'Am' in der Bibel
Willst du aber ein Speisopfer dem HERRN tun von den ersten Früchten, sollst du die Sangen, am Feuer gedörret, klein zerstoßen und also das Speisopfer deiner ersten Früchte opfern;
Und soll von dem Dankopfer dem HERRN opfern, nämlich alles Fett am Eingeweide
Und soll also von dem Dankopfer dem HERRN opfern zum Feuer, nämlich sein Fett, den ganzen Schwanz, von dem Rücken abgerissen, und alles Fett am Eingeweide,
Und soll davon opfern ein Opfer dem HERRN, nämlich das Fett am Eingeweide,
Sodann soll der Priester etwas von dem Blute an die Hörner des Altars mit dem wohlriechenden Räucherwerk streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut des Farren aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, auf den Boden gießen.
Und alles Fett des Sündopfers soll er heben, nämlich das Fett am Eingeweide,
Auch soll er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, an den Boden gießen.
Sodann soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; sein übriges Blut aber soll er am Brandopferaltar auf den Boden gießen.
Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.
Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.
Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage seiner Salbung: das zehnte Teil Epha vom Semmelmehl des täglichen Speisopfers, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends.
Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett am Eingeweide,
Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde oder ist es eine freiwillige Leistung, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer dargebracht wird; doch mag, was davon übrig geblieben ist, am folgenden Tage gegessen werden.
Aber was von geopfertem Fleisch überbleibet am dritten Tag, soll mit Feuer verbrannt werden.
Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche SeeLE davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
da der HERR gebot am Tage, da er sie salbete, daß ihm gegeben werden sollte von den Kindern Israel zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
welche Jahwe Mose anbefahl auf dem Berge Sinai, als er die Israeliten anwies, Jahwe ihre Opfergaben darzubringen, in der Steppe am Sinai.
Dann schlachtete ihn Mose, nahm das Blut, strich es mit dem Finger ringsum an die Hörner des Altars und entsündigte so den Altar; das übrige Blut aber goß er am Altar auf den Boden. So weihte er den Altar, indem er die Sühnehandlungen an ihm vollzog.
Und nahm alles Fett am Eingeweide, das Netz über der Leber und die zwo Nieren mit dem Fett daran und zündete es an auf dem Altar.
Und nahm das Fett und den Schwanz und alles Fett am Eingeweide und das Netz über der Leber, die zwo Nieren mit dem Fett daran und die rechte Schulter.
Und am achten Tage rief Mose Aaron und seinen Söhnen und den Ältesten in Israel
Die Söhne Aarons aber reichten ihm das Blut; da tauchte er seinen Finger in das Blut und strich es an die Hörner des Altars. Das übrige Blut goß er am Altar auf den Boden.
Aber das Fett und die Nieren und das Netz von der Leber am Sündopfer zündete er an auf dem Altar, wie der HERR Mose geboten hatte.
Aber das Fett vom Ochsen und vom Widder, den Schwanz und das Fett am Eingeweide und die Nieren und das Netz über der Leber,
Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weiter gefressen an der Haut,
so soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten Tage besiehet und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
Wenn ein Mal des Aussatzes am Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennet, und das Brandmal rötlich oder weiß, ist,
Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt, und nicht tiefer ist denn die andere Haut, und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen.
Und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weiter gefressen an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart schäbicht wird,
Und wenn er am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat, und kein gülden Haar da ist, und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,
Und wenn er ihn am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat in der Haut, und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, denn er ist rein.
Fallen sie ihm vorne am Haupt aus, und wird eine Glatze, so ist er rein.
Wird aber an der Glatze, oder da er kahl ist, ein weiß oder rötlich Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, {~}
am Werft oder am Eintracht, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an allem, das aus Fellen gemacht wird;
und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.
Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist's ein fressend Mal des Aussatzes und ist unrein.
Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weiter gefressen hat am Kleid, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an allerlei Fellwerk,
Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Fleck, und sollst es mit Feuer verbrennen, darin solch Mal ist.
Das ist das Gesetz über die MaLE des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Werft und am Eintracht und an allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.
und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil worden ist;
Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen Gefäß am fließenden Wasser.
Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, rosinfarbener WolLE und Ysop und in des geschlachteten Vogels Blut tunken am fließenden Wasser
Und am siebenten Tage soll er alLE seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Barte, an den Augenbrauen, daß alLE Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und ein Log Öls.
und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor der Tür der Hütte des Stifts, vor dem HERRN.
Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und siehet, daß das Mal weiter gefressen hat an des Hauses Wand,
Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein.
Darum soll man das Haus abbrechen, Stein und Holz, und allen Leimen am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's reinsprechen, denn das Mal ist heil worden.
Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor der Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.
Und am achten Tage soll sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: Am zehnten Tage des siebenten Monden sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, er sei einheimisch oder fremd unter euch.
Wird aber jemand am dritten Tage davon essen, so ist er ein Greuel und wird nicht angenehm sein.
Ihr sollt nicht unrecht handeln am Gericht, und sollst nicht vorziehen den Geringen, noch den Großen ehren, sondern du sollst deinen Nächsten recht richten.
Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht rund umher abschneiden, noch euren Bart gar abscheren.
Ihr sollt nicht ungleich handeln am Gericht mit der Elle, mit Gewicht, mit Maß.
daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und unreine Vögel von den reinen, und eure Seelen nicht verunreiniget am Vieh, an Vögeln und an allem, das auf Erden kreucht, das ich euch abgesondert habe, daß es unrein sei.
ohne an seinem Blutsfreunde, der ihm am nächsten angehöret, als an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohne, an seiner Tochter, an seinem Bruder
Wenn ein Ochse, oder Lamm, oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und danach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Die Festzeiten Jahwes, die ihr auszurufen habt als Festversammlungen am Heiligtume - folgende sind meine Festzeiten.
Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe.
Dies sind die Festzeiten Jahwes, mit Festversammlungen am Heiligtume, die ihr auszurufen habt, ein jedes zu seiner Zeit.
Am vierzehnten Tage des ersten Monden zwischen Abend, ist des HERRN Passah.
Und am fünfzehnten desselben Monden ist das Fest der ungesäuerten Brote des HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuert Brot essen.
Am ersten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am siebenten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
und er soll die Garbe vor Jahwe weben, daß Sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.
Und ihr sollt an eben diesem Tag ausrufen - ihr sollt Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt in allen euren Wohnsitzen von Geschlecht zu Geschlecht.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monden sollt ihr den heiligen Sabbat des Blasens zum Gedächtnis halten, da ihr zusammenkommt.
Dagegen der zehnte desselben siebenten Monats ist der Sühntag; da habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und euch zu kasteien und Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
Es ist euer großer Sabbat, daß ihr eure Leiber kasteiet. Am neunten Tage des Monden, zu Abend, sollt ihr diesen Sabbat halten, von Abend an bis wieder zu Abend.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monden ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN.
Am ersten Tag ist Festversammlung am Heiligtume; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am achten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und Jahwe ein Feueropfer darzubringen - Festversammlung ist es; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Das sind die Festzeiten Jahwes, in welchen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, daß man Jahwe Feueropfer darbringe - Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, je nach der Erfordernis des betreffenden Tags,
So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monden, wenn ihr das Einkommen vom Lande eingebracht habt, das Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist es Sabbat, und am achten Tage ist es auch Sabbat.
Und sollt am ersten Tage Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Maien von dichten Bäumen und Bachweiden und sieben Tage fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott.
Jedesmal am Sabbattage soll er es beständig vor Jahwe aufschichten, kraft einer den Israeliten obliegenden, für alle Zeiten geltenden Verpflichtung.
Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monden, eben am Tage der Versöhnung.
so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten.
Suchergebnisse nach Versionen
Suchergebnisse nach Buch
- 1 Mose (87)
- 2 Mose (113)
- 3 Mose (85)
- 4 Mose (142)
- 5 Mose (63)
- Josua (66)
- Richter (34)
- Ruth (1)
- 1 Samuel (48)
- 2 Samuel (32)
- 1 Könige (51)
- 2 Könige (54)
- 1 Chronik (32)
- 2 Chronik (70)
- Esra (20)
- Nehemia (38)
- Ester (21)
- Hiob (26)
- Psalmen (63)
- Sprüche (25)
- Prediger (6)
- Hohelied (12)
- Jesaja (49)
- Jeremia (60)
- Klagelieder (9)
- Hesekiel (133)
- Daniel (20)
- Hosea (15)
- Joel (1)
- Amos (9)
- Obadja (3)
- Micha (3)
- Nahum (1)
- Habakuk (5)
- Zephanja (9)
- Haggai (11)
- Sacharja (10)
- Maleachi (3)
- Matthäus (52)
- Markus (36)
- Lukas (51)
- Johannes (39)
- Apostelgeschichte (50)
- Römer (15)
- 1 Korinther (19)
- 2 Korinther (9)
- Galater (2)
- Epheser (4)
- Philipper (5)
- Kolosser (3)
- 1 Thessalonicher (1)
- 1 Timotheus (4)
- 2 Timotheus (4)
- Hebräer (14)
- Jakobus (2)
- 1 Petrus (7)
- 2 Petrus (3)
- 1 Johannes (1)
- Offenbarung (10)