren gehen, sollen euch als unrein gelten; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend.
Und wer ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend - als unrein sollen sie euch gelten.
Diese aber sind es, die euch als unrein gelten sollen unter den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln: Das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Arten der Eidechse,
Das sind die, welche euch als unrein gelten sollen unter allen kleinen Tieren; jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, wird unrein bis zum Abend.
Und alles, worauf eines ihrer Äser fällt, wird unrein: ein Backtopf oder Kochherd muß eingerissen werden. Unrein sind sie und sollen euch als unrein gelten.
Wird aber Wasser an die Sämereien gebracht, und es fällt dann eines ihrer Äser darauf, so haben sie euch als unrein zu gelten.
Alle kleinen Tiere, die sich auf der Erde tummeln, sind als ein Greuel zu betrachten und dürfen nicht gegessen werden.
Alle, die auf dem Bauche kriechen, und alle, die auf vieren gehen, sowie alle die, welche noch mehr Füße haben, von allen den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln, die dürft ihr nicht essen, denn sie sind als ein Greuel zu betrachten.
Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Wenn ein Weib niederkommt und einen Knaben gebiert, so bleibt sie sieben Tage unrein; ebenso lange, als ihre Unreinigkeit infolge des Monatsflusses währt, ist sie unrein.
Wenn nun der Priester die betroffene Stelle auf der Haut besieht und findet, daß die Haare an der betroffenen Stelle weiß geworden sind, und daß die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es wirklicher Aussatz; sobald das der Priester sieht, muß er ihn für unrein erklären.
Findet sich aber ein weißer Fleck an seiner Haut, der nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den damit behafteten sieben Tage absperren.
so erweist sich das Übel an seiner Haut als ein veralteter Aussatz, und der Priester erkläre ihn für unrein, ohne ihn erst abzusperren, denn er ist unrein.
Wenn dann der Priester wahrnimmt, daß er niedriger aussieht, als die Haut, und daß die Haare daran weiß geworden sind, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung des Flecks findet, daß sich keine weißen Haare an ihm befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so soll ihn der Priester sieben Tage lang absperren.
Oder wenn sich an der Haut jemandes eine Brandwunde befindet, und das in der Brandwunde wachsende Fleisch sich als ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck erzeigt,
und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare an dem hellen Flecke weiß geworden sind, und daß er tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es der Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist, und der Priester erkläre ihn für unrein; es ist wirklicher Aussatz.
Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß sich an dem hellen Flecke keine weißen Haare befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so sperre ihn der Priester sieben Tage lang ab.
und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tiefer liegend erscheint, als die Haut, und daß sich dünne, goldgelbe Haare daran befinden, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist der bösartige Grind - der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der von dem bösen Grind betroffenen Stelle findet, daß sie zwar nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, daß sich aber keine schwarzen Haare an ihr befinden, so soll der Priester den vom bösen Grinde betroffenen sieben Tage lang absperren.
Wenn nun der Priester die betroffene Stelle am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter um sich gegriffen hat, daß keine goldgelben Haare an ihm entstanden sind, und daß der böse Grind nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut,
Wenn nun der Priester den bösen Grind am siebenten Tage besieht und findet, daß der böse Grind nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint, als die Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er wasche seine Kleider, so wird er rein sein.
Sodann soll der Priester das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen mit dem Log Öl und soll beides als Webe vor Jahwe weben.
Wenn er aber arm ist und nicht so viel zu leisten vermag, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer, damit es gewebt und ihm Sühne geschafft werde, dazu ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angemacht, zum Speisopfer und ein Log Öl,
ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben - was er zu leisten vermag -, damit die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer diene.
und der Priester nehme das Schuldopferlamm nebst dem Log Öl und der Priester webe beides als Webe vor Jahwe.
- die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer, und so soll der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne schaffen vor Jahwe.
Wenn er nun bei der Besichtigung der aussätzigen Stellen wahrnimmt, daß sich dieselben an den Wänden des Hauses befinden in Gestalt grünlicher oder rötlicher Grübchen, die tiefer zu liegen scheinen, als die Wandfläche,
Der Priester aber soll sie herrichten, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer; und so soll ihm der Priester Sühne schaffen vor Jahwe wegen seines Flusses.
Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten.
Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten, und so soll ihr der Priester vor Jahwe Sühne schaffen wegen ihres unreinen Flusses.
Und Jahwe redete mit Mose nach dem Tode der beiden Söhne Aarons, als sie vor Jahwe getreten waren und sterben mußten.
Nur unter der Bedingung darf Aaron in das Heiligtum hineingehen, daß er einen jungen Stier als Sündopfer und einen Widder als Brandopfer darbringt;
Sodann soll Aaron den Bock, der durch das Los für Jahwe bestimmt worden ist, herzubringen und ihn als Sündopfer herrichten.
Und Aaron soll hineingehen ins Offenbarungszelt und die linnenen Kleider ausziehen, die er angelegt hatte, als er in das Heiligtum hineinging, und sie dort niederlegen.
Und es soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten: Im siebenten Monat, am zehnten des Monats, müßt ihr euch kasteien und dürft ihr gar kein Geschäft verrichten, der Landeseingeborne, wie der Fremde, der sich unter euch aufhält.
