'Ist' in der Bibel
- 1.1 Mose 1:30-1 Mose 35:19
- 2.1 Mose 35:20-2 Mose 16:36
- 3.2 Mose 17:7-3 Mose 7:16
- 4.3 Mose 7:17-3 Mose 19:19
- 5.3 Mose 20:14-4 Mose 18:8
- 6.4 Mose 18:10-5 Mose 13:14
- 7.5 Mose 13:15-Josua 6:17
- 8.Josua 7:13-Ruth 1:13
- 9.Ruth 1:15-1 Samuel 25:10
- 10.1 Samuel 25:17-1 Könige 1:47
- 11.1 Könige 2:22-2 Könige 6:12
- 12.2 Könige 6:13-2 Chronik 1:9
- 13.2 Chronik 2:5-Ester 5:6
- 14.Ester 5:7-Hiob 32:8
- 15.Hiob 32:9-Psalmen 35:27
- 16.Psalmen 36:6-Psalmen 71:19
- 17.Psalmen 72:7-Psalmen 115:2
- 18.Psalmen 115:3-Sprüche 7:11
- 19.Sprüche 7:12-Sprüche 17:27
- 20.Sprüche 18:5-Sprüche 31:6
- 21.Sprüche 31:15-Hohelied 5:11
- 22.Hohelied 5:16-Jesaja 30:18
- 23.Jesaja 30:21-Jesaja 59:21
- 24.Jesaja 60:1-Jeremia 10:20
- 25.Jeremia 11:3-Jeremia 30:7
- 26.Jeremia 30:8-Jeremia 49:10
- 27.Jeremia 49:13-Hesekiel 11:21
- 28.Hesekiel 12:10-Hesekiel 33:28
- 29.Hesekiel 34:8-Daniel 8:26
- 30.Daniel 9:9-Amos 8:3
- 31.Amos 8:7-Sacharja 5:11
- 32.Sacharja 6:10-Matthäus 12:8
- 33.Matthäus 12:11-Matthäus 24:33
- 34.Matthäus 24:45-Markus 13:29
- 35.Markus 13:34-Lukas 12:1
- 36.Lukas 12:2-Johannes 4:22
- 37.Johannes 4:23-Johannes 11:50
- 38.Johannes 12:19-Apostelgeschichte 16:12
- 39.Apostelgeschichte 17:19-Römer 10:1
- 40.Römer 10:4-1 Korinther 9:17
- 41.1 Korinther 9:20-2 Korinther 8:10
- 42.2 Korinther 8:12-Kolosser 1:6
- 43.Kolosser 1:7-Hebräer 2:6
- 44.Hebräer 2:8-Jakobus 5:2
- 45.Jakobus 5:3-1 Johannes 5:6
- 46.1 Johannes 5:9-Offenbarung 22:12
Und wenn jemand ein Weib nimmt und dazu ihre Mutter, so ist dies grobe Unzucht; man soll ihn und sie beide verbrennen, daß nicht Unzucht unter euch im Schwange gehe.
Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.
Und wenn jemand das Weib seines Bruders nimmt, so ist dies Blutschande; die Scham seines Bruders hat er entblößt - sie sollen ohne Kinder sein.
seiner Schwester, die Jungfrau ist und ihm so noch nahe steht, die noch keinem Manne zu teil geworden ist - an der darf er sich verunreinigen.
Eine Hure oder eine Geschwächte dürfen sie nicht zum Weibe nehmen; auch eine von ihrem Manne verstoßene Frau dürfen Sie nicht nehmen, denn der Priester ist seinem Gotte heilig.
Der aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen ward, dem man die Hand gefüllt und die heiligen Kleider angelegt hat, der darf sein Haupthaar nicht wild fliegen lassen und seine Kleider nicht zerreißen.
