85 Erscheinungen

'Zum' in der Bibel

Als Erstlings-Opfergabe mögt ihr sie Jahwe darbringen; auf den Altar aber dürfen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch.

Das gesamte Fett aber soll er hinwegnehmen, wie das Fett vom Heilsopfer weggenommen wurde, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.

Sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, und zwar ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen.

Und zwar soll er sie zum Priester bringen; dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen. Er soll ihr dicht vor dem Genick den Kopf einknicken, ohne ihn abzutrennen.

Die andere aber soll er zum Brandopfer herrichten, so, wie es sich gebührt. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden.

Wenn er aber zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier junger Tauben zu arm ist, so soll er als Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer bringen, doch ohne Öl darauf zu schütten oder Weihrauch darauf zu thun, denn es ist ein Sündopfer.

Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine reichliche Hand voll davon nehmen, als Duftteil von ihm, und soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen; ein Sündopfer ist es.

Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an dem vergreift, was Jahwe geheiligt ist, so soll er Jahwe als Buße einen fehllosen Widder aus seiner Klienvieh-Herde, der nach deiner Schätzung einen Wert von mindestens zwei Sekeln heiligen Gewichts hat, zum Schuldopfer bringen.

so soll er einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen, und der Priester soll ihm Sühne schaffen wegen des Vergehens, das er unbewußt begangen hat; so wird ihm vergeben werden.

Als Buße aber soll er für Jahwe einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.

Gieb Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers. Dieses - das Brandopfer - soll auf dem Altar da, wo es angezündet wurde, die ganze Nacht hindurch verbleiben bis zum Morgen; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten werden.

Auf einer Platte soll es mit Öl bereitet werden; eingerührt sollst du es bringen. Zu einem Speisopfer in Bissen sollst du es zerbrechen und es darbringen zum lieblichen Geruch für Jahwe.

Das Fleisch des Heils-Dankopfers aber muß an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer gebracht wird; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.

Sodann ließ er den Widder zum Brandopfer herzubringen, und Aaron und seine Söhne stemmten die Hand auf den Kopf des Widders.

Hierauf gebot Mose Aaron und seinen Söhnen: kocht das Fleisch vor der Thüre des Offenbarungszeltes und verzehrt es daselbst samt dem Brote, welches sich in dem zum Einsetzungs-Opfer gehörenden Korbe befindet, wie ich angewiesen wurde durch den Befehl: Aaron und seine Söhne sollen es verzehren!

und gebot Aaron: Hole dir ein junges Rind zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide fehllos, und bringe sie dar vor Jahwe.

Den Israeliten aber gebiete folgendes: Holt einen Ziegenbock zum Sündopfer, sowie ein Kalb und ein Schaf, beide einjährig und fehllos, zum Brandopfer,

ferner einen Stier und einen Widder zum Heilsopfer, um sie vor Jahwe zu schlachten, dazu ein mit Öl angemachtes Speisopfer; denn heute wird euch Jahwe erscheinen.

Da trat Aaron an den Altar heran und schlachtete das Kalb, das zum Sündopfer für ihn selbst bestimmt war.

Sodann brachte er die Opfergabe des Volkes dar: Er nahm den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt war, schlachtete ihn und brachte ihn als Sündopfer, wie zuvor.

Durch diese Tiere verunreinigt ihr euch; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend.

Und jeder, der eines ihrer Äser trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend -

Auch alle die, welche auf Tatzen gehen, unter allen den Tieren, die auf Vieren gehen, sollen euch als unrein gelten; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend.

Und wer ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und wird unrein bis zum Abend - als unrein sollen sie euch gelten.

Das sind die, welche euch als unrein gelten sollen unter allen kleinen Tieren; jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, wird unrein bis zum Abend.

Und alles, worauf eines von ihnen im Tode fällt, wird unrein: So jedes hölzerne Gefäß oder Gewand oder Fell oder Sacktuch - alle Gefäße, die zum Gebrauche dienen. Sie sind ins Wasser zu stecken und bleiben unrein bis zum Abend; dann sind sie wieder rein.

Und wenn eines von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen, so wird derjenige, der sein Aas berührt, unrein bis zum Abend.

Und wer etwas von seinem Aase genießt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; und wer sein Aas trägt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung um ist - mag es sich nun um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, so soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.

