'Dann' in der Bibel
die Vornehmsten der Gemeinde sollen vor Jahwe die Hand auf den Kopf des Farren stemmen, und dann soll man den Farren vor Jahwe schlachten.
Dann schlachtete ihn Mose, nahm das Blut, strich es mit dem Finger ringsum an die Hörner des Altars und entsündigte so den Altar; das übrige Blut aber goß er am Altar auf den Boden. So weihte er den Altar, indem er die Sühnehandlungen an ihm vollzog.
Dann schlachtete ihn Mose und sprengte das Blut ringsum an den Altar.
Dann schlachtete ihn Mose, nahm etwas von dem Blut und strich es an das rechte Ohrläppchen Aarons, sowie an seinen rechten Daumen und seine rechte große Zehe.
Dann gab er alles miteinander Aaron und seinen Söhnen in die Hände und webte es als Webe vor Jahwe.
Die Hebekeule und die Webebrust soll man neben den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken bringen, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werden; dann sollen sie dir und deinen Kindern als eine für alle Zeiten feststehende Gebühr zufallen, wie Jahwe befohlen hat.
Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein.
Wird aber Wasser an die Sämereien gebracht, und es fällt dann eines ihrer Äser darauf, so haben sie euch als unrein zu gelten.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht und findet, daß sich die betroffene Stelle in ihrem Aussehen gleich geblieben ist, indem das Übel nicht weiter auf der Haut um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage absperren.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tag abermals besieht und findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist, und das Übel auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, so wird er rein sein.
wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz.
wenn dann der Priester besiehet und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
Wenn ihn dann der Priester besieht und findet, daß die betroffene Stelle weiß geworden ist, so erkläre der Priester den betroffenen für rein; denn er ist rein.
dann aber an der Stelle des Geschwürs ein weißer Grind entsteht oder ein weiß-rötlicher Fleck, so zeige er sich dem Priester.
Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse worden.
Wenn dann der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, so erkläre ihn der Priester für unrein; die Stelle ist vom Aussatze betroffen.
Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht, so muß ihn der Priester, wenn der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, für unrein erklären - es ist wirklicher Aussatz.
so soll er sich bescheren - nur den bösen Grind soll er nicht bescheren -; dann soll der Priester den mit dem bösen Grinde behafteten abermals sieben Tage absperren.
Wenn er dann am siebenten Tage wahrnimmt, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder dem Leder - an irgend etwas, wozu das Leder verarbeitet zu werden pflegt, - weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz. Derartiges ist unrein,
so gebiete der Priester, daß man das, woran sich der Ausschlag findet, wasche, und schließe es dann abermals sieben Tage ein.
Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite.
So soll dann der Priester Befehl geben, das Haus auszuräumen, bevor der Priester hineingeht, um die betreffende Stelle zu besichtigen, damit nicht etwa alles, was sich im Hause befindet, für unrein erklärt werden muß. Alsdann soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.
Wenn dann der Priester am siebenten Tage wiederkehrt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat,
Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
So soll er dann, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel, Cedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.
Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch vom Fluß eitert oder verstopft ist.
Dann soll er die beiden Böcke nehmen und Sie Jahwe darstellen an der Thüre des OffenbarungszeItes.
Sodann soll er seinen Leib an heiliger Stätte baden und seine Kleider anziehen; dann soll er herauskommen und sein und des Volkes Brandopfer herrichten, um sich und dem Volke Sühne zu schaffen.
Und jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der ein Stück Wild oder Geflügel erjagt; das gegessen werden darf, der soll sein Blut auslaufen lassen und dann mit Erde bedecken.
Und jeder, der Aas oder von wilden Tieren Zerrissenes genießt, es sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend; dann wird er rein.
und der Priester soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder vor Jahwe Sühne schaffen wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm dann die Sünde, die er begangen hat, vergeben werden.
Und wenn die Sonne untergegangen, und er rein worden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung.
Jeder Schicht aber sollst du reinen Weihrauch beigeben; dieser soll dann als Duftteil von dem Brote dienen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
Dann aber sollst du im siebenten Monat, am zehnten des Monats die Lärmposaune erschallen Iassen; am Sühntage sollt ihr überall in eurem Lande die Posaune erschallen lassen
Da wird dann das Land seine Frucht hergeben, daß ihr euch satt essen könnt und sicher darin wohnt.
Dann soll er von dir los ausgehen und seine Kinder mit ihm; und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
so will auch ich demgemäß mit euch verfahren und will Schreckliches über euch verhängen: Schwindsucht und Fieber, die die Augen erlöschen und das Leben schwinden machen. Da sollt ihr dann vergeblich euren Samen säen, denn eure Feinde werden es verzehren.
Und wenn ihr mir auch dann noch ungehorsam seid, so will ich euch noch siebenmal härter züchtigen um eurer Sünden willen
Da werdet ihr euch dann nutzlos abquälen: der Boden wird euch keinen Ertrag geben, und die Bäume im Lande werden keine Früchte tragen.
und will ein Schwert über euch kommen lassen, das Rache nehmen soll für den Bundesbruch. Und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückziehen werdet, so will ich die Pest unter euch senden, und ihr sollt in Feindeshand gegeben werden.
Dann will ich euch den Vorrat des Brots verderben, daß zehn Weiber sollen euer Brot in einem Ofen backen, und euer Brot soll man mit Gewicht auswägen, und wenn ihr esset, sollt ihr nicht satt werden.
so will dann auch ich im Grimm euch zuwiderhandeln und euch züchtigen siebenmal um eurer Sünden willen.
Alsdann wird das Land ihm seine Feier gefallen lassen, solange es wüste liegt, und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land feiern und ihm seine Feier gefallen lassen,
Wenn Sie dann ihre Sündenschuld und die Schuld ihrer Väter bekennen - die Untreue, die sie gegen mich begangen haben, und wie sie mir zuwidergehandelt haben,
Darum will ich auch ihnen entgegen wandeln und will sie in ihrer Feinde Land wegtreiben. Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz demütigen, und dann werden sie ihnen die Strafe ihrer Missetat gefallen lassen.
Aber selbst dann, wenn sie im Land ihrer Feinde sind, verwerfe ich sie nicht und verabscheue ich sie nicht, daß ich sie ganz vertilgen und so meinen Bund mit ihnen brechen sollte, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.
Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.
Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm.
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