Und das soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten, daß man den Israeliten einmal im Jahre Sühne schaffen soll von wegen aller ihrer Sünden. Und er that, wie Jahwe Mose befohlen hatte.
und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,
damit die Israeliten ihre SchIachtopfer, die sie auf freiem Felde zu opfern pflegen, herbringen, und zwar sollen sie sie für Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen und sollen sie als Heilsopfer für Jahwe schlachten.
Und sie sollen ihre Schlachtopfer hinfort nicht mehr den Bocksgestalten opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Solches soll ihnen als eine Satzung für alle Zeiten gelten, die zu beobachten ist von Geschlecht zu Geschlecht.
Sollte aber dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde es als Verdorbenes gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden.
Du sollst nicht als Verleumder unter deinen Volksgenossen umgehen, noch auf dem Tode deines Nächsten bestehen; ich bin Jahwe.
Wenn sich einer mit einem Weibe fleischlich vermischt, das als Sklavin unter der Gewalt eines anderen Mannes steht, ohne daß Sie losgekauft oder freigelassen war, so soll eine Strafe verhängt werden; doch sollen sie nicht mit dem Tode bestraft werden, denn sie war nicht freigelassen.
Er soll aber Jahwe als seine Buße einen Widder zum Schuldopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes bringen,
Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Fruchtbäume pflanzt, so sollt ihr deren Vorhaut - ihre ersten Früchte - ungestört wachsen lassen. Drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, und darf nicht von ihnen gegessen werden.
Und wenn jemand Ehebruch treibt mit einem Eheweibe, wenn jemand Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin mit dem Tode bestraft werden.
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen Vierfüßlern, sowie zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst abscheulich durch Vierfüßler oder Vögel oder irgend etwas, das sich auf Erden regt, was ich abgesondert habe, damit es euch als unrein gelte.
Darum sollst du ihn heilig halten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar; als heilig soll er dir gelten, denn ich bin heilig, Jahwe, der euch heiligt.
Von der Speise seines Gottes, sowohl den hochheiligen, als den heiligen Gaben, darf er essen.
Und die Priester sollen die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen - was sie als Hebe für Jahwe hinwegnehmen -,
Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt - irgend welche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie Jahwe als Brandopfer darbringen wollen -,
Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben.
Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.
Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.
noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.
wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird.
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Die Festzeiten Jahwes, die ihr auszurufen habt als Festversammlungen am Heiligtume - folgende sind meine Festzeiten.
dazu als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, angemacht mit Öl, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe, und als Trankopfer dazu ein Viertel Hin Wein.
Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webe-Brote bringen; aus zwei Zehnteln Feinmehl sollen sie bestehen und mit Sauerteig gebacken sein, als Erstlingsopfer für Jahwe.
Und zu dem Brote sollt ihr darbringen sieben fehllose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder - die sollen Jahwe als Brandopfer gebracht werden, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe.
Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters.
Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.
und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Israeliten habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten hinwegführte, ich, Jahwe, euer Gott.
Jeder Schicht aber sollst du reinen Weihrauch beigeben; dieser soll dann als Duftteil von dem Brote dienen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
Und es soll Aaron und seinen Söhnen zufallen, daß sie es verzehren an heiliger Stätte; denn es gehört ihm als ein Hochheiliges unter den Feueropfern, kraft eines für alle Zeiten geltenden Rechts.
und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.
Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.
Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.
Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.
Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf,
Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.
Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.
Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe.
Denn die Israeliten gehören mir als Knechte zu; meine Knechte sind sie, der ich sie aus Ägypten weggeführt habe, ich, Jahwe, ihr Gott!
Die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, wird es Ruhe haben - die Ruhe, die es nicht gehabt hat zu den Ruhezeiten, die euch geboten waren, als ihr noch darin wohntet.
Fortsetzung der Suchergebnisse...
- 1.1 Mose 1:7-1 Mose 25:26
- 2.1 Mose 25:27-1 Mose 42:19
- 3.1 Mose 42:27-2 Mose 20:18
- 4.2 Mose 21:7-3 Mose 7:34
- 5.3 Mose 7:36-3 Mose 26:35
- 6.3 Mose 27:9-4 Mose 24:21
- 7.4 Mose 25:7-5 Mose 11:23
- 8.5 Mose 12:17-Josua 15:18
- 9.Josua 17:13-Richter 19:9
- 10.Richter 19:11-1 Samuel 14:26
- 11.1 Samuel 14:33-2 Samuel 1:7
- 12.2 Samuel 1:23-2 Samuel 20:5
- 13.2 Samuel 20:6-1 Könige 14:22
- 14.1 Könige 15:13-2 Könige 7:18
- 15.2 Könige 8:5-1 Chronik 6:32
- 16.1 Chronik 8:6-2 Chronik 19:11
- 17.2 Chronik 20:2-Nehemia 4:12
- 18.Nehemia 4:15-Hiob 29:25
- 19.Hiob 30:1-Psalmen 124:2
- 20.Psalmen 124:3-Prediger 9:6
- 21.Prediger 9:13-Jeremia 13:13
- 22.Jeremia 14:1-Hesekiel 8:11
- 23.Hesekiel 8:15-Daniel 5:10
- 24.Daniel 5:13-Sacharja 1:21
- 25.Sacharja 2:2-Matthäus 26:21
- 26.Matthäus 26:26-Lukas 15:7
- 27.Lukas 16:8-Apostelgeschichte 7:60
- 28.Apostelgeschichte 8:18-Römer 15:8
- 29.Römer 15:18-Philipper 4:16
- 30.Philipper 4:18-Judas 1:7
- 31.Judas 1:9-Offenbarung 18:7