Wer irgend von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, darf von den heiligen Gaben nicht mit essen, bis er wieder rein ist. Wer irgend einen durch eine Leiche Verunreinigten berührt hat oder wem der Same entgangen ist,
oder wer irgend ein Gewürm berührt hat, durch das er unrein geworden ist, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgend welcher Unreinigkeit, die ihm anhaftet, -
Sobald die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein; alsdann mag er von den heiligen Gaben essen, denn das ist seine Speise.
Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen.
Eine Priesterstochter aber, welche Witwe oder von ihrem Manne verstoßen und kinderlos ist und wieder zu ihrer Familie zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, die darf von der Speise ihres Vaters essen; dagegen darf durchaus kein Fremder mit davon essen.
Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.
Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe.
Am fünfzehnten Tage aber desselben Monats ist Jahwe das Fest der ungesäuerten Brote zu feiern; sieben Tage lang müßt ihr ungesäuerte Brote essen.
Brot aber und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu eben diesem Tage nicht essen, bis ihr die Opfergabe für euren Gott dargebracht habt. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
Und ihr sollt an eben diesem Tag ausrufen - ihr sollt Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt in allen euren Wohnsitzen von Geschlecht zu Geschlecht.
Dagegen der zehnte desselben siebenten Monats ist der Sühntag; da habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und euch zu kasteien und Jahwe ein Feueropfer darzubringen.
Und an eben diesem Tage dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, denn der Sühntag ist es, daß man euch Sühne schaffe vor Jahwe, eurem Gott.
Ihr dürft da keinerlei Arbeit verrichten; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
Am ersten Tag ist Festversammlung am Heiligtume; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Sieben Tage hindurch habt ihr Jahwe ein Feueropfer darzubringen; am achten Tage habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und Jahwe ein Feueropfer darzubringen - Festversammlung ist es; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Jedoch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes einheimst, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jahwes feiern; der erste Tag ist ein Ruhetag und der achte Tag ist ein Ruhetag.
und sollt es als ein Fest Jahwes feiern jedes Jahr sieben Tage lang; das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
Außerhalb des Vorhangs vor dem Gesetz im Offenbarungszelte soll ihn Aaron herrichten, daß er beständig vor Jahwe brenne vom Abend bis zum Morgen. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht.
Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.
Grund und Boden darf nicht endgiltig verkauft werden, denn mein ist das Land; denn ihr seid nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
Auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, mögt ihr welche kaufen, sowie aus ihrer Sippschaft, die sich bei euch befindet, die in eurem Lande geboren ist; sie sollen euer Besitztum sein,
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit berechnen von dem Jahr ab, wo er sich ihm verkaufte, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, soll der Anzahl der Jahre entsprechen; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine bestimmte Zeit bei ihm.
und will euren frechen Stolz brechen und will machen, daß der Himmel über euch wie Eisen und euer Boden wie Erz ist.
so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen.
Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen.
Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel.
Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen.
Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.
Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen,
und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schätzungswerte, den der Priester festsetzt, soll es verbleiben.
Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.
Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen.
Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.
Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.
Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.
Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden.
Nehmt die Gesamtzahl der ganzen Gemeinde der Israeliten auf, Geschlecht für Geschlecht, Familie für Familie samt den einzelnen Namen - alles, was männlich ist, Kopf für Kopf.
Alles, was kriegstüchtig ist in Israel, von zwanzig Jahren an und darüber, sollt ihr mustern, Schar für Schar, du und Aaron.
Mustere die Söhne Levis nach ihren Familien und Geschlechtern; alles, was männlich ist, von einem Monat an und darüber, sollst du von ihnen mustern.
Dies ist die Verrichtung der Söhne Kahaths am Offenbarungszelte: die hochheiligen Dinge.
Und wenn Aaron und seine Söhne mit der Einhüllung der heiligen Dinge und aller der heiligen Geräte zu Ende sind, wenn sich das Lager in Bewegung setzt, so sollen darnach die Söhne Kahaths kommen, um sie zu tragen; aber berühren dürfen sie die heiligen Dinge nicht, sonst müssen sie sterben. Das ist's, was die Söhne Kahaths vom Offenbarungszelte zu tragen haben.