Wenn sie aber zur Beschaffung eines Schafes zu arm ist, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer, und der Priester schaffe ihr Sühne, so wird sie rein werden.

Wenn sich eine aussätzige Stelle an einem Menschen zeigt, so soll man ihn zum Priester bringen.

Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder verschwindet, und er wird weiß, so soll er sich zum Priester begeben.

Dies sind die Bestimmungen in betreff des Aussätzigen zur Zeit seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden;

Am achten Tag aber soll er zwei fehllose Lämmer nehmen und ein einjähriges, fehlloses weibliches Lamm, nebst drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl angemacht ist, zum Speisopfer und einem Log Öl.

Sodann soll der Priester das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen mit dem Log Öl und soll beides als Webe vor Jahwe weben.

Wenn er aber arm ist und nicht so viel zu leisten vermag, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer, damit es gewebt und ihm Sühne geschafft werde, dazu ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angemacht, zum Speisopfer und ein Log Öl,

Und zwar soll er sie am achten Tage, nachdem er rein geworden, zum Priester bringen, an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe;

Und wer das Haus betritt, so lange es verschlossen ist, der soll für unrein gelten bis zum Abend.

Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wer sich auf das Geräte setzt, auf dem der Flüssige saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wer den Leib des Flüssigen berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wenn der Flüssige seinen Speichel auf einen Reinen wirft, so muß dieser seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wer irgend etwas von dem berührt, was sich unter ihm befindet, der wird unrein bis zum Abend. Und wer es fortträgt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und jeder, den der Flüssige berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abgespült zu haben, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Wenn jemandem der Same entgeht, so muß er seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und alles Kleid und alles Leder, an das solcher Same kommt, muß gewaschen werden und bleibt unrein bis zum Abend.

Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend.

Und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und wenn er etwas berührt, was sich auf dem Lager oder auf dem Geräte befindet, auf dem sie sitzt, so wird er unrein bis, zum Abend.

Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und dieselben zum Priester bringen an die Thüre des Offenbarungszeltes.

Von der Gemeinde der Israeliten aber soll er zwei Ziegenböcke zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer nehmen.

damit die Israeliten ihre SchIachtopfer, die sie auf freiem Felde zu opfern pflegen, herbringen, und zwar sollen sie sie für Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen und sollen sie als Heilsopfer für Jahwe schlachten.

Und der Priester soll das Blut an den Altar Jahwes sprengen vor der Thüre des Offenbarungszeltes und soll das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe.

Und jeder, der Aas oder von wilden Tieren Zerrissenes genießt, es sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend; dann wird er rein.

An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.

Er soll aber Jahwe als seine Buße einen Widder zum Schuldopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes bringen,

Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zum Huren anhältst, daß nicht das Land hurerisch und voll grober Unzucht werde.

Darum sprach ich zu euch: Ihr sollt ihren Boden zu eigen bekommen, und ich will ihn euch zum Besitze geben - ein Land, das von Milch und Honig überfließt, ich, Jahwe, euer Gott, der euch ausgesondert hat von den Völkern.

Eine Hure oder eine Geschwächte dürfen sie nicht zum Weibe nehmen; auch eine von ihrem Manne verstoßene Frau dürfen Sie nicht nehmen, denn der Priester ist seinem Gotte heilig.

eine Witwe oder Verstoßene oder Geschwächte oder Hure - diese darf er nicht nehmen; nur eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen darf er zum Weibe nehmen,

Nur darf er nicht hineingehn zum inneren Vorhang und zum Altar nicht nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin Jahwe, der sie heiligt.

wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.

An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe.

Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch verleihen werde, und die Ernte in ihm abhaltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen,

Und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe webt, ein fehlIoses, einjähriges Lamm zum Brandopfer für Jahwe herrichten,

bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.

Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor Jahwe weben samt zwei Lämmern; sie sollen Jahwe geheiligt sein zum Besten des Priesters.

Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.

Außerhalb des Vorhangs vor dem Gesetz im Offenbarungszelte soll ihn Aaron herrichten, daß er beständig vor Jahwe brenne vom Abend bis zum Morgen. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht.

Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.

Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.

Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.

Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.

Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen.

Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.

Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behufe seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten.

Wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm auch berechnen; nach seinen Dienstjahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat.

Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.

so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten.

Suchergebnisse nach Versionen

Suchergebnisse nach Buch


n/a