'Wird' in der Bibel
und lege seine Hand auf des Brandopfers Haupt, so wird es angenehm sein und ihn versöhnen.
Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.
und wird seiner Sünde inne, die er getan hat: der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Wandel;
Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden, gleichwie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird's ihm vergeben.
und ihrer Sünde inne wird, die sie getan hat: die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Wandel für die Sünde, die sie getan hat;
All sein Fett aber soll er abreißen, wie er das Fett des Dankopfers abgerissen hat, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch dem HERRN. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihr vergeben.
Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er, das eine Sie ist, ohne Wandel,
Aber all sein Fett soll er abreißen, wie er das Fett vom Schaf des Dankopfers abgerissen hat, und soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Und soll also der Priester versöhnen seine Sünde, die er getan hat, so wird's ihm vergeben.
Oder wenn er einen unreinen Menschen anrühret, in waserlei Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht, und wird's inne, der hat sich verschuldet.
Oder wenn eine SeeLE schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedacht), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet.
Die andere aber soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat; so wird's ihm vergeben.
Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein Speisopfer.
Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.
Und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Wandel, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm seine Unwissenheit versöhnen, die er getan hat und wußte es nicht; so wird's ihm vergeben.
So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN; so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, daran er sich verschuldet hat.
Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbet wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Recht dem HERRN; es soll ganz verbrannt werden.
Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.
Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche SeeLE davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
Und welche SeeLE essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehöret, derselben Unreinigkeit sei auf ihr, und sie wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
Und wenn eine SeeLE etwas Unreines anrühret, es sei ein unreiner Mensch, Vieh, oder was sonst greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers isset, das dem HERRN zugehöret, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
und einen Ochsen und einen Widder zum Dankopfer, daß wir vor dem HERRN opfern; und ein Speisopfer, mit Öl gemenget. Denn heute wird euch der HERR erscheinen.
Da sprach Mose: Das ist's, das der HERR geboten hat, daß ihr tun sollt, so wird euch des HERRN HERRLIchkeit erscheinen.
und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
Und wer dieser Aas eines tragen wird, der soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.
Darum alles Tier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein; wer es anrühret, wird unrein sein.
Und alles, was auf Tappen gehet unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrühret, wird unrein sein bis auf den Abend.
Die sind euch unrein unter allem, das da kreucht wer ihr Aas anrühret, der wird unrein sein bis an den Abend.
Und alles, worauf ein solch tot Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzern Gefäß, oder Kleider, oder Fell, oder Sack; und alles Geräte, damit man etwas schaffet, soll man ins Wasser tun, und ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.
Allerlei irden Gefäß, wo solcher Aas eines drein fällt, wird alles unrein, was drinnen ist; und sollt es zerbrechen.
Und alles, worauf ein solch Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein, und soll euch unrein sein.
Wer von solchem Aas isset, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib besamet wird und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet.
Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen; so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.
Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffähret, oder schäbicht oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu seiner Söhne einem unter den Priestern.
Wenn aber der Grind weiter frißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen und rein gesprochen ist, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen;
Wenn ein Mal des Aussatzes am Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
Ist aber roh Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.
Wenn in jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird, und wieder heilet,
danach an demselben Ort etwas weiß auffähret oder rötlich Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart schäbicht wird,
Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
Fallen sie ihm vorne am Haupt aus, und wird eine Glatze, so ist er rein.
Wird aber an der Glatze, oder da er kahl ist, ein weiß oder rötlich Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
Wenn an einem Kleide eines Aussatzes Mal sein wird, es sei wollen oder leinen,
am Werft oder am Eintracht, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an allem, das aus Fellen gemacht wird;
Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weiter gefressen hat am Kleid, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an allerlei Fellwerk,
Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weiter gefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat es beschabt gemacht.
Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Fleck, und sollst es mit Feuer verbrennen, darin solch Mal ist.
Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzet, wird unrein werden.
Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nach dem er rein worden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein sein; und worauf sie sitzt, wird unrein sein.
Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.
Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.
Alles Lager, darauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer Absonderung. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich der Unreinigkeit ihrer Absonderung.
Wer der etwas anrühret, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; danach soll sie rein sein.
Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat, und dem der Same im Schlaf entgehet, daß er unrein davon wird,
Den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, welcher Blut in das Heiligtum zu versöhnen gebracht wird, soll man hinausführen vor das Lager und mit Feuer verbrennen, beide ihre Haut, Fleisch und Mist.
Und welche SeeLE ein Aas, oder was vom Wilde zerrissen ist, isset, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.
Wo er seine Kleider nicht waschen noch sich baden wird, so soll er seiner Missetat schuldig sein.
Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn welcher Mensch dieselben tut, der wird dadurch leben; denn ich bin der HERR.
Wird aber jemand am dritten Tage davon essen, so ist er ein Greuel und wird nicht angenehm sein.
Und derselbe Esser wird seine Missetat tragen, daß er das Heiligtum des HERRN entheiligte, und solche SeeLE wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
Und der Priester soll ihn versöhnen mit dem Schuldopfer vor dem HERRN über der Sünde, die er getan hat, so wird ihm Gott gnädig sein über seine Sünde, die er getan hat.
Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden.
Wenn eine SeeLE sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ihnen nachhuret, so will ich mein Antlitz wider dieselbe SeeLE setzen und will sie aus ihrem Volk rotten.
Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben, man soll sie steinigen. Ihr Blut sei auf ihnen!
Wenn aber der Priester eine SeeLE um sein Geld kaufet, der mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen.
Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen.
Wird sie aber eine Witwe, oder ausgestoßen, und hat keinen Samen und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, als da sie noch eine Magd war. Aber kein Fremdling soll davon essen.
Alles, was einen Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird für euch nicht angenehm sein.
Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand neben dem Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl, darum wird es nicht angenehm sein für euch.
Und sollt des Tages, da eure Garbe gewebet wird, ein Brandopfer dem HERRN tun von einem Lamm, das ohne Wandel und jährig sei,
Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr los ausgehen und seine Kinder mit ihm.
Und will eure Höhen vertilgen und eure Bilder ausrotten; und will eure Leichname auf eure Götzen werfen; und meine SeeLE wird an euch Ekel haben.
Alsdann wird das Land ihm seine Feier gefallen lassen, solange es wüste liegt, und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land feiern und ihm seine Feier gefallen lassen,
Darum will ich auch ihnen entgegen wandeln und will sie in ihrer Feinde Land wegtreiben. Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz demütigen, und dann werden sie ihnen die Strafe ihrer Missetat gefallen lassen.
Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.