Eleasar aber, dem Sohne Aarons, des Priesters, ist übertragen das Öl für den Leuchter, das wohlriechende Räucherwerk, das regelmäßige Speisopfer und das Salböl, sowie die Aufsicht über die ganze Wohnung und alles, was sich in ihr befindet an heiligen Gegenständen und den dazugehörigen Geräten.
Dies ist die Verrichtung der Geschlechter der Gersoniter - was sie zu verrichten und zu tragen haben.
ferner die Vorhänge des Vorhofs und den Vorhang vor der Thoröffnung des Vorhofs, der die Wohnung und den Altar rings umgiebt, samt seinen Seilen und allen Geräten, die es dabei zu besorgen giebt; und alles, was dabei zu thun ist, das sollen sie besorgen.
Dies ist's, was die Geschlechter der Gersoniter am Offenbarungszelte zu verrichten haben, und zwar stehe ihr Dienst unter der Leitung Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.
Und das ist's, was ihnen zu tragen obliegt, was sie alles vom Offenbarungszelte zu besorgen haben: die Bretter der Wohnung, ihre Riegel, Säulen und Füße;
Das ist die Verrichtung der Geschlechter der Söhne Meraris, alles, was sie vom Offenbarungszelt unter der Aufsicht Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters, zu besorgen haben.
Wenn aber der Betreffende keinen nächsten Verwandten hinterlassen hat, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, Jahwe zu zum Besten der Priester, abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.
so daß sich einer fleischlich mit ihr vermischt, ihr Mann aber nichts davon erfährt, und sie unentdeckt bleibt, obschon sie sich verunreinigt hat, auch kein Zeuge wider sie vorhanden ist, indem sie nicht auf der That ertappt ward,
so soll dieser Mann sein Weib zum Priester bringen und das erforderliche Opfer, das um ihretwillen zu bringen ist, mit hinnehmen: ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er nicht Öl darüber gießen, noch Weihrauch darauf thun. Denn es ist ein Eifersuchts-Speisopfer, ein Offenbarungs-Speisopfer, das Verschuldung offenbar macht.
Und der Priester stelle das Weib vor Jahwe, löse dem Weibe die Haare und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer in die Hände - ein Eiferfuchts-Speisopfer ist es; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
Und zwar soll der Priester eine Hand voll von dem Speisopfer als den Duftteil, der von ihm zu entrichten ist, nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, darnach gebe er dem Weibe das Wasser zu trinken.
Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird, wenn sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, das fluchbringende Wasser in sie eindringen zu bitterem Weh: ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden, und so wird das Weib unter ihren Volksgenossen zu einem Beispiele für Verwünschungen werden.
Hat sich aber das Weib nicht verunreinigt, sondern ist rein, so wird sie unversehrt bleiben und dann schwanger werden.
Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht an ihnen verunreinigen, denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte.
Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist er Jahwe geheiligt.
Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten: wenn die von ihm gelobte Weihezeit um ist, soll man ihn vor die Thüre des Offenbarungszeltes bringen.
Sodann webe es der Priester vor Jahwe als Webe, es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe, außer der Webebrust und der Webekeule. Darnach darf der Gottgeweihte Wein trinken.
Dies ist's, was in betreff der Leviten gelten soll: von fünfundzwanzig Jahren an und darüber soll er eintreten, um bei der Besorgung des OffenbarungszeItes Dienst zu thun;
Derjenige aber, der rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und dennoch unterläßt, das Passah zu feiern, - ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht dargebracht zur festgesetzten Zeit; ein solcher hat Sünde auf sich geladen.
Jetzt aber verschmachten wir, denn es ist gar nichts da; wir bekommen nichts zu sehen, als das Manna.
ich kann die Last, die mir mit diesem ganzen Volk aufliegt, nicht allein tragen; sie ist zu schwer für mich.
Jahwe aber sprach zu Mose: Ist denn Jahwes Macht beschränkt? Nun sollst du erfahren, ob sich meine Verheißung dir erfüllt, oder nicht.
Er aber sprach: Hört, was ich sage! Wenn unter euch ein Prophet ist, so offenbare ich mich ihm durch Gesichte oder rede durch Träume mit ihm.
Nicht so steht es mit meinem Diener Mose; er ist betraut mit meinem ganzen Hauswesen.
Laß sie nicht werden wie ein totes Kind, dessen Fleisch, wenn es aus dem Mutterleibe kommt, zur Hälfte verfault ist!
seht zu, wie das Land beschaffen ist, und ob die Leute, die es bewohnen, stark oder schwach, gering an Zahl oder zahlreich sind;
wie das Land beschaffen ist, das sie bewohnen, ob schön oder häßlich; wie die Städte beschaffen sind, die sie bewohnen, ob sie in Lagern oder in Festungen wohnen;
auch wie der Boden beschaffen ist, ob fett oder mager, ob Bäume darauf stehen oder nicht. So zeigt euch nun tapfer und nehmt etliche Früchte des Landes mit! Es war aber gerade die Zeit der ersten Weintrauben.
und sprachen zur ganzen Gemeinde der Israeliten also: Das Land, das wir durchzogen haben, um es auszukundschaften, ist ein überaus schönes Land.
Wenn uns Jahwe geneigt ist, so wird er uns in dieses Land bringen und es uns geben - ein Land, das von Milch und Honig überfließt!
Nur dürft ihr euch nicht gegen Jahwe empören und dürft euch nicht fürchten vor den Bewohnern des Landes, denn wir werden sie aufzehren. Ihr Schutz ist von ihnen gewichen, während mit uns Jahwe ist; fürchtet sie nicht!
Ich will sie durch die Pest töten und sie hinwegtilgen und will dich zum Stammvater eines Volks machen, das größer und zahlreicher ist als sie!
Jahwe ist langsam zum Zorn und reich an Huld, er vergiebt Missethat und Übertretung; aber er läßt nicht ganz ungestraft, sondern ahndet Väterschuld an den Kindern, am dritten und vierten Glied.
Sage ihnen: So wahr ich lebe, ist der Spruch Jahwes: Ganz so, wie ihr es laut vor mir ausgesprochen habt, will ich mit euch verfahren.
Eure Söhne aber sollen vierzig Jahre lang in der Steppe ihre Herden weiden und so eure Auflehnung büßen, bis der letzte von euch in der Steppe gefallen ist.
Zieht nicht hinauf, denn Jahwe ist nicht in eurer Mitte; ihr werdet sonst geschlagen werden und fliehen müssen vor euren Feinden.
so soll der, welcher Jahwe seine Opfergabe darbringt, zugleich ein Zehntel Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl angemacht ist, als Speisopfer darbringen.
Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl angemacht ist, herrichten,
Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält oder ein solcher, der für immer unter euch ist, so soll er ebenso verfahren, wie ihr verfahrt.
Einerlei Satzung gilt für jedermann, für euch, wie für den Fremden, der sich bei euch aufhält. Das ist eine für alle Zeiten und Geschlechter geltende Satzung: vor Jahwe gilt für den Fremden dasselbe, wie für euch.
so soll, wenn das Versehen unwissentlich von der Gemeinde begangen worden ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier zum Brandopfer herrichten, zu einem lieblichen Geruch für Jahwe, nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer, wie es sich gebührt, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.
Jahwe aber sprach zu Mose: Der Mann ist mit dem Tode zu bestrafen; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!
Und sie scharten sich wider Mose und Aaron zusammen und sprachen zu ihnen: Laßt's nun genug sein! Denn die ganze Gemeinde, alle miteinander, sind heilig, und Jahwe ist unter ihnen; warum erhebt ihr euch da über die Gemeinde Jahwes?
Sodann antwortete er Korah und seiner ganzen Rotte also: Morgen wird Jahwe kund thun, wer ihm angehört und wer heilig ist, daß er ihn zu sich nahen lasse; wer ihm genehm ist, den wird er zu sich nahen lassen!
Ist's euch nicht genug, daß euch der Gott Israels aus der Gemeinde Israels ausgesondert hat, um euch zu sich nahen zu lassen, damit ihr den Dienst an der Wohnung Jahwes verrichtet und euch der Gemeinde zur Verfügung stellt, sie zu bedienen?
Somit rottet ihr euch wider Jahwe zusammen, du und deine ganze Rotte, - denn was ist Aaron, daß ihr wider ihn murrt?
Ist's nicht genug damit, daß du uns aus einem Lande, das von Milch und Honig überfloß, hergeführt hast, um uns in der Steppe umkommen zu lassen, daß du dich auch noch zum Herrscher über uns aufwerfen willst?
Mose aber sprach zu Aaron: Nimm die Räucherpfanne, thue Feuer vom Altar hinein, lege Räucherwerk auf und trage es schleunig in die Gemeinde hinein, daß du ihnen Sühne schaffst; denn das Wüten ist bereits von Jahwe ausgegangen, die Plage hat begonnen.
Und Jahwe sprach zu Aaron: Ich meinerseits überweise dir, was von meinen Hebeopfern aufzubewahren ist; von allen heiligen Gaben der Israeliten überweise ich sie dir und deinen Söhnen als Anteil, als eine allezeit fällige Gebühr.
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- 1.1 Mose 1:30-1 Mose 35:19
- 2.1 Mose 35:20-2 Mose 16:36
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- 4.3 Mose 7:17-3 Mose 19:19
- 5.3 Mose 20:14-4 Mose 18:8
- 6.4 Mose 18:10-5 Mose 13:14
- 7.5 Mose 13:15-Josua 6:17
- 8.Josua 7:13-Ruth 1:13
- 9.Ruth 1:15-1 Samuel 25:10
- 10.1 Samuel 25:17-1 Könige 1:47
- 11.1 Könige 2:22-2 Könige 6:12
- 12.2 Könige 6:13-2 Chronik 1:9
- 13.2 Chronik 2:5-Ester 5:6
- 14.Ester 5:7-Hiob 32:8
- 15.Hiob 32:9-Psalmen 35:27
- 16.Psalmen 36:6-Psalmen 71:19
- 17.Psalmen 72:7-Psalmen 115:2
- 18.Psalmen 115:3-Sprüche 7:11
- 19.Sprüche 7:12-Sprüche 17:27
- 20.Sprüche 18:5-Sprüche 31:6
- 21.Sprüche 31:15-Hohelied 5:11
- 22.Hohelied 5:16-Jesaja 30:18
- 23.Jesaja 30:21-Jesaja 59:21
- 24.Jesaja 60:1-Jeremia 10:20
- 25.Jeremia 11:3-Jeremia 30:7
- 26.Jeremia 30:8-Jeremia 49:10
- 27.Jeremia 49:13-Hesekiel 11:21
- 28.Hesekiel 12:10-Hesekiel 33:28
- 29.Hesekiel 34:8-Daniel 8:26
- 30.Daniel 9:9-Amos 8:3
- 31.Amos 8:7-Sacharja 5:11
- 32.Sacharja 6:10-Matthäus 12:8
- 33.Matthäus 12:11-Matthäus 24:33
- 34.Matthäus 24:45-Markus 13:29
- 35.Markus 13:34-Lukas 12:1
- 36.Lukas 12:2-Johannes 4:22
- 37.Johannes 4:23-Johannes 11:50
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- 39.Apostelgeschichte 17:19-Römer 10:1
- 40.Römer 10:4-1 Korinther 9:17
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